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also, aus fiskalischen und allgemeinen Gründen müsse man mit der Freigrenze ber
untergehen. Ob man soweit heruntergehen sollte, wie es der Antrag auf Ur. 2 6„
verlange, sei ihm sehr zweifelbaft. Ob die 3000 M. das Richtige treffen, oder ob man
tiefer oder höher geben solle, darüber lasse sich reden. Er wolle aber doch auf da:
eine aufmerksam machen, dab sich die 5000 M. auf einen dreijährigen Feitraum be-
ziehen. Es werde also jeder getroffen, der auf das Jahr gerechnet einen vermögen-.
zuwachs von looo M. gekabt habe. Diesen Umstand dürfe man nicht aus dem
Auge lassen.
Für den ebenfalls die Freigrenze des Vermögenszuwachses nach oben verschieben-
den Antrag Nr. 246 führte der Antragst. aus: Man dürfe den Ausgangspunkt der
Kriegsgewinnbesteuerung nicht aus den Augen verlieren; was man ursprünglich trefsen
wollte, seien die Gewinne der Spekulanten und Kriegslieferanten gewesen. Aus guten
Gründen sei die Vorlage viel weiter gegangen. Aber man müsse sich vor Uberireibuna
hüten und dürfe nicht eine allzu weitgehende, vielleicht gar eine mittelstandsfeindliche
Belastung des Dolkes durch die Krle. sgewinnsteuer herbelführen. Namentlich dürfe
man es nicht zu einer Besteuerung von Ersparnissen kommen lassen, die entweder auf
aubergewöhnliche Einschränkungen oder gar auf traurige Anlässe, 3z. B. den Cod eine:
Familienmitgliedes im Felde, zurückzuführen seien. Die Regierungsvorlage gebe da
nicht einmal weit genug, vom Antrag Mr. 246 ganz zu schweigen. Das Richtigste sei
da#e#r, wie im Antrag Nr. 248 vorgeschlagen werde, statt 3ooo M. éoo0o M. zu setzen.
Diesen Ausführungen schloß sich ein anderer Abg. an, dem ebenfalls die Sägze
der Regierungsvorlage noch zu niedrig erschienen. Die Schwankungen in der Schägung
von Dermögen und die Schwierigkeit, den Wert eines Dermögens bis auf 1000 UHi.
genau festzustellen, seien so groß, daß man gut tue, eine ganze Reihe von Deranlagungs-
arbeiten durch eine höher gezogene Grenze abzuschneiden. Aus solchen rein prakkischen
Erwägungen heraus könne er für den Antrag Nr. 246 nicht stimmen, empfehle dagegen
Nr. 248. An einer späteren Sielle wies ders. Abg. noch darauf bhin, wenn man von
Deranlagungsschwierigkeiten, die oft unterschätzt würden, spreche, so dürfe man dabei
nicht nur an die Mehrarbeit der Behörden, sondern müsse vor allem auch an die Schwie-
rigkeiten und Belästigungen für die Steuerpflichtigen selber denken.
Was nun den Antrag Nr. 246 anlangt, so legte sein Urheber dar, die riegs-
gewinnsteuer dürfe mit der Besitzstener nicht verglichen werden, denn es sei ein großer
Unterschied, ob jemond im Frieden in der Lage sei, sein Dermögen zu vermebren, oder
in der schweren Seit des Kriegs. Wolle man die Untergrenze des steuerpflichtigen Der-
mögenszuwachses gar noch bis auf etwa locoo M. in die Bhöbe setzen, so würde man
80 v. H. der Bevölkerung, die Kriegsgewinne gemacht habe, von der Steuer freilassen.
In Wirklichkeit sollten aber alle, die während des Kriegs einen Dermögenszuwachs
zu verzeichnen hätten, zu der Kriegsgewinnsteuer herangezogen werden. Auch Hand—
werker, die teilweise während des Kriegs ausgezeichnete Geschäfte gemacht hätten,
und Arbeiter nähme er biervon nicht aus. Deshalb müsse die Besteuerung unter allen
Umständen bereits bei einem Gewinn von 1000 M. anfangen.
Den vorhin schon erwähnten Ausführungen des Staatssekretärs des Reichs-
schatzamts gegen diesen Antrag fügte der Königlich preußische Generaldirektor der
direkten Steuern noch das Folgende binzu:
Er gebe dem Antragst. ohne weiteres zu, daß, wenn man den Gedanken de-
Gesetzes in recht vollkommener und ausgiebiger Weise verwirklichen wolle, es richtig
sei, dem Antrag stattzugeben; denn ebenso wie man den großen Vermögenszuwach=
fosse, so müsse man sich bemühen, auch den kleinen zu fassen.
Aber er möchte bitten, auch eine andere Seite der Krage zu bedenken, nämlich,
ob es den Deranlagungsbehörden möglich sein werde, diesen kleinen Dermögens-
zuwachs festzustellen. Das sei eine wichtige Krage. Er könne aus der Hraxis heraus
versichern, daß es bei den minderbemittelten Steuerpflichtigen außerordentlich
schwierig sei, die Höhe des Dermögens festzustellen, und daß es eine geradezu unlös-