824 N. Vaterländischer Hilfsdienst.
der Presse gezeigt hätten, so habe dies keine Bedeulung, da bei der Durchführung des
Kriegsdienstgesetzes die lokalen Ausschüsse an elnheitliche Weisungen gebunden sein würden
die vom Kriegsministerium bzw. vom Kriegsamte ausgehen. Ahnlich wie mit der Presse
verhalte es sich mit den Berufsorganisationen, die Regierung sei sich ganz llar drüber
daß auf deren Mitwirkung für die innere Kriegführung und namentlich auch für die Durch-
führung des Kriegsdienstgesetzes gar nicht verzichtet werden könne. Das Kriegsamt werde
so viel als irgend möglich mit den maßgebenden Organisationen aller Erwerbs= und Be-
russzweige zusammen zu arbeiten suchen, und zwar nicht nur mit den lokalen Organisa-
tionen, sondern vor allem auch mit den die betreffenden Interessen im ganzen Reiche
zusammenfassenden Instanzen; jede lokale Zersplitterung der Entscheidung grundsäglicher
Fragen werde vom Kriegsamte verhütet werden. Auf der anderen Seite müßten Einzel-.
probleme natürlich an Ort und Stelle in genauer Kenninis der örtlichen Verhältnisse
gelöst werden. Hierbei würden die Ausschüsse, auch wenn dies noch nicht in dem Gesetz-
entwurf und in den Richtlinien stehe, ganz naturgemäß und notwendig mit den lokalen
den Kreis= und Kommunalbehörden zusammenwirken und auf ihre Hilfe angewiesen sein.
Die Einzelheilen der organisatorischen Arbeit würden sich, nachdem die Grundlage ge-
schaffen sel, erst in der Praxis ergeben. Der Apparat werde nicht mit einem Schlage in
größter Bollkommenheit dastehen, sondern aus der Erfahrung heraus immer mehr ver-
bessert werden. Es wäre unzweckmäßig, sich in den Organisationsfragen und den Fragen
der praktischen Durchführung gleich von vornherein in Einzelheiten sestzulegen. Der Staat.
sekrelär besprach dann die Maßnahmen, die getroffen wekden können und getroffen werden,
um auch die Bevölkerung der besetzten Gebiete innerhalb der durch das Völkerrecht und
durch gewisse rein tatsächliche Erwägungen gezogenen Grenzen zur Arbeit in Deutschland
heranzuziehen. Er schloß mit der Bitte an den Ausschuß, in der Behandlung der Einzel-
heiten nicht weiter zu gehen, als dies eben im Interesse der Durchführung des Gesetzes
notwendig sei, und Meinungsverschiedenheiten technischer Art angesichts des großen
vaterländischen Zieles zurückzustellen.
Der Chef des Kriegsamis Groener erklärte sich. mit den Anregungen des
Vertreters des Zentrums zur praktischen Durchführung des Gesetzes im ganzen einver-
standen. Daß bei der Verwendung und Verwertung des Soldatenmaterials mit größter
Sparsamkeit vorgegangen werde, sei selbstverständlich. Facharbeiter würden aus den
Besatzungstruppen, aber auch aus der Front in so großem Umfange, wie dies möglich
sei, für die Kriegsindustrie beurlaubt. Man sei sich klar darüber, daß die ganze Frage in
erster Linic eine Facharbeiterfrage sei. Borkehrungen, daß der Zuzug polnischer Arbeiter
nach Deutschland nicht unterbunden werde, seien gelroffen. Auf die Interessen der Land.
wirtschaft werde bei der Durchführung des Hilfsdienstgesetzes besonders Rücksicht zu nehmen
sein; sie werde eher Arbeilskräste empfangen, als solche abzugeben haben. Die Stillegung
einzelner Betriebe solle im engen Einvernehmen mit der Fachindustrie und auf Grund
ihrer Anregungen und Vorschläge erfolgen. Die volle Einheitlichleit der Durchführung
bei allen lokalen Stiellen sei dadurch gewährleistet, daß alle Generalkommandos in den
einschlägigen Fragen an die Weisungen des Kriegsministers und damit des Kriegsamts
gebunden worden seien. Bei den einzelnen Generalkommandos würden Kriegsamtsstellen
eingerichtet werden, die den Generalkommandos angegliedert, aber dem Kriegsamt un-
mittelbar unterstellt würden. Außerdem würde das Kriegsamt in den Industrierevieren
und an allen für die Kriegslndustrie wichtigen Plätzen Vertrekungen, zum Tell mit Neben-
stellen, einrichten. An diese Vertretungen und an die lokalen Ausschüsse würden dle ein.
heitlichen Anweisungen des Kriegsamts hinausgehen. Redner sel sich dessen volllommen
bewußt, daß nur engste, vertrauensvollste Zusammenarbeil mit der Industrie und mit
allen Interessentengruppen überhaupt dem Kriegsamt den vollen Erfolg seiner Tätigkeit
sichern könne. Auch die Mitwirkung der untersten Zivilbehörden, vor allem der Kom-
munalbehörden, werde selbstverständlich ständig in Anspruch genommen werden müssen.
Ein Redner der Fortschrp. unterstützte zunächst den Zentrumsredner darin, daß
der Reichstag immer alle Ansorderungen der Heeresverwaltung bewilligt habe. Der