Full text: Kriegsbuch. Fünfter Band. (5)

340 D. Finanzgesetze. 
um die Spannung in der Wertbemessung zwischen dem 1. Dez. 13 und dem öl. Der 
16 und damit zugleich auch den Steuerbetrag herabzudrücken. Es sei daher empfeb. 
lenswert, nach dem Vorschlag des Staatssekretärs des Reichsschatzamts zu verfabren. 
d. k. die Sache einstweilen ruhen zu lassen. 
Dieser Meinung schloß sich ein anderer Abg. an, der von der Meinung aus. 
Ling, der Antrag Nr. 251 K.-D. habe eine der schwierigsten und wichtigsten Fragen 
des ganzen Ges. angeschnitten; an sich sei er berechtigt, weil er sich bemühe, Rechtssicher- 
heit zu schaffen. Da man aber heute die Verhältnisse nicht übersehen könne, bleibe 
nichts übrig, als die Entscheidung bis zum Herbst hinauszuschieben. 
Einer ähmlichen Auffassung gab der Vertreter einer anderen Fraktion 
Ausdruck, indem er sich grundsätzlich mit dem Antrag 2#r. 251 einverstanden erklärte 
aber gleichfalls aus der Debatte den Schluß zog, daß zurzeit eine befriedigende Negc- 
lung der Frage nicht erfolgen könne. « 
NachdiefctAussprachezogdes-Antragst.anr.231K.-V.seinen Antrag in 
der ersten Lesung mit dem Bemerken zurück, es bleibe nunmehr bei den Bestimmungen 
der 88 34 und 35 des BesitzsteuerG. Auf die weitere Bemerkung, somit könne jeder 
Besitzer von Wertpapieren, soweit keine Börsenkurse beständen, seine Wertpapiere 
nach freiem Ermessen einschätzen, entgegnete der Staatssekretär des ZReichs- 
schatzamts, daß das eine irrige Auffassung sei: Die Bestimmungen des 3 35 des Be- 
sitzsteuerch gingen nicht dahin, daß jeder seinen Aktienbesitz bewerten könne wie er 
wolle, sondern es sei ausdrücklich Dorsorge getroffen, daß im Streitfall die Steuer- 
bebörde nach Anhörung der zuständigen Handelsvertretung die Festsetzung des Werts 
vorzunehmen habe. Die im Antrag TNrr. 251 dem Bundesrat entgegengebrachte voll- 
macht sei an sich sehr dankenswert und werde von den verbündeten Regierungen nicht 
abgelehnt, die im Gegenteil prinzipiell sie als durchaus erwünscht betrachteten, denn es 
sei sicherlich zu begrüßen, wenn sich an Stelle der verschiedenartig differenzlerten Be- 
wertungen von Wertpapieren eine Möglichkeit finden ließe, eine einheitliche Bewer- 
tung durch den Bundesrat herbeizuführen. Sweifel beständen nur darüber, ob die 
Materie gegen wärtig geregelt werden könne, oder ob man die Entwicklung abwarten 
solle. Dermutlich würden die verbündeten Regierungen im Nov. an den Zeichstag 
herantreten, um die schwierige Frage in einem Susatz zum Gesetz zu regeln. 
Don den in dieser Erörterung behandelten Einzelfragen sei zunächst hervorge- 
hoben die Frage der Börsen-Eröffnung. 
Ein Abg. fragte, ob es ZSweck habe, die offiziellen Zörsennotierungen immer 
noch weiter hinauszuschieben. Uein anderes kriegführendes Land habe die Motierungen 
so stark eingeschränkt wie Deutschland; sogar in Gsterreich und in Frankreich würden 
Uurse notiert. Das Unangenebmste, was Deutschland während dieses Krieges auf 
ftnanziellem Gebiete durchzumachen habe, sei die Verschlechterung der Daluta. Diese 
sei aber überhaupt nicht zu verheimlichen, würde vielmehr sogar amtlich bekanntgemacht. 
welcher Grund liege deshalb noch vor, die Bewertung der börsengängigen Wertpapiere 
durch offizielle Kursnotierungen weiterhin zu verhindern? In weiten reisen des 
Bandels und der Induftrie herrsche darüber eine starke Derstimmung, weil man no- 
torisch einen ganz anderen Hreis bezahlen müsse, wenn man Effekten kaufen wolle, 
als wenn man sie verkaufe. In Wirklichkeit sei die Unterdrückung der Börsennotierungen 
nur ein Geschenk an die kleinen Bankiers. NRicht einmal die Großbanken hätten erbeeb- 
lichen Dorteil davon. 
Ein Harteifreund des Antragst. stimmte den Ausführungen über die Not- 
wendigkeit einer Wiedereröffnung der Börsen zu; andere Abg. äußerten sich zu dieser 
Frage nicht. 
Der Staatssekretär des Reichsschatzamts wies darauf hin, daß bei der 
Entscheidung der Frage, ob es zweckmäßig sei, die Zörse wieder zu eröffnen — eine 
Frage, die man in diesem Augenblick lieber nicht erörtern solle — ganz andere und 
viel stärkere Momente in Betracht kämen als die Steuerfrage.
	        
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