340 D. Finanzgesetze.
um die Spannung in der Wertbemessung zwischen dem 1. Dez. 13 und dem öl. Der
16 und damit zugleich auch den Steuerbetrag herabzudrücken. Es sei daher empfeb.
lenswert, nach dem Vorschlag des Staatssekretärs des Reichsschatzamts zu verfabren.
d. k. die Sache einstweilen ruhen zu lassen.
Dieser Meinung schloß sich ein anderer Abg. an, der von der Meinung aus.
Ling, der Antrag Nr. 251 K.-D. habe eine der schwierigsten und wichtigsten Fragen
des ganzen Ges. angeschnitten; an sich sei er berechtigt, weil er sich bemühe, Rechtssicher-
heit zu schaffen. Da man aber heute die Verhältnisse nicht übersehen könne, bleibe
nichts übrig, als die Entscheidung bis zum Herbst hinauszuschieben.
Einer ähmlichen Auffassung gab der Vertreter einer anderen Fraktion
Ausdruck, indem er sich grundsätzlich mit dem Antrag 2#r. 251 einverstanden erklärte
aber gleichfalls aus der Debatte den Schluß zog, daß zurzeit eine befriedigende Negc-
lung der Frage nicht erfolgen könne. «
NachdiefctAussprachezogdes-Antragst.anr.231K.-V.seinen Antrag in
der ersten Lesung mit dem Bemerken zurück, es bleibe nunmehr bei den Bestimmungen
der 88 34 und 35 des BesitzsteuerG. Auf die weitere Bemerkung, somit könne jeder
Besitzer von Wertpapieren, soweit keine Börsenkurse beständen, seine Wertpapiere
nach freiem Ermessen einschätzen, entgegnete der Staatssekretär des ZReichs-
schatzamts, daß das eine irrige Auffassung sei: Die Bestimmungen des 3 35 des Be-
sitzsteuerch gingen nicht dahin, daß jeder seinen Aktienbesitz bewerten könne wie er
wolle, sondern es sei ausdrücklich Dorsorge getroffen, daß im Streitfall die Steuer-
bebörde nach Anhörung der zuständigen Handelsvertretung die Festsetzung des Werts
vorzunehmen habe. Die im Antrag TNrr. 251 dem Bundesrat entgegengebrachte voll-
macht sei an sich sehr dankenswert und werde von den verbündeten Regierungen nicht
abgelehnt, die im Gegenteil prinzipiell sie als durchaus erwünscht betrachteten, denn es
sei sicherlich zu begrüßen, wenn sich an Stelle der verschiedenartig differenzlerten Be-
wertungen von Wertpapieren eine Möglichkeit finden ließe, eine einheitliche Bewer-
tung durch den Bundesrat herbeizuführen. Sweifel beständen nur darüber, ob die
Materie gegen wärtig geregelt werden könne, oder ob man die Entwicklung abwarten
solle. Dermutlich würden die verbündeten Regierungen im Nov. an den Zeichstag
herantreten, um die schwierige Frage in einem Susatz zum Gesetz zu regeln.
Don den in dieser Erörterung behandelten Einzelfragen sei zunächst hervorge-
hoben die Frage der Börsen-Eröffnung.
Ein Abg. fragte, ob es ZSweck habe, die offiziellen Zörsennotierungen immer
noch weiter hinauszuschieben. Uein anderes kriegführendes Land habe die Motierungen
so stark eingeschränkt wie Deutschland; sogar in Gsterreich und in Frankreich würden
Uurse notiert. Das Unangenebmste, was Deutschland während dieses Krieges auf
ftnanziellem Gebiete durchzumachen habe, sei die Verschlechterung der Daluta. Diese
sei aber überhaupt nicht zu verheimlichen, würde vielmehr sogar amtlich bekanntgemacht.
welcher Grund liege deshalb noch vor, die Bewertung der börsengängigen Wertpapiere
durch offizielle Kursnotierungen weiterhin zu verhindern? In weiten reisen des
Bandels und der Induftrie herrsche darüber eine starke Derstimmung, weil man no-
torisch einen ganz anderen Hreis bezahlen müsse, wenn man Effekten kaufen wolle,
als wenn man sie verkaufe. In Wirklichkeit sei die Unterdrückung der Börsennotierungen
nur ein Geschenk an die kleinen Bankiers. NRicht einmal die Großbanken hätten erbeeb-
lichen Dorteil davon.
Ein Harteifreund des Antragst. stimmte den Ausführungen über die Not-
wendigkeit einer Wiedereröffnung der Börsen zu; andere Abg. äußerten sich zu dieser
Frage nicht.
Der Staatssekretär des Reichsschatzamts wies darauf hin, daß bei der
Entscheidung der Frage, ob es zweckmäßig sei, die Zörse wieder zu eröffnen — eine
Frage, die man in diesem Augenblick lieber nicht erörtern solle — ganz andere und
viel stärkere Momente in Betracht kämen als die Steuerfrage.