Full text: Kriegsbuch. Fünfter Band. (5)

290 D. Finanzgesetze. 
Scheck-Nt. B. 2650. 600,50 M. 
Die Neustädter Bank, Neustadt, wolle zahlen gegen diesen 
Scheck aus meinem Guthaben die Summe von 
Sechshundert Mark 50 Pfennig 
an michh oder Uberbringer. 
Eichwalde, den 1. August 1916. (Unterschrift) 
Gottlieb Schulze. 
Sweites Beispiel. 
Schulze hat der Firma Bermann müller, Maschinenfabrik in Berlin, für ge— 
lieferte Maschinen 4240,r6 M. zu zahlen. Die Firma hat Konto bei der Kreditbank in IX. 
a) Schulze schreibt an die Neustädter Bank in Neustadt folgenden Brief: 
An die 
  
  
eustädter Bank 
eustadt. 
Ich ersuche Sie ergebenst, der Kreditbank in X. für Rechnung 
des Herrn Hermann Müller, Berlin, zu Lasten meines Scheck- 
kontos 
Diertausendzweihundertvierzig Mark 75 Pfennig 
Zu vergüten. 
Eichwalde, den 1. August 1916. (Unterschrift) 
Gottlieb Schulze. 
oder: 
b) Schulze schickt der Firma Hermann Müller in Berlin in einfach frankiertem 
Briefe folgenden mit dem Dermerk „nur zur Derrechnung“ versehenen Scheck: 
Scheck-Mr. B. 2651. 440,25 M. 
Die MAeustädter Bank, Reustaz##volle zahlen gegen 
diesen Scheck aus meinem Guthato# Summe von 
viertansendzweitzuW#el undvierzig Mark 75 Hfennig 
an ...... ... 2*8 Hermann Müller in Berlin oder Uber- 
bringer. 
Eichwalde, den 1. August 1016. (Unterschrift) 
Gottlieb Schulze. 
Literatur. 
Zur BRVO. über die Bestätigung von Schecks durch die Reichsbank. Bank A. 16 
456. — Erleichterung des Scheckverkehrs. Gesu. 17 572. — Wetzlar, Der bestätigte 
Scheck. Genoss Bl. 16 466. 
1. GesuK. 17 572, Bank A. 16 456. Mit der durch die Reichsbank auf den Schec 
gesetzten Verpflichtungserklärung wird jedem Erwerber des Schecks die Gewißheit ge- 
geben, daß der Scheck bei Vorzeigung innerhalb der Vorlegungsfrist durch die Reichs- 
bank eingelöst wird. Der Empfänger eines solchen Schecks darf ihn daher wie ein ge- 
setzliches Zahlungsmiltel bewerten, und gleich einem solchen in Zahlung nehmen. Die 
Einrichlung lehnt sich an den Giroverkehr der Reichsbank an und soll dem mit der Unter- 
haltung von Giroguthaben der Reichsbank verbundenen Zweck, Zahlungen ohne Be- 
wegung baren Geldes auszuführen, in vollkommener Weise, als dies bisher möglich war, 
Rechnung tragen. Wird von ihr in größerem Umfang Gebrauch gemacht, so wird der Noten- 
umlauf der Reichsbank, was dringend erwünscht erscheint, eine erhebliche Einschränkung 
erfahren. Ubrigens kann die Einrichtung auch über den Kreis der Girokunden der Reichs- 
bank hinaus Bedeulung gewinnen, da die Privalbanken und sonstigen Kreditinstitute
	        
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