Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916. 895
Es handelt sich darum, wie ich neulich sagte, das Schiff nich! zu schwer zu belasten,
in das Gesetz nicht Dinge hineinzuschreiben, die nicht in unmillelbarem Zusammenhang
mit dem Gegenstand stehen und die dazu beitragen können, das Funktionieren des Gesetzes
zu beeinträchtigen. M. H., es war einfach meine Pflicht und Schuldigkeit, bei denjenigen
Punkten, von denen ich eine Gefährdung der Zwecke des Gesetzes erwarte, darauf hinzu-
weisen. Das habe ich in den verschiedenen Stadien der Verhandlung getan mit einem Nach-
druck, der abgestuft war je nach der Wichtigkeit der Sache. Aber auch vorhin bei der Frage
der Eisenbahnen habe ich das Wort „unannehmbar“ nicht ausgesprochen. Das möchte ich
zur Steuer der Wahrheit gegenüber dem Herrn Abg. Ledebour ausdrücklich betonen. Ich
hobe von einer Gefährdung des Zweckes des Gesetzes und einer Gefährdung des Zustande-
kommens des Gesetzes gesprochen, aber das Wort „unannehmbar“ ist nicht gefallen..
Abg. Ebert (Soz.): Für uns istt die Vorlage ohne 3 17 unannehmbar. Es kommt hier
nicht ein Beirat in Frage; der Bundesrat bedarf der Zustimmung dieses Ausschusses-
Dieser Ausschuß muß auch ständig bel der Verwaltungsarbeit dez Kriegsamts mitarbeiten
können; darüber scheint mir nicht genügend Auskunft gegeben worden zu sein.
Staatssekretär d. J. Dr. Helfferich: M. H.1 Ich hake neulich auch in der Spät-
abendstunde noch eine zweite Erklärung abgegeben, die besagte, daß, wenn der Bundesrat
lich entschließen sollte, diese Bestimmung anzunehmen, es selbstverständlich ist, daß er diese
Bestimmung in 5 17 ach loyal ausführt. Der §5 17 sieht eine Mitwirkungdes Ausschusses
vor — vom Beitat habe ich nicht gesprochen; wenn es geschehen sein sollte, war es ein
lapsus lingune — also eine Mitwirkung des Ausschusses bet allen wichtigen allgemeinen
Anordnungen des Kriegsamtes vor. So wic es in § 17 vorgesehen ist, wird selbstverständlich
der Bundesrat diese Bestimmung — ich wiederhole das Wort — loyal ausführen. Ich
nehme an, daß diese Erklärung dem Herru Abg. Ebert genügt.
Abg. Ledbebour (soz. Arbeitsgem.): Wir wollen dem Reichslage die gesetzgeberische
Befugnis erhalten und nicht einer deleglerten Körperschaft übertragen.
Staatssekretär d. J. Dr. Helfferich: M. H. Nur ein ganz kurzes Wort. Der Herr
Abg. Ledebour hat mir vorgeworfen, ich hälle vorhin geblusst. Nichts liegt mir ferner.
Bitte, vergegenwärtigen Sie sich die Situation! Die verbündeten Regierungen halten
eine Stellung überhaupt noch nicht genommen. Ein Unannehmbar habe ich nicht aus-
gesprochen und konnie ich nicht aussprechen; ich konnte nur zum Ausdruck bringen, wic
ich die Sachlage pflichtgemäß ansehen mußte, und dies habe ich getan.
Der Antrag der sozialdemokralischen Arbeitsgemeinschaft wird abgelehnt, 3 17 un-
verändert nach den Beschlüssen zweiter Lesung angenommen.
Zu §& 18 (Zeitpunit des Außerkrafttretens) befürworket
Abg. Keil (Soz.): den Antrag, das Gesetz am 1 Juli 1917 außer Kraft lrelen zu lassen,
salls der Reichslag nicht vorher das Außerkrafitrelen beschließt. Der Beschluß zweiter
Lesung, dieses Notgesetz vorbehaltlos für die Kriegsdauer und noch einen Monat darüber
hinaus gelten zu lassen, sei viel zu unbestimmt. Daß der Bundesrat es nich! vor Friedens-
schtuß außer Krafl setzen werde, sei zweifellos. Niemand wisse aber, wie lange der Krieg
noch dauere. Der Reichstlag habe bei kurzer Befristung des Gesetzes eher die Möglichkeit,
Anderungen vorzunehmen, die sich als notwendig herausstellen sollten.
Abg. Ledebour (soz. Arbeitsgem.): Wir unsererselts wollen, daß mit Friedensschluß
das Gesetz automatisch außer Kraft tritt, daß darüber nicht erst. verhandelt zu werden braucht.
Ein solcher Beschluß würde auch eine machtvolle Friedensdemonstration sein.
5# 18 wird unverändert angenommen. .
Damit ist die Einzelberatung des Gesetzentwurfs beendet. Auf die Zusammenstellung
der heute beschlossenen Anderungen wird verzichtet und sofort zur namentlichen Ab-
stimmung über den Gesetzentwurf im ganzen übergegangen.
Das Ergebnis ist die Annahme mit 235 gegen 19 Stimmen; 8 Milglieder haben sich
der Abstimmung enthalten. Die Verkündung des Resultats der Abstimmung wird von der
großen Mehrheit mit Belfall begrüßt.
Präsident Dr. Kaempf: Der Beifall, mit dem Sie die Annahme des Gesetzentwurfs,