Full text: Kriegsbuch. Sechster Band. (6)

Bewirtschaftung der Olfrüchte aus der Ernte 1917. 347 
Mit Rücksicht auf die geringere Haltbarkeit des Leinöls ist es notwendig, den Er- 
zeugern von Leinsamen den ratenweisen Bezug des ihnen zustehenden Leinöls zu er- 
mröglichen. Die Bezugsscheine für Leinöl weisen daher einige kleine Abweichungen von 
den gewöhnlichen Bezugsscheinen auf. Ein Muster der Bezugsscheine für Leinöl wird 
sämtlichen Kom Verb. vom Kriegsausschuß übersandt werden. 
Die Kom Verb. sind eindringlich darauf hinzuweisen, daß nach § 5 Abs. 1 der BO. 
über die Lieferung von Ol aus Anlaß der Zusammenlegung usw. die gewerbsmäßige Her- 
stellung von Ol aus pflanzlichen Stoffen, abgesehen von der Ausnahme des z 5 Abfs. 3, 
nach der die vor Inkrafttreten der VO. gegen Vorlegung der erforderlichen Erlaubnis- 
scheine von Olmühlen bereits zur Verarbeitung angenommenen Olsrüchte noch verar- 
beitet werden dürfen, nur mit Genehmigung des Herrn Präs. des KrEA. zulässig ist. Die 
zur Herstellung von Ol notwendige Genehmigung ist, außer den nachfolgend als kriegs- 
wichtig anerkannten Betrieben, nicht erteilt worden: 
A. Olmühlen. 
F. Thörls Vereinigte Harburger Olfabriken, Ak- 
tiengesellschft ... Harburg 
Harburger Olwerke Brinckmann und Nergell. Harburg 
Bremer-Besigheimer Olfabriien Bremen 
Einhorn & Co., G. m. b. H. Riesa 
Holtz & Willemsen, G. m. b. H. Uerdingen 
Caspar Thywissn Neuß 
G. W. Fakenholzs -...... Magdeburg 
S. Herz, G. m. b. H9. . Berlin, Fabrik Wittenberge 
Verein Deutscher Olsabriken Mannheim 
Carl Hagenbucher und hhn Heilbronn 
A. Meißner Shboen Berlin, Fabrik Brandenburg 
Eugen Reeser Budenheim 
Paul Julius Stahlbeggagagag Stettin 
A. H. Zaneien Stettin 
P. W. Kallen Neuß 
B. Extraktionsfabriken. 
F. Thörls Vereinigte Harburger Olfabriken, Ak- 
tiengesellschatt Harburg 
Stettiner Olwerke 1. 60. SZaüllchow b. Stettin 
Henkel K.. Düsseldorf 
Olwerkle Phönix.. .. . .... Pößneck 
Estol-Aktiengesellschaft (Margarinefabri).... Mannbeim 
Toepffers Olwerke G. m. b. 69. Hamburg-Vedell. 
Den KomsBerb. wird durch Vermittlung der Lindeszentralbehörde Kenntnis ge- 
geben werden, wenn außer den oben genannten Betrieben anderen in ihrem Bezirke 
gelegenen Olmühlen die Genehmigung zur Herstellung von Ol aus pflanzlichen Stoffen 
erteilt werden sollte. Hierdurch werden die Kom Verb. in die Lage gesetzt, die Olmühlen 
zu überwachen. Da im Vorjahr zahlreiche UÜbertretungen der gesetzlichen Vorschriften 
durch Olmühlen bekanntgeworden sind, wird mit Rücksicht auf die hiermit verknüpfte 
starke Gesährdung der allgemeinen Fettversorgung ersucht, die Kom Verb. anzuweisen, 
die Olmühlen, insbesondere die gemischten Bekriebe, sorgfältig zu überwachen und etwaige 
Übertretungen auf das schärfste zu verfolgen. 
III. Uberwachung der Ablieferung von Olfrüchten an den Kriegsausschuß 
durch die Kommunalverbände. 
. Die Erfassung der Olfrüchte hat im verflossenen Wirtschaftsjahre häufig zu wünschen 
übrig gelassen. Es beruhte dies wohl in der Hauptsache auf dem verhältnismäßig lockere#nC
	        
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