Höchstpreise für Wollfett. 351
Die durch Anordnung des KrEA. dem Kriegsausschuß überlragene Verwertung
der Roßkastanien zu Ol wird voraussichtlich etwa 250 t Ol ergeben. Die Ernte an Kastanien
wird von der Bezugsvereinigung der Deutschen Landwirte auf 6 bis 700 Waggons geschäßt-
Die Sonnenblumenernte hat, soviel sich bis jetzt beurteilen läßt, infolge der un-
günstigen Witterung und infolge mangelnder Sachkenntnis der Anbauer das Erträgnis,
das nach den umfassenden Vorarbeilen hätte erwartet werden dürfen, nicht gebracht.
Durch cine Vereinbarung zwischen dem Kiiegsministerium mil dem Kriegsausschuß
für pflanzliche und tierische Ole und Fette wird Mais zur Fettgewinnung herangezogen.
36000 t Mais wurden dem Kiiegsousschuß zu diesem Zwecke zunächst zur Verfügung ge-
stellt. Das Ergebnis war ein ausgezeichnetes. Infolge der guten Resultate sah sich das
KiE. im Einverständnis mit der Ret#t. in der Lage, einer Entleimung des gesamten
Brotgetreides zuzustimmen, die nunmehr im großen durchgeführt wird. Um möglichst
günstige und reine Ausmahlergebnisse für die Keime zu erzielen, hat der Kriegsausschuß
ein Preisausschreiben erlassen, und 15000 M. für große, mittlere und kleinere Betriebe
ausgelobt, die im Monat Januar 1917 bei der Entkeimung des Getreides die besten Er-
gebnisse aufzuweisen haben.
Auf Grund der BR#V. v. 16. März 1916 (Röl. 165),), betreffend die Bewirt-
schaftung der beim Schlachten von Rindvieh und Schafen anfallenden Rohfettmengen
durch den Kriegsausschuß wurde nach und nach das Verlangen des Kricgsausschusses
auf Ablieferung auf elwa 22000 Gemeinden ausgedehnt. Anfängliche Schwierigkeiten
mancher Art ließen sich verbältnis mäßig rasch sberwinden.
Die Ergebnisse der Knochenverwertungs--Abteilung besserten sich von Monat zu.
Monat. Inebesondere konnte ein erheblicher Bruchteil der ausgebrachten Knochen zur
Speisefeltgewinnung Verwendung finden; die Knochenspeiscfellherstellung ist in stäu-
digem Steigen begriffen, den Städten ist dicse Verarbeitungsart übertragen.
Nachdem die durch BRVO. v. 20. Juli 1916 (ReE#l. 755) 2) ins Leben gerufene
Keichsstelle für Speisefette ernichtet ist, liegt dieser die Verteilung der sämtlichen Speise-
sette an die Bevölkerung ob, während es nach wic vor Aufgabe des Kriegsausschusses
bleibt, die Margarinefabriken mil den notwendigen Rohstoffen zu versorgen. Die Zu-
teilung von Rohstossen konnte dem Verteilungsplan entsprechend weiterhin vorgenommen.
werden, und zwar in der Weise, daß in den Wintermonaten größere Mengen geliefert.
wurden. In erheblicher Weise kam bei der Margarineherslellung die Anlieferung von
Olivenöl aus der Türkei zu statten. Wegen des inzwischen eingetretenen Milchmangels.
mußten besondere Vereinbarungen getrossen werden, um dic für die Margarineherslellung.
benötiglen Mengen Milch sicherzustellen. Der Kriegsausschuß übeinahm serner für die
Fabriken die Besorgung etlicher Zusatzstoffe. Einzelne Klagen über die Beschaffenhett.
der Margarine führten zu der Bestimmung, daß die Margarinefabrilen von jeder Lieferung.
eine Probe von 250 g an den Kriegsaousschuß zu liefern haben, damit bei Reklamationen.
einwandfrei die Beschaffenheit der Ware festgestellt werden kann.
Der Bedarf der Gefangenenläger an Margarine, der mit dem Anwachsen der Ge-
sangenenzahl naturgemäß steigt, wurde befriedigt.
7) Bek. über Höckstpreise für Wollfett. Vom 11. Juni 1917.
(RGBl. 494.)
IK. 8 4 Knochen D. 15. 2. 17.) 8 1. Der Preis für die nachstehend aufgeführten Fette
und Fettsäuten darf für 100 Kilogramm Reingewicht einschließlich Verpackung frei Waggon
Bersandstation nicht übersteigen:
bei wasserfreiem Wollfett (Anhydrit) 450 Mark,
bei neutralem Wollsett und Wollfettsäuren 350 Mark,
bel Rohwollsett 300 Mark.
8 2. Die Bestimmungen treten mit dem 20. Juni 1917 in Kraft.
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1) Bd. 4, 372. .) Bd. 4, 361.