Fleischver ergung. 239
stelle nicht getrofsen. Die Unterverteilung der Schlachtungen in den Bundesstaaten wurde-
der Entscheidung der Bundesregierungen überlassen.
Um eine bessere Verwertung des Fleisches notgeschlachteter Tiere zu gewährleisten
und um die Frage zweckmäßiger Verwertung von unterwertigem (sog. Ausschuß.) Vieh,
für welches sich bei voller Anrechnung auf das Schlachtungskontingent nur schwer Ab-
nehmer finden, einer Lösung entgegenzuführen, wurde mit Rundschreiben vom 23. No-
vember 1916 den Bundesregierungen empfohlen, in eigener Verwaltung oder durch
Kom Verb. oder durch die Viehhandelsverbände Fleischverwertungsstellen für größere
Bezirke einzurichten, in welchen solche Tiere in der wirtschaftlichsten und zweddienlichsten
Weise durch Frischverkauf und namentlich durch Wurstherstellung ausgenutt werden sollen.
Den Bundesregierungen wurde eine günstigere, dem ungefähren Gewicht des knochen-
freien Fleisches normaler Schlachttiere entsprechende Anrechnung der verwerteten Tiere
auf das Schlachtungskontingent in Aussicht gestellt. Von der Anregung wurde in ziem-
lich großem Umfange seitens der Bundesregierungen Gebrauch gemacht.
Da es nicht möglich gewesen war, die die Grundlage für die nächste Umlageperiode
bildenden Ergebnisse der Volks= und Viehzählung vom 1. Dezember und der Ermittelung
der Selbstversorger vom 15. Dezember 1916 so frühzeitig zu erhalten, daß die Feststellung.
der Umlage und die Einberufung des Beirates noch rechtzeitig erfolgen konnte, außerdem
Vorarbeilen für eine Sonderbelieferung der Rüstungsarbeiter im Gang waren, die noch
nicht abgeschlossen waren, wurde die mit dem 15. Januar 1917 zu Ende gehende Umlage
bis zum 31. Januar 1917 erstreckt, d. h. es sollten vom 16. bis 31. Januar 1917 die der
Umlage vom 16. Oktober 1916 bis 15. Januar 1917 entsprechenden Zahlen der Schlach-
tungen und der Viehaufbringung für die Bundesstaaten weiler gelten.
Für die Umlage für die Zeit vom 1. Februar bis 30 April 1917 wurde bezüglich
der Verteilung der Schlachtungen unter die Bundesstaaten an dem Verteilungsschlüssel
nach dem Maßstab der Zahl der versorgungsberechtigten Zivilbevölkerung sestgehalten.
Bei der Berechnung der Umlage war die Reichsfleischstelle von der Absicht gelcitet, daß
alle Bundesstaaten unbedingt in der Lage sein sollen, die festgesetzte Wochenhöchstmenge
von 250 g Fleisch auf den Kopf der Bevölkerung auch latsächlich zu geben. Es wurde daher
bei der Berechnung unter Benutzung der bei Durchführung der vorhergehenden Umlage-
periqde gemachten Erfohrungen in vorsichtigster Weise verfahren und es wurden ver-
schiedene Sicherheitsfakloren in die Berechnung eingestellt.
Für Schwerstarbeiter wurde nach einer Anwcisung des Herrn Präs. des KrE.
eine wöchentliche Zulage von 100 gx bei der Umlage berücksichtigt.
Die Gesamtanforderung für die Umlageperiode beläust sich auf 807454 Rinder,
592016 Kälber, 1282356 Schweine und 163726 Schafe. Hiernach sind aufzubringen
nach der Viehbestandsaufnahme vom 1. Dezember 1916 bezüglich der Rinder 4,26 v. H.
der Rinder über 3 Monate alt, bezüglich der Kälber 5,58 v. H. der Kühe und Färsen über
2 Jahre alt, bezüglich der Schweine 18,80 v. H. der Schweine über ½ Jahr all und be-
züglich der Schafe 3,29 v. H. der Schafe insgesamt. Eine Ersatzlieferung wurde in gleicher
Weise wie in der vorhergehenden Periode zugelassen. Die Unterverteilung der Schlach-
tungen wurde wieder den Bundesregierungen überlassen.
Eine von der Reichsfleischstelle geführte Statistik der Fleischversorgung zeigt eine
erfreuliche ständige Besserung.
Der Schlüssel der Viehaufbringung für die einzelnen Bundesstaaten blieb der gleiche
wie bisher. Von der Möglichkeit, die Lieferungen in den verschiedenen Jahreszciten dem
wechselnden Viehangebot anzupassen, wurde weitgehendst Gebrauch gemacht. Die Weide-
mastgebiete lieferten sast den größten Teil des auf sie treffenden Jahreskontingents bis
Mitte Dezember, während die Winterstallmastgebiete in der Zeit von Januar bis Mai
die auf sie follenden Viehmengen aufbringen.
Eine Erleichterung für die Viehaufbringung wurde dadurch geschaffen, daß die
Reichsfleischstelle bei der Errechnung der zu liefernden Schlachtviehmengen nunmehr auch
das an andere Gebiete abgegebene Zucht- und Nutzvieh berücksichtigt. Durch Rundschreiben