Full text: Kriegsbuch. Fünfter Band. (5)

Berordn, über den Handel mit Lebens= u. Futtermitteln v. 29. Juli 1916. 213 
steuerllasse 11I 10 M. Für Betriebe der Gewerbesteuerklasse IV und die gemäß §#&# 5, 7 
des Gesetzes von der Gewerbesteuer befreiten Betriebe ergeht die Entscheidung gebührenfrei. 
Zu (5. 
Uber die Beschwerde entscheidet endgültig der Regierungspräsident, in dessen Bezirk 
die zur Erteilung der Erlaubnis zuständige Stelle ihren Sitz hat, soweit der Landespolizei- 
de zirk Berlin in Betracht kommt, der Oberpräsident. 
Zu #7. 
Fehlt es an einer inländischen Hauptniederlassung, so bestimmt, wenn die Erlaubnis 
für ein die Grenzen eines Regierungsbezirks nicht überschreitendes Gebiet nachgesucht wird, 
der Regierungspräsident die zuständige Stelle; im übrigen ist die bei dem Polizeipräsidenlen 
in Verlin errichtete Stelle zuständig. 
BÖH 
Über Sereiligkeiten, die sich aus der Übernahme und Verwertung zwischen den 
Beteiligten ergeben, entscheidel endgültig der Regierungspräsident, in dessen Bezirk sich 
die zu übernehmenden und zu verwertenden Lebensmittelvorräte besinden. 
Zu 12. 
Zur Erteilung der im 5 12 Abs. 1 Ziff. 1 vorgesehenen Genehmigung ist an Stelle 
der Ortspolizeibehörde in den Orten, in denen eine Preisprüfungsstelle errichtet ist, diese 
zuständig. 
Abdrucke für die nachgeordneten Behörden und die Ortspolizeibehörden sind beigefügt. 
Anlage. 
  
Grlaubnisschein 
für den 
Handel mit Lebens- und Futtermitteln. 
Dem (Der) (Name der Firma) 
gemäh der Verordnung über den Handel mit Lebens- und Futtermitteln und zur Be- 
kämpfung des Kettenhandels v. 24. Juni 1916 (R##l. 581) die Erlaubnis erteilt worden, 
in (im) (Gebietsdezeichunug! 
2222 222222 2 22 222 2222 222 222 222 22 22 22 2 422 22 2 2 22 2 —2 —2 22 222â 2— 
den Handel mit folgenden Lebens (Fuller) milten . ... ...................................... 
............. , den 1916. 
Der Vorsitzende 
der zur Entscheidung über die Erteilung und Entziehung der Erlaubnis 
sowie über die Untersagung des Haudels errichteten Stelle. 
Literatur. 
1 „Ergang, Die Bekämpfung des Schiebertums und des Kettenhandels. GesuR. 
.555. — Hirsch und Falck, Der Kettenhandel als Kriegserscheinung (Beiträge zur 
Kriegswirtschaft H. 3).
	        
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