Bek., betr. Ausführungsvorschristen zu der Paßverordnung v. 24. Juni 1916. 749
vermerksbehörde des Hafenorts ausgestellt; hat die Sichtvermerksbehörde ihren
Sitz nicht am Hafenorte, so ist für die Reise zu dieser Behörde eine schriftliche Er-
laubnis der für den Hafenort zuständigen Ortspolizeibehörde einzuholen; in der
Erlaubnis ist der Reisezweck anzugeben. Mit der Ausstellung des Einreisesicht-
vermerkes verliert der Seeschiffersichtvermerk seine Gültigkeit.
Will der Paßinhaber die Binnenreise nur für eine im voraus bestimmbare
Zeit unternehmen, um nach deren Ablauf die Seefahrt auf demselben Schiffe
fortzusetzen, so kann, falls die Notwendigkeit der Binnenreise ausreichend begründet
wird und Bedenken nicht bestehen, die für den Einreisehafen zuständige Orts-
polizeibehörde diese Binnenreise genehmigen. Die Genehmigung ist unter Angabe
des Zweckes, des Zieles und der Dauer der Binnenreise von der Polizeibehörde
im Passe zu vermerken. Der Genehmigungsvermerk ersetzt den nach den allge-
meinen Vorschriften sonst erforderlichen Rückreisesichtvermerk. Kehrt der Paß-
inhaber nicht rechtzeitig nach dem Hafenorte zur Fortsetzung der Seefahrt zurlick
oder beachtet er die ihm bei Erteilung der Genehmigung auferlegten Verpflich-
tungen nicht, so wird der Seeschiffersichtvermerk ungültig.
(Dienststelll). (Ort)r): í í í í ú EL o 191.
Personalausweis c0r.
Ausgestellt als Paßersatz für den Aufenthalt im Reichsgebiete.
(Für den Grenzübertrin ist jedesmal ein Sichtvermerk der zuständigen deutschen Stelle
erforderlich.)
Vorname “## .. . ....................................................................
** früherer...................... ........................
Staatsangehongkein................. ........................... bis wann: .
Betas:.................................................................................................................................
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Geburtsort:.............................................................. .
Gkitqlu........................................... Haar:«.»»»«—«« (Raum zum Aufkleben der
Augeen í, Gesichtssom::t Photographie des Inhabers
Besondere Kennzeichen: ................................................ aus neuester Zeit.)
222222 22 2 2 2 22 2 22 22 2 22 2 2 2 22 -
die durch nebenstehende Photographie dargestellte
Person ist und die darunter befindliche Unter-
schrift eigenhändig vollzogen hat. •
Unterschrift des Inhabers:
— —2222222222222 22 2 22 2222 2 2 2 2 2 2 22422 2—2 2 2 2 22—2 nun
(Raum für einen etwaigen
V Unterschrift: Abdruck des linken Daumens
des Inhabers.)