432 D. Finanzgesetze.
Nr. 331,2: Die Kommission wolle beschließen:
in dem Antrag Mr. 326 zu §0 unter Giffer 2 statt „1 rom Bundert“ zu setz
« ss 2 Sen
1 vom Hundert, sofern das Dermögen am 31. Dezember lots weniger als 16%
Mark betrug, 6
1½ vom Hundert, sofern das Vermögen am 31. Dezember lols weniger als 100000
bis 200000 Mark betrug,
2 vom Bundert, sofern das Vvermögen am 51. Dezember to#s weniger als 200000
bis 300000 Mark betrug,
2 vom Hundert, sofern das Dermögen am 31. Dezember lols weniger als 300 -
bis loooooo Mark beirug, «
5 vom Hundert, sofern das Dermögen am 51. Dezember 1013 weniger als looooon
bis 2000000 Mark betrug,
5½ vom Hundert, sofern das Dermögen am 51. Dezember lo#s weniger als 2000 00#%
bis 500 ooo Mark betrug,
4 vom Bundert, sofern das Dermögen am 31. Dezember 9 l5 mehr als 5000000
Mark betrug.
Zur Begründung führte der Antragst. aus, daß der Dereinbarungsantrag Rr.
526, 6 die besondere Besteuerung des Mehreink. sowohl in der Form des ursprüng-
lichen Entwurfs wie auch in der ersten Lesung austilge. Seine Freunde bedauerten
das. Da indessen eine Wiederherstellung des ursprünglichen Gedankens anssichtslos
sei, so stellten sie sich auf den Boden des Dereinbarungsantrags, wünschten aber, bei
der Steigerung der Steuersätze den Vermögensstand des Sensiten berücksichtigt zu
sehen. Die innere Berechtigung ihres Vorschlags sei ganz unangreifbar. Dasselbe
gelte von ihrem Antrag Nr. 551. Antrag Mr. 326 beschränke sich darauf, eine Abgabe
von solchen Dermögen zu erheben, die während des Krieges nicht um 10 Hrozent oder
mehr abgenommen hätten. Gestalte man eine solche Abgabe ganz gleichmäßig aus,
dann wirke sie mit einer Hrogression nach unten. Das sei um so nnerträglicher, als im
übrigen die llomm. und die verbündeten Regierungen sich schützend vor den Besitz
stellten. Die vorgeschlagenen Derbesserungen schafften wenigstens einigen Ungerech-
tigkeiten Abhilfe und seien schon aus dem Grunde empfehlenswert, weil alle Besitzenden
nic vergessen sollten, welche Opfer das ganze Dolk, namentlich aber auch die breiten
Massen, bringen müßten, um den Besitz vor Schmälerung und Gerstörung zu bewahren.
Der Staatssekretär des Reichsschatzamts erwiderte darau, er halte eine
progressive Dermögenssteuer, wie sie die beiden Anträge darstellten, für bedenklich.
Dem ursprünglichen Gedanken einer Steuer auf die Kriegsgewinne im engeren Sinne
würde es näherliegen, wenn umgekehrt die Abgabe vom Dermögenszuwachs nach
dem Derhältnisse des Suwachses zum Stammwvermögen oabgestust werden würde.
Das habe man aber abgelehnt, und es treffe doch wohl die Regierungsvorlage die
richtige Mitte.
Die Anträge NMr. 328 und Ur. 351 wurden abgelehnt.
Im Antrag Nir. 326, 6 Siffer 2 Abs. 1 wurden hinter dem Worte „und“ die Worte
eingefügt „insoweit es“. Mit dieser Anderung wurde Fo in der Fassung des Antrags
Ar. 326, 6 angenommen.
Don 8 p#. bis 5§8 44 wurde der Entw. mit den aus der Annahme des Antrags
Nr. 526, 7 bis 26 sich ergebenden Anderungen angenommen. Lediglich redaktioncll
waren außerdem noch im § 23 die Derweisungen auf das SicherungsG. zu ersetzen
durch die Derweisungen auf #21 und auf §3 214 Abl. 1 der vorlage. Der Gedanke,
der dem in 1. Lesung angenommenen Antrag Nr. 263 zugrunde liegt, wurde in der
Form einer Resolution aufgegriffen — Nr. #320 K.-D. — mit folgendem Wortlout:
den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, bei den Bundesstaaten darauf hinzu-
wirken, dah der vorsitz in den Steuerämtern finanz= und steuertechnisch be-
sonders vorgebildeten Beamten im Hanptamt übertragen wird.
Der Ausschuß stimmte dieser Resolution zu.