158 4. Verwertung der Rohstoffe usw. IL Kartoffeln, Kartoffelerzeugnisse, Kohlrüben.
S. Kohlrüben.
Bek. über Kohlrüben. Vom 1. Dezember 1916. (REl. 1316.)
Wortlaut in Bd. 4, 183.
Begründung. (D. N. X 33.)
Die NMotwendigkeit, die Serabsetzung des Tageskopfsatzes für Kartoffeln durch
Sicherung und Bereitstellung anderer Nahrungsmittel für die Bevölkerung auszu-
gleichen und zugleich die zu befürchtenden Stockungen der Uartoffelzufuhr während
der Frostperiode ihrer schädlichen Wirkungen zu entkleiden, führte dazu, als Ersatz für
Nartoffeln die Kohlrübe zum Gegenstande der staatlichen Bewirtschaftung zu machen.
Die Bef. v. 1. Dez. 1916 (Rl. 1516) brachte eine allgemeine Beschlagnahme
der Kohlrüben zugunsten des Kom Derb. des Lagerungsortes. Die Rübenerzenger
dürfen hiernach Kohlrüben nur noch an den Uom Derb. und an die von der Rloart St.
bezeichneten Stellen veränsiern oder zur eigenen Ernährung und zur Ernährung der
Angehörigen ihrer Wirtschaft verwenden. Tierhaltern ist das Derfüttern von Kohl=
rüben nur mit Genehmigung des Kom Derb. und nur bis zu täglich ein Zweihundertstel
ihrer Dorräte gestatiet. Die Rlart St. ist zur Gestattung weiterer Ausnahmen er-
mächtigt worden.
Die Enteignungsvorschriften sind nach dem Gesichtspunkte der Anspornung der
Besitzer zur freiwilligen Hergabe der Rüben gestaltet worden. Die DO. hat schließlich
der Rlart St. die Aufgabe, für die Deckung des Bedarfs an Kohlrüben als Ersatz für
fehlende Kartoffeln zu sorgen, zugewiesen und ihr zur Durchführung des TLieferungs-
verfahrens die bestehenden Landes-- und Hrovkkart St. und die Kom Derb. beigegeben.
Den Kom Derb. ist die Derpflichtung auferlegt worden, in ihren Bezirken den Verbrauch=
aon Kohlrüben von dem Grundsatz aus zu regeln, daß zwei Teile Kohlrüben einem Teil
Kartoffeln gleichstehen. Die Erwartung, daß sich die Wintereindeckung in der Seit
von Oktober bis Mitte Dezember in der Hauptsache vollziehen würde, wurde nicht erfüllt.
Die Ursachen lagen in dem ungünstigen Ausfall der Kartoffelernte und in Traneport-
schwierigkeiten. Immerhin muß im Dergleich zum Dorjahre festgestellt werden, daß
die Winterversorgung mit Nartoffeln in diesem Jahre sich zeitlich um etwa drei Wochen
besser stellt als im vergangenen Winter. Der Erlaß des Derbots der Derfütterung von
Kartoffeln und Uartoffelprodulten, die Einführung einer allgemeinen Derbrauchs-
regelung, die zuletzt dem Landwirt nur noch ein Hfund Kartoffeln auf den Tag und Kopf,
der übrigen Bevölkerung höchstens dreiviertel Pfund — abgesehen von der Schwer-
arbeiterzulage von täglich bis zu dreiviertel Dfund — beließ, waren erforderlich, um die
vorhandenen Dorräte gerecht zu verteilen. Gleichzeitig mußten andere Mahrungsmittel
als Ersatz für Kartoffeln, insbesondere für den Fall zur Derfügung gestellt werden,
daß ein Einsetzen der Frostperiode die NMartoffelzufuhr überhaupt unmöglich machte.
Su diesem Swecke wurde der Rllart St. die öffentliche Zewirtschaftung der Kohl-
rüben (Wruken, Erdkohlrabi) übertragen. Die Kohlrübe war als Ersatz und als Streckungs-
mittel für Kartoffeln um so geeigneter, als sie einen Cransport auch bei Frofst verträgt,
so daß die Juführung von Mahrungsmitteln der Bevölkerung während der Frostzeit
gesichert werden konnte. Die Rllart St. wurde ermächtigt, ihre Ankäufe um 25 Pf.
über den Höchstpreis zu tätigen. Der von den Bedarfsstellen angemeldete Zedarf an
Kohlrüben belief sich einschließlich des Bedarfs für das Heer, die Marine, für die Kriegs-
gesellschaft für Dörrgemüse, MKriegsgesellschaft für Sauerkraut und für den Kriegsausschuß
für GObstkonserven und Marmeladen, auf 147604227 Sentner. Insgesamt ordnete die
Rlart St. die Sicherstellung von zwei Drittel der auf rund 12 4000000 Sentner gesetzten
Kohlrübenernte an. Im allgemeinen konnten den Bedarfsstellen die von ihnen benötigten
Kohlrübenmengen zugeführt werden, wenn auch der Anlieferung von Kohlrüben Crans-
portschwierigkeiten und Mangel an Aobeitskräften hindernd entgegenstanden. Der Ab-