110 B. Geltendmachung von Ansprüchen während der Kriegszeit.
Von Kaufleuten als Aufsichtspersonen durchgeführte außergerichtliche Arrangements
zählen im Verhältnis zu denen, welche von Rechtsanwälten durchgeführt werden, zu den
verschwindenden Seltenheiten.
(Abschnitt II in Bd. 1, 338ff.; 2, 105.)
III. Derweisung auf die Konkursordnung.
(Unterabschnitt 1 bis 4 in Bd. 1, 339; 2, 105.)
5. Beginn der Geschäftsaufsicht.
Swond, DJgZ. 16 888. Die Geschäftsaufsicht „beginnt“ erst mit der von Amis-
wegen zu bewirkenden Zustellung des Beschlusses an den Schuldner. Da im Interesse
des Schuldners eine „öffentliche" Bek. der Anordnung nicht stattfindet, hat diese Zu-
stellung von Amts wegen stets zu geschehen, gleichgültig, ob der Anordnungsbeschluß
verkündet wurde oder nicht (§ 329 8PO.). Auch die Vorschrift der Aushändigung einer
Bestallung an die betr. Aufsichtsperson (s/ 6 Abs. 2 l. c. 5§ 61 Abs. 2 KO.) spricht gegen
die Anwendung des § 108 KO. Abs. 2. Da ferner der Zweck der Geschäftsaussicht in der
Bewahrung des Schuldners vor wirtschaftlichen Nachteilen besteht und letzterer — im
Gegensatz zum Gemeinschuldner — Herr seines Vermögens, sowie in seiner Geschäfts-
Verfügungs-= und Prozeßfähigkeit unbeschränkt bleibt, muß angenommen werden, daß
der Anordnungsbeschluß erst mit der Zustellung an ihn rechtlich in Wirksamkeit tritt;
ebenso LeipzZ 16 1149 (LG“. Straßburg).
8 5.
Unzulässigkeit der Konkurseröffnung. — Beschränkte Zulässigkeit von
Arresten und Zwangsvollstreckungen.
Inhaltsüßbersicht.
A. Unzulässigkeit der Nonkurseröffnung 1 840, II 5. Geschästsaussicht über das Derm#ögen
107. eines NMindes unter elterlicher Gewalt I
B. Arrelle und Swangscoollstrackungen in das Ver- 343.
megen des Schuldners finden nur zugunsten der. a) Wirkung der elterlichen Gewast auf
bevorreditigten Gläubiger statt 1 320, II 107, die Geschäftsaufsicht 1 343.
III Al. d) Wirkung der Geschäftsaufsicht auf die
I. Dermögen des Schuldners 1 340, 11 107. elterliche Gewall# I 343.
1. Es gibt kein aufsichtsfreies Dermögen 1I. Die Zeschränlung betrifft Arreste und
I 340, II 107. Swangsvollstreckungen I 343, II 107.
2. Mechselwirkung von Geschäftsaufsicht 1. Arreste I 343, 11 107.
und Güterstand I 341. 2. Swangscoollstreckungen I 345.
a) Belm gesetzlichen Güterstonde 1 341. III. Die Beschränkung betrifft nur Arreste und
E. Wirkung des Güterstandes auf die S#angsvollstreckungen, also nicht:
Geschäftsaufsicht 1 341. I. Einstweilige Verfügungend I 332, I1
ce#c. Geschäftsaussicht über den 108, 111 111. -
Shemann 1 341. . UBeiohendIZQDIIWQ
PPGeichästsaufsichtübetdieEhesl b)VerachtendIZMJILOJJUUL
frau 1 341. : 2. Neue KMlagen und anhängige Streit-
6. Wirkung der Geschäftsaufsicht auf sachen 1 344, II 199, 111 1#2.
den Gäterstand 7 341. a) Sind neue Klagen zulässig ? 1 372, II
d) Bei Gütergemelnschaft I 342. 109, III 112.
##. Wirkung des Güterstandes auf die c. Bejabend 1 344, I1 109, 111 112.
Geschäfesaufsicht 1 342. 6. verneinend I 364, II 100.
###c0 Geschäftsaufsicht über den 7) Vermittelnd 11 109, 11I 115.
Ehemann 1 372. b) Anhängige Streitfachen werden we-
B. GSeschäftsaufsicht öber die Ebe der unterbrochen noch ausgesetzt 1#
frau 1 342. 344, II 110. Z
77. Meine Geschäftsaufsicht über Tac) Einwirkung der Geschadstsaussicht auf
das Gesanugut einer fortge- die Uostenentscheidung I 344. II 101I,
septen Gütergemeinschaft I III 1#5.
342. 5. Dos Mahnverfahren I 3485.
5. Wirkung der Geschöftsaufsicht auf d. Auch nicht die Suldssigkeit der Erteilung
den Güterstand 1 342. der Vollstreckungsklausel? 1 345, II 112.
c) Bei Götertremmung I 345. a) Bejahend 1 345, 1I 112.