284 4. Verwertung der Rohstoffe usm. XV. Speisefette, Milch und Käse.
verteuern. Es mußte daher ein Weg gefunden werden, um lediglickh für diejenigen Landes-
teile, in denen die Entwicklung der wirtschaftlichen Bedingungen, insbesondere der Mangel
an geeigneten Kuttermitteln ein Anskommen mit dem bisherigen Grundpreise aus-
schließen, eine Erhöhung innerhalb bestimmter GErenzen zu ermöglichen. Hreisbestim-
mungen, die geeignet sind, die Milcherzeungung und Butterherstellung unnötigerweise
zu hemmen und die Milchwirtschaft unrentabel zu machen, sind gegenüber den bestimmt
voranszusehenden erhöhten Schwierigkeiten, den Bedarf des kommenden Winters
einigermaßen zu decken, nicht zu verantworten. Die Hreispolitik muß dabei aber immer
so sein, daß sie eine Frischmilchversorgung der großen Zedarfsgebiete zu angemessenen
Preisen fördert.
Diesen Grundgedanken folgt die neue ButterpreisDIn dem ersten der fünf
Abschnitte, in die sie zerfällt, werden die besteheenden Grundpreise aufrecht erhalten,
nur die Unterscheidung in drei Klassen Handelsware ist als nicht mehr den tatsächlichen
Derbältnissen entsprechend durch eine solche in zwei KMlassen ersetzt worden. Die ein-
schneidendste Meuregelung der DO. befindet sich im zweiten Abschnitt, in dem die Landcs-
zentralbehörden ermächtigt werden, von den Grunepreisen abweichende Höchstpreise
für die einzelnen Kandesteile festzusetzen. Diese Ermächtigung, die anf andere Stellen
— z. B. die Oberpräsidenten — wird übertragen werden können, ist aber für den Fall
einer Erhöhung über die Grundpreise hinaus begrenzt durch zwei Schranken. Einmal
nämlich darf der Butterherstellerpreis ein bestimmtes Derhältnis zum Milcherzenger-
preis nicht überschreiten und ferner soll er nicht über 3 M. für ½ kgB betragen. Das
Dreisverhältnis zwischen Milch und Butter ist so gesetzt, daß der Butterpreis für ein
Hfund nicht mehr als das Achtdreiviertelfache des reises für einen Titer Vollmilch
betragen darf. Der Butterpreis würde also z. B. für Gebiete, die einen Milcherzeuger-
preis von 30 Pf. für den Liler haben, auf 2,65 M. für ½ kg beim Verkauf durch den
Bersteller (Molkerei ober Kuhhalter) sleigen dürfen. Diese Anpassung an die Mitlchpreise
erschien zweckmäßig, weil gerade die Milchpreise infolge ihrer Festsetzung in den einzelnen
Wirtschaftsgebieten am besten den tatsächlichen Derbältnissen gerecht werden, weil sie
schon im eigenen Interesse der Landwirtschaft an bestimmte Böchstpreisgrenzen ge-
bunden sind und weil damit dem bisherigen Gustande der Abwälzung aller Unkosten-
steigerung allein auf die Milch ein Ende gemacht wird. Der dritte Abschnitt siebt die
Festsetzung von Einheitspreisen für den Butterverkauf in den Bedarfsgebieten vor,
so daß dort im Verkehr nicht mehrere Zutlterpreise nebeneinander vorkommen können.
Der vierte Abschnitt setzt die Guschläge, die sich notgedrungen auf dem Wege von dem
Butterbersteller zum Verbraucher ergeben, in der bereits bestehenden Böbe fest. Sic
ergeben eine Gesamtbelastung von 50 M. für den Seniner Butter. Für größere Städie
wird eine weitere beschränkte Erhöhung des Perdienstes für den Groß= und Uleinhandel
vielfach nicht zu vermeiden sein. Der fünfte Abschnitt enthält außer Übergangsbestim-
mungen als wichtigste vorschrift die Ermächtigung für die Reichsstelle für Speisefette,
besonderen Derbältnissen in einzelnen Landesteilen durch Erweilerung der in der D0).
festgesetzten Grenzen Rechr ung zu tragen.
Hand in Hand mit dieser Neugestaltung der Hreise wird der weitere Ausbau der
Bewirtschaftung von Milch und Butter durch eine zweckmäßige, den örtlichen Wirtschafts-
verhältnissen angepaßte Organisation zur Erfassung dieser Mahrungsmittel in den Er-
zeugungsgebieten, durch Uberwachung ihres Derbrauchs in den Bedarfsgebieten und
vor allem durch Bekämpfung des Schleichbandels gehen müssen. Obne eine angemessene
reisgeslaltung können aber gerade bei Milch und Butter auch die straffste Organisation,
die umfassendste Regelung durch Vorschriften und die schärfste Nontrolle auf die Dauer
keinen Erfolg haben. Ausreichende Hreise sind vielmehr eine unerläßliche Dorbedingung
für die Wirksamkeit der auf die Dersorgung der Bevöllerung gerichteten bebördlichen
Tätigkeit auf diesem Gebiete.
Die Dersorgung mit Speisefetten und Milch wird im kommenden Winter nur
unter erbeblich vermehrten Schwierigkeiten vor sich gehen können. Es sleht zu hoffen,