Full text: Kriegsbuch. Fünfter Band. (5)

886 A. Vaterlãndischer: Hilfsdienst. 
Slandpuntte Bauers stehen, beweisen die Bersammlungen des Deutschen Metallarbeiler— 
verbandes für Groß-Berlin, die einstimmig in ciner Resolution beide sozialdemokralische 
Fraktionen aufgefordert haben, das Gesetz abzulehnen. In demselben Sinne haben sich 
Versammlungen der Holzarbeiter und der Schuhmacher ausgesprochen. Ich stelle fest 
daß die überwälligende Mehrheit der deutschen Arbeiler auf unserer Selte steht. " 
Staatssekrelär d. J. Dr. Helfferich: M. H.! Ich bedauere diese Diskussion auf das 
allertiesste. Diese Diskussion kann nur dazu beitragen, einen Tell des Guten, das wir hier 
für unsere Soldaten an der Front schaffen wollen, zu zerstören. Ich bedauere es aufs 
tiefste, daß einem Mann wie dem Generalgouverneur von Bissing hier Wortbruch vor- 
geworfen ist. Woher hat der Herr Abg. Dittmann seine Kenntnis von dieser angeblichen 
Zusage? Aus feindlichen Zeilungen, die ihm als Quelle am nächsten stehen, und aus neu. 
tralen Zeitungen die zum Teil die Geschäfte unserer Feinde besorgen! Wenn der Herr 
Abg. Dittmann diese Dinge auf die Tribüne des Reichstags bringt, daun besorgt auch er, 
ob er will oder nicht, die Geschäfle unserer Feinde. 
Abg. Legien (Soz.): In der Versammlung der Metallarbeiler wurden zwei Reso. 
lulionen angenommen, von denen die eine die andere aufhebt. Ubrigens wurde in der 
einen Resolntion nicht die bedingungslose Ablehnung des Gesehes gefordert, sondern nur, 
wenn gewisse Voraussetzungen nicht erfüllt würden. Diese Beschlüsse sind gefaßt aus Grund 
des ersten Entwurfs der Regierung. Außerdem ist die Entscheidung der gewerkschaftlichen 
Organisationen in der Gesamthelt nicht in die Hände einer Generalversammlung eines 
Berliner Zweigvereins gelegl. Daraus ergibt sich, welcher Wert der Behauptung Dittl- 
manns beizulegen ist. 
Abg. Dittmann (soz. Arbeilsgem.): Nach der Erklärung des Vorsißpenden des 
Metallarbeiterverbandes ergänzen sich beide Resolulionen. In dem gleichen Sinne wie 
Generalgouverneur von Bissing hat sich auch Frhr. von Hüne ausgesprochen. · 
Damit schließt die Generaldiskussion. 
Die Gesamtabstimmung über das ganze Gesetz wird auf Antrag der Mehrheits. 
parteien eine namentliche sein. 
In der Spezialdebatte demerkt zu # 1: 
Abg. Dr. Rleßer (ul.): Der Abg. Haase übersieht oder will übersehen, daß dieses 
Gesetz gerade um die gründliche Mitwirkung der Arbeiter zu erlangen in großem, ja in 
gewaltigem Umfange staatssoziolistische Gedanken verwirklicht hat, die die kühnsten Er- 
wartungen der Arbeiterführer übertreffen. Nicht mit einem Tropfen, sondern mit ganzen 
Litern staatssozialistischen Oles ist die Vorlage durchtränkt. Zu §#P1 speziell möchte ich be- 
merken, daß hier wie im ganzen Gesetz nach der Uberzeugung meiner polittschen Freunde 
besondere Rücksicht auf den Mittelstand nicht genommen worden ist; wir müssen wünschen, 
daß, soweit möglich, auch der schweren Bedrängnis des mittleren und kleinen Handeks- 
und Gewerbe- und Handwerlerstandes Rechnung gelragen wird, daß die miltelständischen 
Betriebe bei der Durchführung des Gesetzes soweit wie irgend möglich geschont werden; 
auch für sie muß gelten. daß auf Famllienverhältnisse, Wohnort, Alter, Gesundheit Rücksichl 
zu nehmen ist. Es wird in den Ausführungsbestimmungen diese Rücksicht zu beachten sein, 
und es müssen bei der Ausführung auch Vertrauensmänner aus der Schicht der mittel- 
ständischen Bevölkerung zugezogen werden. 
& 1 wird darauf angenommen, ebenso ohne Debatie §5 2—8. 
& 9# bestimmt nach den Beschlüssen zweiter Lesung in selnem zweiten Absaß: 
„Weigert sich der Arbeitgeber, die von dem Hilfsdienstpflichtigen beantragle 
Bescheinigung (Abkehrschein) auszustellen, so stcht diesem die Beschwerde an eincn 
Ausschuß zu, der in der Regel für jeden Bezirk einer Ersatzkommlssion zu bilden ist 
und aus einem Beauftraglen des Kriegsamts als Vorsipenden sowle aus je drei 
Vertretern der Arbeitgeber und Acbeitnehmer bestehl. Fe zwei dieser Verlreler 
sind ständig, die übrigen sind aus der Berufsgruppe zu entnehmen, welcher der 
betelligte Hilfsdienstpflichtige angehört.“.
	        
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