Full text: Kriegsbuch. Fünfter Band. (5)

824 N. Vaterländischer Hilfsdienst. 
der Presse gezeigt hätten, so habe dies keine Bedeulung, da bei der Durchführung des 
Kriegsdienstgesetzes die lokalen Ausschüsse an elnheitliche Weisungen gebunden sein würden 
die vom Kriegsministerium bzw. vom Kriegsamte ausgehen. Ahnlich wie mit der Presse 
verhalte es sich mit den Berufsorganisationen, die Regierung sei sich ganz llar drüber 
daß auf deren Mitwirkung für die innere Kriegführung und namentlich auch für die Durch- 
führung des Kriegsdienstgesetzes gar nicht verzichtet werden könne. Das Kriegsamt werde 
so viel als irgend möglich mit den maßgebenden Organisationen aller Erwerbs= und Be- 
russzweige zusammen zu arbeiten suchen, und zwar nicht nur mit den lokalen Organisa- 
tionen, sondern vor allem auch mit den die betreffenden Interessen im ganzen Reiche 
zusammenfassenden Instanzen; jede lokale Zersplitterung der Entscheidung grundsäglicher 
Fragen werde vom Kriegsamte verhütet werden. Auf der anderen Seite müßten Einzel-. 
probleme natürlich an Ort und Stelle in genauer Kenninis der örtlichen Verhältnisse 
gelöst werden. Hierbei würden die Ausschüsse, auch wenn dies noch nicht in dem Gesetz- 
entwurf und in den Richtlinien stehe, ganz naturgemäß und notwendig mit den lokalen 
den Kreis= und Kommunalbehörden zusammenwirken und auf ihre Hilfe angewiesen sein. 
Die Einzelheilen der organisatorischen Arbeit würden sich, nachdem die Grundlage ge- 
schaffen sel, erst in der Praxis ergeben. Der Apparat werde nicht mit einem Schlage in 
größter Bollkommenheit dastehen, sondern aus der Erfahrung heraus immer mehr ver- 
bessert werden. Es wäre unzweckmäßig, sich in den Organisationsfragen und den Fragen 
der praktischen Durchführung gleich von vornherein in Einzelheiten sestzulegen. Der Staat. 
sekrelär besprach dann die Maßnahmen, die getroffen wekden können und getroffen werden, 
um auch die Bevölkerung der besetzten Gebiete innerhalb der durch das Völkerrecht und 
durch gewisse rein tatsächliche Erwägungen gezogenen Grenzen zur Arbeit in Deutschland 
heranzuziehen. Er schloß mit der Bitte an den Ausschuß, in der Behandlung der Einzel- 
heiten nicht weiter zu gehen, als dies eben im Interesse der Durchführung des Gesetzes 
notwendig sei, und Meinungsverschiedenheiten technischer Art angesichts des großen 
vaterländischen Zieles zurückzustellen. 
Der Chef des Kriegsamis Groener erklärte sich. mit den Anregungen des 
Vertreters des Zentrums zur praktischen Durchführung des Gesetzes im ganzen einver- 
standen. Daß bei der Verwendung und Verwertung des Soldatenmaterials mit größter 
Sparsamkeit vorgegangen werde, sei selbstverständlich. Facharbeiter würden aus den 
Besatzungstruppen, aber auch aus der Front in so großem Umfange, wie dies möglich 
sei, für die Kriegsindustrie beurlaubt. Man sei sich klar darüber, daß die ganze Frage in 
erster Linic eine Facharbeiterfrage sei. Borkehrungen, daß der Zuzug polnischer Arbeiter 
nach Deutschland nicht unterbunden werde, seien gelroffen. Auf die Interessen der Land. 
wirtschaft werde bei der Durchführung des Hilfsdienstgesetzes besonders Rücksicht zu nehmen 
sein; sie werde eher Arbeilskräste empfangen, als solche abzugeben haben. Die Stillegung 
einzelner Betriebe solle im engen Einvernehmen mit der Fachindustrie und auf Grund 
ihrer Anregungen und Vorschläge erfolgen. Die volle Einheitlichleit der Durchführung 
bei allen lokalen Stiellen sei dadurch gewährleistet, daß alle Generalkommandos in den 
einschlägigen Fragen an die Weisungen des Kriegsministers und damit des Kriegsamts 
gebunden worden seien. Bei den einzelnen Generalkommandos würden Kriegsamtsstellen 
eingerichtet werden, die den Generalkommandos angegliedert, aber dem Kriegsamt un- 
mittelbar unterstellt würden. Außerdem würde das Kriegsamt in den Industrierevieren 
und an allen für die Kriegslndustrie wichtigen Plätzen Vertrekungen, zum Tell mit Neben- 
stellen, einrichten. An diese Vertretungen und an die lokalen Ausschüsse würden dle ein. 
heitlichen Anweisungen des Kriegsamts hinausgehen. Redner sel sich dessen volllommen 
bewußt, daß nur engste, vertrauensvollste Zusammenarbeil mit der Industrie und mit 
allen Interessentengruppen überhaupt dem Kriegsamt den vollen Erfolg seiner Tätigkeit 
sichern könne. Auch die Mitwirkung der untersten Zivilbehörden, vor allem der Kom- 
munalbehörden, werde selbstverständlich ständig in Anspruch genommen werden müssen. 
Ein Redner der Fortschrp. unterstützte zunächst den Zentrumsredner darin, daß 
der Reichstag immer alle Ansorderungen der Heeresverwaltung bewilligt habe. Der
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.