Full text: Kriegsbuch. Fünfter Band. (5)

608 F. Beschaffung u. Verteilung d. Arbeitskräste. Arbeiterschutz. Kriegswohlfahrle pilegeusa 
V. Arbeitsvermittlung. 
Die Arbeitsvermittlung für die Kriegsverletzten hat sich nach den vorliegend 
Berichten bisher überall in erfreulicher Weise ohne besondere Schwierigkeiten 5“ Ku 
zogen. In dieser Beziehung ist jedoch zu beachten, daß die mancherlei Umstände, i- 
gegenwärtig die Unterbringung der Kriegsverletzten erleichtern, so insbesondere die 
außerordentlich gesteigerte Nachfrage nach männlichen Arbeitskräften, nicht in gleich n 
Weise auch nach Beendigung des Krieges fortdauern werden. Dazu kommt raur 
während zurzeit die Kriegsverletzten vielfach noch in Stellen untergebracht werdan 
die nur für die Dauer des Krieges oder sonst eine mehr vorübergehende Beschäftigune 
bieten, nach dem Kriege auf die Vermittlung von Dauerstellen das entscheidends 
Gewicht zu legen sein wird. Die Arbeiten und Schwierigkeiten der Arbeitsver- 
mittelung werden sich ferner weiter noch erheblich steigern, wenn in größerem Um- 
fange auch solche Personen unlerzubringen sein werden, die infolge des Krieges an 
inneren Leiden erkrankt sind. So dankenswert und erfolgreich bisher die Arbeits- 
vermitllung durch die Fürsorgeausschüsse gewesen ist, wird daher doch im Hinblic 
auf die Zeit nach dem Kriege, wenn die regelmäßigen Berufsgeschäfte einen großen 
Teil der jetzt in den Fürsorgeausschüssen ehrenamtlich tätigen Personen wieder vol 
in Anspruch nehmen werden, sowie mit Rücksicht auf die Erfahrung, daß die arbeits- 
vermittlung für Erwerbsbeschränkte der schwierigste Teil der Arbeitsvermittlung 
überhaupt ist, überall Fürsorge dahin zu treffen sein, daß die Arbeitsvermittlung für 
die Kriegsverletzten in der Hauptsache nicht so sehr den ehrenamtlich tätigen Für. 
sorgeausschüssen zufällt, als vielmehr in enge Verbindung mit dem öffentlichen 
Arbeitsnachweis gebracht wird. Hierfür spricht auch die Erwägung, daß bei 
späterem Stellenwechsel des Kriegsverletzten die Frage, ob es sich um Kriegs- 
verletztenvermittlung oder um allgemeine Arbeitsvermittlung handelt, zweifelhaft 
sein kann und daß eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung in der Regel eine persön 
liche Fühlungnahme sowohl mit dem Kriegsverletzten als auch mit dem Arbeit- 
geber voraussetzt. Das dadurch erforderte Maß von Arbeit wird aber mit Aussicht 
auf Erfolg nur von Vermittlungsstellen geleistet werden können, die damit in erster 
Linie und berufsmäßig befaßt werden. 
Hinsichtlich der Ausgestallung im einzelnen erscheint es am meisten empsehlens- 
wert, wenn als Mittelpunkt füc die Kriegsverletztenvermittlung bei dem provinziellen 
Arbeitsnachweisverband eine besondere Abteilung gebildet wird. Eine Reihe von 
Provinzen ist auch bisher schon nach dieser Richtung hin vorgegangen. Diese zentrale 
Vermilllungsstelle, an die alle Meldungen zu gehen haben, und die diese in gceig- 
neter Weise nutzbar macht, wird sich zweckmäßigerweise in dauernder Fühlung mit 
allen im Bezirke vorhandenen Arbeitsnachweisen, insbesondere auch der Landwirt- 
schaftskammer und den Arbeitgebervereinigungen zu halten und die unmittelbare 
Vermilllung wenigstens insoweit zu übernehmen haben, als für einzelne Kreise 
öffentliche Arbeitsnachweise noch fehlen und diese Kreise nicht durch die Arbeits- 
nachweiseinrichtungen benachbarter Kreise mitversorgt werden. Im Interesse einer 
erfolgreichen Tätigkeit ist dabei besonderes Gewicht darauf zu legen, daß die Stelle 
überall im Bezirk als solche bekannt ist, an die sich Personen, welche Kriegsverlette 
einstellen wollen, zu wenden haben. Hierauf wird zweckmäßig durch regelmäßige 
Hinweise in der Tagespresse und in sonst geeigneter Weise hinzuwirken sein. 
Neben diese Zentralstelle werden sodann als örtliche Vermittlungsstellen für 
die Kriegsverletzten die öffentlichen Arbeitsnachweise zu treten haben. Für die 
größeren gewerbereichen Gemeinden wird dabei in Erwägung zu ziehen sein, ob 
zweckmäßig für diese Aufgabe etwa eine besondere Abteilung beim öffenklichen 
Arbeitsnachweis einzurichten sein wird. Dies wird namentlich dann in Frage 
kommen, wenn der Arbeitsnachweis zugleich den Mitlelpunkt für die Arbeits- 
vermittlung anderer benachbarter Kreise bildet.
	        
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