Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916. 891
Meinung, daß in der Tat, was zum Ausdruck gebracht werden soll, burch die neue Redaktion
besser zum Ausdruck gebracht wird als durch die schließlich doch etwas improvisierte Re-
daktion, die vorgestern angenommen worden ist.
Abg. Henke (soz. Arbeitsgem.): Wir beantragen, daß den im vaterländischen Hilfs-
dienst beschäftigten Personen auch die Ausübung des Koalitionsrechts und des Streikrechts
nicht verweigert werden darf. Die Macht der Unternehmer ist in diesem Kriege so kon-
zentriert worden, daß es notwendig ist, auch den Arbeilern erweiterte Rechtsgarantien
zu gewähren. Wo die Löhne wirklich erhöht worden sind, da steht die Erhöhung in keinem
Verhälinis zu den Wucherpreisen der Nahrungsmiltel. Deshalb müssen die Arbeiler das
Koalilionsrecht, das Streikrecht haben, um sich gegen das Unternehmertum zu schützen.
Abg. Dr. Spahn (Zenir.): Unterstaatssekretär Richler ist bei dieser ganzen Frage
unbeteiligt gewesen. Die Anderung, die wir beantragen, ist tatsächlich nur eine redaktionelle.
Abg. Heine (Soz.): Wir fürchten, daß nach der Fassung des Antrages Spahn die
Frauen zu kurz kommen. Außerdem fürchten wir, daß, wenn dieser Antrag nur sagt, daß
das Vereins- und Versammlungsrecht der Hilfsdienstpflichtigen zu wahren ist, die Aus.-
übung dieses Rechtes nicht ausdrücklich gewahrt ist.
Abg. Dr. Müller-Meiningen (fortschr. Volksp.): Die Befürchtung des Vorredners
wegen der Frauen teile ich nicht, denn die Frauen fallen jetzt zweifellos unter das Vereins-
gesetz. Da aber Bedenken gegen den Kompromißantrag Spahn erhoben worden sind, so
ziehe ich meinerselts meine Unterschrift zurück.
Staatssekretär d. J. Dr. Helfferich: M. H.! Ich möchle Sie im Gegensatz zu dem
Herrn Vorredner bitten. den Antrag nicht zurückzuziehen. (Aha! links.) Ja, Sie haben
immer wieder das alte Mißtrauen. Die Redaklion ist in der Tat besser, sehr viel besser aus-
geglichen als diejenige, die gestern hier improvlsiert worden ist.
Im übrigen darf ich Herrn Abg. Heine erwidern: seine Ausführungen waren mir
elwas zu sein; ganz bin ich dabei nicht mitgekommen. Ich halte es doch für selbstverständlich,
daß, wenn hier steht, daß das Vereins= und Versammlungsrechl ihnen gewahrk bleibt,
daun das Vereins= und Versammlungsrecht doch in dem Umsange gewahrt bleibt, in dem
ihnen die Ausübung heule zustehl. Ich glaube: das ist klar.
Abg. Dr. Junck (nul.): Da Zweisel geäußert sind über die Tragwelte des Antrages,
so ziehe ich auch meinerseits meine Unterschrift unter diesen Antrag zurück.
Präsidenit: Ich möchle fragen, ob der Antrag aufrechterhalten wird, ich kann nicht
übersehen, ob 30 Unterschriften darunter bleiben. Wird der Antrag zurückgezogen? (Wlder-
spruch.) Ich habe eben ausgerechnel, daß nur 24 Unterschriften bleiben.
Abg. Groeber (Zeutr.): Ich bitte, von neuem die Unterstützungsfrage zu stellen.
Der Antrag Spahn wird genügend unterstüßt.
Der Antrag der sozialdemokralischen Arbeitsgemeinschaft wird gegen die Sltimmen
der Sozialdemokraten und Polen abgelehnk, ebenso der Kompromißantrag. So ist die
Fassung der zweiten Lesung aufrecht erhallen.
8 14 bestimmt:
„Für die industriellen Betriebe der Heeres- und Marineverwaltung sind
durch die zuständigen Dienstbehörden Vorschriften im Sinne der ## 11 bis 13 Ar-
beiterausschüsse) zu erlassen.“
Abg. Legien (Soz.) befürworlet einen Antrag seiner Partlei, auch die Staatseisen.
bahnbetriebe hinzuzusügen.
Staatssekretär d. J. Dr. Helfferich: M. H., ich muß gegen den Antrag, die Eisen-
bahnen hier mit einzubeziehen, die allerschwersten Bedenken äußern. Es liegt jo hier noch
eine Resolution vor auf Nr. 562, die wohl erst nachher diskutiert werden soll, die aber mit
diesem Paragraphen in engstem Zusammenhange steht. Ich bitte daher um Erlaubnis,
gleichzeitig über dieses Thema sprechen zu dürfen; der Zusammenhang ist ein ganz un-
mittelbarer.
In den Betrieben der Staatseisenbahnen bestehen Arbeiterausschüsse für
nahezu die Gesamtheit der dort vorhandenen Arbeiler. Nur auf entlegenen Nebenstrecken,