Full text: Kriegsbuch. Fünfter Band. (5)

Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst vom b. Dezember 1916. 875. 
Sltreikrecht verzichtet haben. Das Gesetz spricht außerdem für eine Ubergangszeit. Es 
schafft nicht Recht für olle Zeiten. Deshalb können wir unbedenllich für den Antrag 
timmen. 
n Abg. Landsberg (Soz.): Unser Antrag unterstreicht das, was nach der Erklärung 
des Staalssekretärs der bestehende Zustand ist. Trotzdem bekämpft der Staatssekretär 
unseren Antrag! 
Abg. Dr. Spahn (Zentr.): Das Vereins- und Versammlungsrecht bleibt nach wie 
vor geschützt auch für die Personen, die in den vaterländischen Hilfsdienst eintrelen. Ist das 
der Fall, dann sehe ich nicht ein, warum wir diese Malerie in das Gesetz überhaupt auf- 
nehmen sollen. 
Abg. Haase (soz. Arbeitsgem.): Will man die Arbeiter sichern, so muß man klipp und 
Uar aussprechen, daß das Vereins= und Versammlungsrech! und das Koalilionsrecht 
unbeschränkt bleiben muß. 
Abg. Dr. Neumann-Hofer (sortschr. Volksp.): Die Erklärung des Generals Groener 
war so verklausuliert, wie ich sie sellen gehört habe. Das genügt nicht. 
Abg. Graf Westarp (dions.): Gesetzgeberisch hat der Paragraph keine Bedeutung, 
wenn er etwas Selbstverständliches enthält, er ist aber auch nicht klar. Bisher ist der Zustand 
der, daß das Vereinsgesetz nicht aufhebt die elterliche Gewalt, die Disziplinargewalt. Wollen 
Sie diesen Zustand mit dem gegenwärilgen Paragraphen aufheben? 
Abg. Dr. David (Soz.): Dies Geseh behandelt die wirtschaftlichen Rechte der Hilfs- 
dienstpflichtigen, und darum ist unser Antrag auch auf diese wirtschaftlichen Rechte der 
Betroffenen eingestellt. Daß damit die politischen Rechte preisgegeben werden, ist durch- 
aus falsch. 
Staatssekretär d. J. Dr. Helfferich: M. H.1 Ich will Ihnen den Verzicht so leicht 
machen wie nur möglich. Es ist mir gesagt worden, man habe aus meiner Erklärung vorhin 
nicht mit aller Deutlichkeit herausgehört, daß die Praxis der verbündelen Regierungen 
gegenüber den Arbeitnehmerorganisationen, wie sie sich bisher belätigt hat, sich 
auch auf die Zukunft erstrecken wird. Ich glaube, das ausgeführt zu haben; aber ich will 
jeht ausdrücklich erklären, daß in dieser Praxis keine Anderung eintreten soll, daß die ver- 
bündeten Reglerungen nach Annahme dieses Gesetzes so gut wie vorher die Mitarbeit der 
Arbeitnehmerorganisationen schätzen und wünschen. 
Aun, was die Sache anbetrifsft, so sehen Sie ja, ich habe recht. Die Herren, die hier 
gesprochen haben, sind meist Juristen, und die Meinungen gehen auseinander, wie es sehr 
ofl der Fall ist; der eine interpretlert es nach der Richtung hin, daß keine Anderung des 
bestehenden Rechtszustandes eintritt, der andere interpretiert es dahin, daß die Einschränkung 
des Verelnsrechts durch das Disziplinarrechlt usw. dadurch beseiligl werde. Auch der Herr 
Abg. Haase ist der Ansicht, daß mit dieser Bestimmung über den bisherigen Rechtszustand 
hinausgegangen werde. Die Tatsache, daß solche Zweifel bestehen, beweist doch, daß die 
Herren den Paragraphen besser nicht annehmen. Das ist die einzige Konsequenz, die ich 
daraus ziehen kann. 
Dann noch ein Wort zu der Frage der Eisenbahner. Der Herr Abg. Dr. Stresemann 
hat ausgeführt — und der Herr Abg. I#r. David gleichfalls —, jetzt während des Krieges 
sei jede Streikgefahr ausgeschlossen. Das unterschreibe ich; kein Mensch denkt daran. Aber 
nun nehmen Sie einmal folgenden Zustand. Die Verbände sind da, auch der Verband, 
der nach Ansicht des Herrn Eisenbahnministers noch nicht einwandfrei auf das Streikrecht 
verzichtet hat; es gibt ja auch noch andere, die heute oder morgen kommen können. Heute 
muß nun auf Grund dieses Gesetzes — ich will elnmal die radikale Auslegung annehmen — 
die Eisenbahnverwaltung solche Beamten und Angestellten anstellen. Soll sie diese nun 
bei Kriegsschluß wieder hinauswerfen? ist das eine erwünschte Folgerung? Ich hoffe, 
daß es auch im Frieden zu keinem Eisenbahnerstreik kommt; aber immerhin stehe ich auf 
dem Standpunkt, daß der Herr Eisenbahnminister eine Anderung in seinem bisherigen 
grundsätzlichen Standpunkt nicht eintreien lassen kann. 
M. H., ich wiederhole nochmals: um Ihnen den Verzicht leicht zu machen, gebe ich
	        
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