Full text: Kriegsbuch. Fünfter Band. (5)

884 M. Vaterländischer Hilfsdienst. 
dürfen überzeugl sein, daß auch die verbündeten Reglerungen auf diesem Boden stchen 
daß die Auffassung, die ich hier ausspreche, nicht nur meine persönlichec, sondern auch die 
Auffassung der verbündeten Regierungen ist. Sie dürfen überzeugt sein, daß aus dieser 
Auffassung heraus die verbündeten Regierungen zu dem Ergebnis ihrer Beratungen 
Stellung nehmen werden. 
M. H., es ist mir dabei ein lleiner Schmerz, daß der Herr Abg. Legien nach all den 
vielen Tagen, in denen wir zusammen verhandelt haben, in mir etwas zu sehen scheint 
wic elnen bösen Gelst, vor dem man warnen muß. M. H., ich sage, das ist mir ein kleiner 
Schmerz. Ich glaube, daß meine Täligkelt und meine Mltwirkung bei diesen ganzen Be- 
ratungen doch eine etwas bessere Zenfur verdient hätte, als sie der Herr Abg. Legien aus. 
gesprochen hat. Ich glaube, mich mit allen meinen Kräften dem Zustandekommen des 
Gesetzes gewidmet zu haben, und ich glaube von mir sagen zu können, daß ich nicht in 
einem Punkte einen engherzigen und kleinlichen Widerstand geleistet habe. M. H., ich 
glaube Sle verkennen die schwere Stellung, die der Vertreter der verbündeten Regie- 
rungen hat, namentlich in so wichtigen Materien und in einem Stadium der Beratung 
wo die verbündeten Regierungen noch ulcht in der Lage waren, ihrerseits Siellung zu 
nehmen. Ich glaube, das verkennen Sie und das beeinträchtigt Ihr Urteil. Jedenfalls 
bin ich mir bewußt, für das Zustandekommen des Gesetzes mein Bestes beigetragen zu 
haden, und ich werde weiter tun, was ich kann, um dem Gesetz in einer Form, in der es 
seinen Zweck erfüllt, zur Annahme zu verhelfen. 
Wenn ich in diesem oder jenem Punkt im Laufe der Beralungen wiederholt ge- 
nötigt war, zu warnen, abzuraten, zu widersprechen, so waren das — ich glaube, ich kann 
sagen, in jedem einzelnen Falle — Punkle, wo es sich für mich darum handelte, ob der 
Zweck des Gesetzes beeinträchtigt wird oder nicht. Das allein ist für mich maßgebend 
gewesen. Sie haben sehr oft Gegensätzlichkett zwischen Arbeltgeber= und Arbeilnehmer- 
interessen auch in meiner Stellung gesehen, wo es sich nicht um Arbeltgeber= und Arbeil- 
nehmerinteressen handelte, sondern einzig und allein um die Frage des großen vater- 
tändischen Gesamtzweckes, den wir mit diesem Gesetz verfolgen. Wir werden ja über 
einzelne Punkle im Laufe der Beralung noch sprechen, und ich bitte Sie jetzt schon, auch 
hier alles, was ich sagen werde, und was vielleicht nicht ganz in der Richtung Ihrer Wünsche 
liegi, von diesem Standpunkte aus zu beurtellen und zu erkennen, daß nicht einseitige 
Interessen für mich maßgebend sind, sondern einzig und alleln der Zweck, mit diesem. 
Gesetz das Höchstmaß der Steigerung unserer nationalen Produktion zu erreichen, das 
Höchstmaß der Steigerung an Kanonen und Granaten wie auf der anderen Seite an Brol. 
M. H., wir stehen in dem schwersten Kriege nach außen, den Deutschland jemals 
durchgemacht hat, und deswegen brauchen wir mehr als je Frieden und Einheil im In- 
nern. In diesem Sinne ist das ganze Hilfsdienstgesetz gedacht. Sein Hauptzweck ist, wie 
ich eben erwähnt habe, Steigerung unserer Erzeugung von Kriegsmaterial und alles 
dessen, was für die Volksversorgung notwendig ist. Aber ein anderes wird, wie ich hoffe, 
sich daneben einstellen: ich hoffe, daß dies Gesetz, das die Einheit der vaterländischen Hilfs- 
dienstpflicht für alle Deutsche, ohne Unterschied von Klasse und Stand, verkündigt und 
verwirklicht, elnen neuen eisernen Reif um die Gesamthelt des Volkes schmieden wird. 
Abg. Haase (soz. Arbeltsgem.): Die Klassenunterschiede bleiben nicht nur bestehen, 
sondern werden durch das Geseß noch in hohem Maße verschärft. Die Uniernehmer haben 
in Zulunft uicht mehr nötig, die Erhöhung des Lohnniveaus ausschlaggebend in Betracht 
zu ziehen, wenn sie Arbeiter heranzlehen wollen, denn sie werden ihnen ja vom Kriegs- 
amt zugewiesen. Die Frauenarbeit wird schärfer auf die Löhne drücken, denn die einzige 
Möglichkelt, das zu verhindern, ist vereitelt worden, indem man unseren Antrag abge- 
lehnt hat, wonach die in den Betrieben elnzustellenden Frauen den gleichen Lohn wie 
die Männer zu erhallen hätllen. Die Schutzbestimmungen, die man in das Gesetz hinein- 
gearbeitet hat, sind unzureichend und unwirksam. Tausende von Arbeitern in den besetzten 
Gebieten sind dem Arbeitszwange unterworfen worden; wir fordern die Regierung 
dringend auf, insbesondere in Belgien diesen Arbeitern dle Frelheit wiederzugeben. Aus
	        
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