Full text: Kriegsbuch. Fünfter Band. (5)

Kriegssteuergesetz vom 21. Juni 1916. 335 
zuwachssteuer ist dann veranlaßt, wenn für die Feststellung des gesamten Mehreink. 
noch die Deranlagung für ein späteres Steuerjahr (lois) maßgebend ist (vgl. 3 15 Abf. 2 
des Entw.). In diesen Fällen kann die Uriegsvermögenszuwachssteuer wenigstens 
vorläufig, in der Weise festgesetzt werden, daß von dem abgabepflichtigen Vermögens- 
zuwachs die einfachen Sätze (690 des Entw.) berechnet werden und für die Derdoppelung 
der Sätze (s lo des Entw.) das Mehreink. zunächst nur auf Grund der vorliegenden 
Gwei) Kriegsveranlagungen festgestellt wird. 
Die vorläufige Festsetzung der Kriegsgewinnsteuer liegt wegen der Dorschrift imt 
g 35 Abs. 2 des Entw. auch im Interesse der Gesellschaften selbst. Bei der vorläufigen 
Festsletzung ist das Gesamtergebnis der beiden ersten, bei der endgültigen Festsetzung 
das Gesamtergebnis aller Kriegsgeschäftsjahre zu berüchsichtigen (5 21 des Entw., 8 8 
Abl. 4 des SicherungsG., 3 10 der Ausführungsbest. zum Sicherungsc.). 
Gegen den vorläufigen Bescheid sollen nach 3 35 des Entw. keine Rechtsmittel 
gegeben sein, er ist deshalb auch nicht der Rechtskraft fähig. 
SF den ## ss bis 40 des Entw.1). Im # 76 des BesitzsteuerG. ist die Steuer- 
gefährdung mit einer Geldstrafe bis zum zwanzigfachen Betrage der gefährdeten Steuer 
bedrobt. Im § ö8 des Entw. ist mit Rücksicht auf die ungleich Röheren Steuersätze des 
Entw. ols Höchstbetrag der Geldstrafe das Fünffache der gefährdeten Abgabe vorge- 
seben. In schwereren Fällen der Steuergefährdung ist im 3 272 des BesitzsteuerG. G 52 
des Wehrbeitrage#.) neben der Geldstrafe auch Gefängnisstrafe bis zu sechs Monaten 
und öffentliche Bekanntmachung des Urteils angedroht. § 30 des Entw. bringt eine in 
dem besonderen Charakter der Kriegsgewinnsteuer begründete weitere Derschärfung, 
indem er das Höchstmaß der Gefängnisstrafe auf ein Jahr erhöht und neben der Ge- 
fängnisstrafe und der öffentlichen Bekanntmachung des Urteils die Sulässigkeit der 
Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte in das Steuerstrafrecht einführt. 
Zu #1 des Entw.“)). Auf die Bedeutung des & 41 des Entw. ist bereits mehrfach 
hingewiesen worden. Durch die dem Zundesrat in §5 41 übertragene Suständigkeit 
wird dessen allgemeine Befugnis zum Erlasse von Zeichsabgaben aus Billigkeits- 
gründen nicht berührt. 
In ### des Entw. s). Im 5 2o0 des Besitzsteuer G. sind die Worte „mit der Maß- 
gabe, daß Abweichungen zu berücksichtigen sind“ eingefügt worden, weil nicht 
zu übersehen war, ob nicht schließlich bei der endgültigen Fassung des Wehrbeitrag. 
und des Besitzsteuere. doch noch Abweichungen bestehen bleiben würden, so daß das nach 
dem Wehrbeitrag G. festgestellte Dermögen unter Umständen nicht als Wert des steuer- 
baren Dermögens am 1. Januar lols für die spätere Besitzstenerveranlagung hätte 
gelten können. Solche erhebliche Unstimmigkeiten zwischen den Vorschriften des Wehr- 
beitragG. und des BesitzsteuerG. bestehen aber nicht, insbesondere ist hinsichtlich der 
Bewerlungsvorschriften für Grumdstücke der Ausgleich durch den § 33 des Besitzstener G. 
getroffen. Machdem in dieser Beziehung Sweifel entstanden sind (zu vergleichen Amtliche 
Mitteilungen über die FSuwachssteuer usw. 1014 S. 12), empfiehlt sich die Streichung 
dieser Worte. 
Anläßlich der Behandlung von Gesuchen um Erlaß oder Ermäßigung eines rechts- 
kräftig veranlagten Wehrbeitrags aus Billigkeitsgründen sind Sweifel entstanden, ob 
trotz des Erlasses oder der Ermäßigung des Wehrbeitrags das rechtskräftig festgestellte 
Vermögen der späteren Zesitzsteuerveranlagung zugrunde zu legen sei und nicht das 
nachträglich ermittelte Dermögen, dessen Stand für den Erlaß oder die Ermäßigung 
des Wehrbeitrags maßgebend war. Durch § 43 Abs. 2 und 3 des Entw. soll eine sichere 
Bechtsgrundlage geschaffen werden, ohne die der Gewährung eines Erlasses oder einer 
") Gleichlautend mit den 48 33 bis 35 des Ges. 
*) Der ##1 bes Entw. entspricht dem 3 36 des Ges. Hinter „Vermögenszuwackses“ standen die 
Worte des Mehreinkommens“-. 
Z ) der 5 43 des Ent##. entspricht dem 3 39 des Ges. Der Abf. 4 (.Im 8 30 Abj 2 Satz 2.. ... r: 
ehlre im Entwurs.
	        
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