Full text: Kriegsbuch. Fünfter Band. (5)

Gesetz über die Feststellung von Kriegsschäden im Reichsgebiete vom. 3. Juli 1916. 661 
hätten Dispositionsfond- erhalten. Eine Konkurrenz in der Derwendung der Mittel 
* auf diese Weise nicht eingetreten. Man habe Sammelgelder im allgemeinen für 
solche wecke, für welche staatliche Mittel zur verfügung standen, nicht gegeben. 
über die Derwendungszwecke der freiwilligen Gaben könne im einzelnen fol- 
gendes gesagt werden: Es wurde gesorgt für die Hinterbliebenen der Ermordeten. Es 
wurde wochenhilfe geleistet für die Krauen der Verschleppten. Es wurden Unter- 
stützungen bewilligt an die Hinterbliebenen von kriegsbeschädigten Sivilpersonen und 
an diese selbst. Diese Unterstützungen stellen eine Art Rente dar. Weiter wurden Dar- 
leben gegeben. Neben barem Gelde wurde auch mit Maturalien unterstützt. Die Na- 
zuraliensammlungen ergaben Nleidungsstücke, Lebensmitlel und Dieh. Die Organi- 
sation und die Verteilung haben durchaus befriedigt. Dankbar sei die Münchener Ost- 
preußenhilfe anzuerkennen. Sie habe 500000 M. aufgebracht. Hierfür wurden vor- 
bildliche Wwohnungseinrichtungen zu billigem Hreise hergestellt, die in Ostpreußen ver- 
rieben werden. Es sind schon etwa 3000 Bestellungen darauf eingegangen. Es wird 
dadurch der Schund abgeschafft und vorbildlicher Hausrat geschaffen. Dem nationalen 
Kranendienst, den vaterländischen Frauenvereinen und den katholischen Franenvereinen 
seien für ihre Iwecke Mittel zur Verfügung gestellt und die Einrichtung und Unter- 
haltung von Gemeindepflegestellen bestritten worden. Im allgemeinen sei also gesorgt 
für Dinge, für die ein Aunspruch auf staatiche Entschädigung nicht gegeben sei, und es 
sei unendlicher Segen mit diesen Mitteln gestiftet worden. 
Über das andere, zumeist-betroffene, Gebiet Elsaß-Lothringen trug der Der- 
treter der elsaß -lothr. Reg. folgendes vor: Auf die Anfrage, ob Elsaß-Kothringen 
ans eigenen Mitteln die im Lande entstandenen Kriegsschäden bezahlen könne, müsse 
mit einem glatten „Mein“ geantwortet werden. Die angegebene Schadensjumme 
von einer halber Milliarde Mark sei im großen und ganzen richtig. Sie nehme noch 
fast täglich zu. Der Krieg dauere im Elsaß nun schon bald zwei Jahre, bei den allgemeinen 
wirtschaftlichen Schädigungen, die ein solcher Bustand der Natur der Sache nach mit 
sich bringe, sei es ausgeschlossen, daß nach dem Frieden ein Land von noch nicht 2 Mil- 
lionen Einwohnern Schäden in dieser Höhe aus eigenen Mitteln ersetzen könne. Die 
Kinanzverhältnisse seien schon vor dem MKriege nicht gut gewesen. Seit Ausbruch des 
Krieges seien die Einnahmen des Landes um die Hälfte gesunken, die Ansgaben dagegen 
zum Teil noch gestiegen. Für die Unterbringung der Flüchtlinge in Baden, Württem- 
berg, Hessen und Bapern seien allein monatlich rund 500000 M. aufzubringen, d. bh. 
also jährlich 6 Millionen. Elsaß-Lothringen sei während des Krieges und nachber auf 
das Reich angewiesen. 
„Bezüglich der Aufbringung der Gelder und der Art der Derrechnung siellte der 
Deitreter des Ministeriums für Elsaß-Lothringen fest: Von dem Dorschuß 
von 4 Millionen, den das Reich bisher an Elsaß-Lothringen gegeben habe, seien, wie 
im Landtag mitgeteilt, bisher g86 000 M. veransgabt worden. Die Millionen für Unter- 
bringung der Flüchtlinge würden nicht aus diesem Vorschuß, sondern vom Lande selbst 
bezahlt und aus laufenden Einnahmen oder, besser gesagt, aus laufenden Schulden 
durch Schatzanweisungen gedeckt. Don den 4 Millionen Reichsvorschuß werde im wesent- 
lichen nur der Sachschaden bezahlt. Was das Tempo der Enischädigungen angehe, so 
liege in Elsaß-Lothringen die Sache anders als in Ostpreußen. Dort ist das Land vom 
Feinde frei, im Elsaß stehe er noch. Es sei daher unmöslich, die Schäden abzuschätzen 
und Vorentschädigungen zu zahlen. Das sei erst in dem Augenblicke zu machen, wo 
der Feind vertrieben ist. In der Schätzung von einer halben Millie#rde seien die Schäden 
der noch besetzten Gebiete inbegriffen. 
Nach diesen Darlegungen konnte von einem Komm Mitgl. aus Ostpreußen 
der Dank ausgesprochen werden für die Bilfe der Regierung, wie ganz besonders an 
alle diejenigen, die zu diesen Sammlungen im g. zen Reichsgebiete bei getragenhaden. 
Es wurde zum genaueren Uberblick über das, was überhaupt von Reichs wegen 
eeschehen ist, eine Statiselk über die gezahlten Dorentschädigungen verlangi. Im ein-
	        
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