Berordn, über den Handel mit Lebens= u. Futtermitteln v. 29. Juli 1916. 213
steuerllasse 11I 10 M. Für Betriebe der Gewerbesteuerklasse IV und die gemäß §# 5, 7
des Gesetzes von der Gewerbesteuer befreiten Betriebe ergeht die Entscheidung gebührenfrei.
Zu (5.
Uber die Beschwerde entscheidet endgültig der Regierungspräsident, in dessen Bezirk
die zur Erteilung der Erlaubnis zuständige Stelle ihren Sitz hat, soweit der Landespolizei-
de zirk Berlin in Betracht kommt, der Oberpräsident.
Zu #7.
Fehlt es an einer inländischen Hauptniederlassung, so bestimmt, wenn die Erlaubnis
für ein die Grenzen eines Regierungsbezirks nicht überschreitendes Gebiet nachgesucht wird,
der Regierungspräsident die zuständige Stelle; im übrigen ist die bei dem Polizeipräsidenlen
in Verlin errichtete Stelle zuständig.
BÖH
Über Sereiligkeiten, die sich aus der Übernahme und Verwertung zwischen den
Beteiligten ergeben, entscheidel endgültig der Regierungspräsident, in dessen Bezirk sich
die zu übernehmenden und zu verwertenden Lebensmittelvorräte besinden.
Zu 12.
Zur Erteilung der im 5 12 Abs. 1 Ziff. 1 vorgesehenen Genehmigung ist an Stelle
der Ortspolizeibehörde in den Orten, in denen eine Preisprüfungsstelle errichtet ist, diese
zuständig.
Abdrucke für die nachgeordneten Behörden und die Ortspolizeibehörden sind beigefügt.
Anlage.
Grlaubnisschein
für den
Handel mit Lebens- und Futtermitteln.
Dem (Der) (Name der Firma)
gemäh der Verordnung über den Handel mit Lebens- und Futtermitteln und zur Be-
kämpfung des Kettenhandels v. 24. Juni 1916 (R##l. 581) die Erlaubnis erteilt worden,
in (im) (Gebietsdezeichunug!
2222 222222 2 22 222 2222 222 222 222 22 22 22 2 422 22 2 2 22 2 —2 —2 22 222â 2—
den Handel mit folgenden Lebens (Fuller) milten . ... ......................................
............. , den 1916.
Der Vorsitzende
der zur Entscheidung über die Erteilung und Entziehung der Erlaubnis
sowie über die Untersagung des Haudels errichteten Stelle.
Literatur.
1 „Ergang, Die Bekämpfung des Schiebertums und des Kettenhandels. GesuR.
.555. — Hirsch und Falck, Der Kettenhandel als Kriegserscheinung (Beiträge zur
Kriegswirtschaft H. 3).