Bel. ũber die Bestätigung von Schecks durch die Reichsbank v. 31. August 1916 289
warum empfiehlt es sich, sich ein Scheck= oder Überweisungskonto an-
zulegend
1. Weil das Geld vor Diebstahl und Feuersgefahr geschützt ist.
2. Weil man jederzeit ohne große Mübe und Seitverlust über sein Guthaben
verfügen kann.
3. weil man in der Regel noch Ginsen für das sonst nutzlos zu Hause liegende Geld
erhbalten kann. .
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nach vielen Jahren durch Cinsicht in die Bücher der das Konto führenden Anstalt nach-
weisen läht und Rechtsnachteile, wie sie häufig durch das Verlorengehen von Quittungen
entstehen, vermieden werden.
5. Weil man bei entsprechender Benutzung des Kontos zur Derminderung des
Zarmittelumlaufs beiträgt und so dem vaterländischen Interesse dient.
wie lege ich mir ein Scheck= oder Uberweisungskonto and
Ich zahle meine baren Einnahmen bei einer Bank, Sparkasse, Kreditgenossenschaft
oder der Dost ein und weise jeden, der an mich Sahlungen zu leisten hat, an, das Geld
nicht an mich, sondern an meine Bankverbindung abzuführen. Die Host würde auf
Grund eines einmaligen Antrags sämtliche eingehenden Hostanweisungen ohne weiteres
auf das Konto des Empfängers überweisen.
wie verfüge ich über meine Guthaben auf Scheck= oder Uberweisungs-
konto?
I. Ich beauftrage die Sparkasse oder Bank, aus meinem Guthaben an meinen
Gläubiger einen bestimmten Betrag zu überweisen, oder
2. ich schreibe einen Scheck aus und übergebe diesen anstatt des baren Geldes
meinem Gläubiger (3. B. dem HKaufmann für gelieferten Kunstdünger, dem Maschinen-
fabrikanten für Maschinen).
3. Ich hebe im Falle eigenen Geldbedarfs Bargeld in den von mir gewünschten
Sorten mittels Schecks oder Quittung ab.
wie kann ich mich davor schützen, daß ein durch Brief nach außerhalb
gesandter Scheck bei Derlust des Briefes in unrechte HKände kommt, die
damit Mißbrauch rreiben könntend
Indem ich auf die Vorderseite des Schecks den Dermerk „MUur zur Derrechnung“
schreibe. Ein solcher Scheck darf von der das Konto führenden Bank an den Uberbringer
nicht bar ausgezahlt, sondern muß durch Derrechnung — in der Regel durch Gutschrift
auf dem HKonto des Scheckinhabers — beglichen werden. Auf diese Weise ist jederzeit
der letzte Scheckinhaber festzustellen.
Beispiele aues dem geschäftlichen Verkehr unter Anwendung
von berweisung und Scheck.
Gottlieb Schulze in Eichwalde hat ein Scheckkonto bei der Te#ustädter Zank
in Neustadt.
Erstes Beispiel.
Es ist Lohntag. Schulze hat so Arbeiter zu entlohnen, die ihren Lohn in bestimmten
Gelbsorten wünschen. Er selbst muß bis zum Abend im Betriebe tätig sein, kann daher
nicht persönlich zur Bank gehen. Er beauftragt einen seiner Angestellten, das Geld
zu erheben. Der Scheck, den er diesem mitgibt, lautet folgendermaßen:
Guthe u. Schlegelberger, Kriegsbuch. Bd. 3. 19