Handel mit Gänsen. 259
§ 8. Die Landeszentrolbehörden oder die von ihnen bestimmten Behörden können
weitergehende Bestimmungen über den Verkehr mit Gänsen erlassen, insbesondere den
Handel mit Gänsen von einer besonderen Erlaubnis abhängig machen oder bestimmten
Stellen übertragen.
Die Landeszentralbehörden können mit Zustimmung des Präsidenten des Kriegs-
ernährungsamts abweichende Regelungen treffen.
§ 9. Die Vorschriften, die in dieser Verordnung oder auf Grund dieser Verordnung
erlassen sind, gelten auch für Gänse, Gänsefleisch in Teilen oder daraus hergestellte Er-
zeugnisse, die aus dem Ausland oder den besetzten Gebieten eingeführt werden.
§ 10. Die in dieser Verordnung oder auf Grund dieser Verordnung festgesetzten
Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesehes, betreffend Höchstpreise, vom 4. August
1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 (R#Bl. 516) mitW den
Anderungen der Bekanntmachungen vom 21. Januar 1915 (RBl. 25), 23. September
1915 (RGl. 603), 23. März 1916 (Rel. 183) und 22. März 1917 (Re#l. 253).
8 11. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend
Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft:
1. wer den Vorschriften im § 2 Abs. 3 Satz 2, §58 4 Abs. 2, 5 5 oder den nach # 8 er-
lassenen Anordnungen zuwiderhandelt;
2. wer den Vorschriften über die Verpflichtung zur Ausstellung, Aushändigung,
Aufbewahrung und Vorlegung von Schlußscheinen (53 6) zuwiderhandelt.
Neben der Strafe kann auf Einziehung der Gegenstände erkannt werden, auf die
sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.
§ 12. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung (5. 7.1 in Kraft.
Schlußschein
für den Derkauf von Gänsen und Gänsefleisch.
Ausgestellt in — Hatum 10917.
Bezeichnung der Warengattung Einhritepreis
Menge') (lebend oder geschlachtet?) spro Stück bzou.Gesamtpreis
bei Teilen von Gänsen Pfund
in Stück in Pfund nähere Bezeichnung. Mark Bf. WMart P..
Elgenbändige Unterschrift des Verkäufers Name und Wohnort des Känkers oder der
· und sein Wohnort: mit dem Verkaufe Beauftagten:
6% Die lebenden Gänse nach Stückzahl, die geschlachteten nach Gewicht.
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