720 G. Bergeltungsmaßregeln.
den Willen gehabt hat, mil der zu Händen der neutralen Kaufleute bewirkten Zahlur
die englischen und französischen Warenhersteller zu befriedigen, und daß er diesen Wileen
auch erklärt hat. Nur ein solcher Wille konnte die neutralen Händler zu Vermitllern *
seine Zahlung zu einer mittelbar nach dem Ausland geleisteten machen. "6
II. Sablungsleistung.
1. Begriff der Zahlung.
(Erläuterung a bis c in Bd. 1, 895; d bis e in Bd. 2, 413.)
#) Arb Versorg. 16 156 (RVW.). Die Auszahlung der Entschädigung ist unstattbaft
wenn nach den Umständen des Falles die Annahme begründet ist, daß das Erhaltene
demnächst in das Gebiet eines vom Zahlungsverbot betroffenen Staates überführt werden
würde. Etwaige Zweisel und Streitigkeiten berühren aber lediglich die Zwangsvollstreckung
aus den festgestellten Entschadigungsansprüchen und sind daher nicht im Spruchverfayren.
sondern im Aufsichtswege, gegebenenfalls im Beschlußverfahren, zu erledigen. "
(Unterabschnitt 2 bis 4 in Bd. 1, 895f.; 2, 413.)
5. Zahlung in sonstiger Weise.
(Unterabschnitt a, d in Bd. 1, 896.)
Tc) Gehört die Aufrechnung hierher?
G. Bejahend zu val. Bd. 1, 896.
6. Berneinend (zu val. Vd. 1, 896).
Pos MonSchr. 16 59 (Posen V). Die Aufrechnung fällt nicht unter das Zahlunge-
verbot.
5P
Stundung — Aufhebung der Verzugsfolgen.
Inhaltslbersicht.
1. Der Anufpruch bleibe bestehen 1 808. b) Derneinend 1 900.
II. Die Stundung I 898, III 720. 2. Derweigerung der Sahlung an Inländer
1. Gegenstand der Stundung. Die Stundung 1 900.
betrifft: 5. Geltendmachung in der Swangsvollßtreckung
a) Schon entstandene oder noch entstehende 1 900.
vermõögensrtechtliche Anfsprüche 1 V. Wirkung gegen Rechtsnachsolger I 2900, II 414,
896. in ⁊214.
b) die dem deutschen NBecht unterstehen 1 1. Il der Indossatar als Rechtsnachfolger an-
698. zusehen? 1 900, 1I1 721.
c) Ohne Räcksicht auf die Regelung der a) Bejahend 1 900, III 721.
gerichelicheen Zustaändigleit 1 896. b) Derneinend 1 500.
2. Folgen der Stundung I 899, III 720. 2. Mehrfache Rechtsnachfolge 1 900.
III. Die Aufhebung der Derzugssolgen 1 699. 5. Der Erwerb eines Erstattungsanspruchs 1
IV. Geltendmachung und Beräcksicheigung der 900.
Stundung und Derzugsbeseitigung 1 899, II 4. Der Hfändungspfandgläubiger I 900, II
415. 414, III 722.
1. Hat das Gericht die Stundung von Amts 5. Beweislast 1 901.
wegen zu berücksichtigen? 1 699, 11 418. VI. Derhäliuis des 31 2 zu § 1 1 900.
a) Bejabend 1 900.
(Abschnitt I in Bd. 1, 898.)
II. Die Stundung.
(Unterabschnitt 1 in Bd. 1, 898.)
2. Folgen der Stundung.
(Erläuterung s bis c in Bd. 1, 898.)
f) Leips Z. 16 959, Sächs #. 16 123 (Dresden VIII). Die Rückgabe einer vor dem
Erlasse der VHO. zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstrecl-