360 4. Verwertung der Rohstoffe usv. XXIV. Hle und Fette.
1. wer den Bestimmungen der #1, 3, 6, 7, 8, 5 4 Abs.“? und 3 zuwiderhandel
2. wer Waschmittel an Wiederverläufer entgegen der nach § 4 Abs. 1 getroffenen
Regelung abgibt.
§ 12. Die Beslimmungen treten am 1. Juli 1917 in Kraftz sie treten an die Stell-
der Bekanntmachungen, betreffend Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über
den Verkehr mit Seife, Seifenpulver und anderen fetthaltigen Waschmitteln, vom 21
Juli 1916 (RGBl. 766), vom 28. August 1916 (RBl. 970), vom 14. Dezember 1916
(Rl. 1381), vom 5. Mai 1917 (RE Bl. 399).
1. Bersorgung der Schwerarbeiter mit Waschmitteln.
(Nordd Allg Zig. v. 9. Mai 1917 Nr. 127 1. Ausg.)
Als mit Beginn dieses Jahres sich eine zunehmende Knappheit an Seife gelteno
machte, trat in den dichtbevölkerten Industriebezirken stellenweise ein Mangel an Seife
und Waschmitteln auf, zu dessen Beseitigung die Regierung im gesundheitlichen Interesse
der Arbeiterbevölkerung die erforderlichen Schritte einleitete. In erster Linie war es er.
sorderlich, für die Bergarbeiter diejenigen Seisenmengen zu beschaffen, welche ihnen
als Zusabtzmengen über die normale Ration hinaus zustanden. Auf Veranlassung der Re-
gierung hat der Kriegsausschuß für Ole und Fette aus der laufenden Produktion der
Seifenfabriken sogleich die erforderlichen Mengen Seife und Scifenpulver gesichert und
überweist sie bereits seit Anfang dieses Jahres laufend den Zechenverwaltungen zur Ver-
teilung an die Bergarbeiter. Besonderen Wünschen größerer bergbaulicher Verbände
wurde bei diesen Zuweisungen möglichst Rechnung getragen. Neben der Versorgung der
Bergarbeiter erwies es sich aber auch als erforderlich, den in den sonstigen Industlrie-
betrieben beschäftigten Schwer= und Schwerstarbeitern die Möglichkeil einer ausgiebigeren
Reinigung zu verschaffen. In ersler Linie handelt es sich auch hier um die mit der Kohlen-
bewegung beschäftigten Arbeiter, serner um die Fenerarbeiter, das Kesselpersonal und
um Arbeiter, welche in Giftbetrieben in ständiger Berührung mit Giftstoffen sind. Ein
besonderes Bedürfnis stellte sich auch in den mit Metallbearbeitung beschäftigten Betrieben
heraus, wo die Arbeiter dauernd mit Ersatzschmierölen in Berührung kommen. Die che-
mische Beschaffenheit dieser Ole bedingt bei empfindlicher Haut leicht Hautreizungen und
bei längerer Dauer der Einwirkung Erkrankungen der Haut. Auch hier mußte die Mög-
lichkeit geschassen werden, durch Vertcilung von Zusahwaschmitteln Abhilfe zu schaffen.
Der Kriegsausschuß für Ole und Fette ist bereits im Jannar mit den zuständigen Verwal-
lungsbehörden sämtlicher Bundesstaaten in Verbindung getreten und hat dieselben zur
Sammlung cines umsangreichen statistischen Materials über die Versorgung der Arbeiter
veranlaßt. Bei ihren Ermittlungen wurden die Verwaltungsbehörden durch sachgemäße
Prüsung der Anlräge von den zuständigen Kriegsamtsstellen und den Gewerbebehörder.
unterstützt.
Auf diese Weise ist es bis jetzt gelungen, in den meisten Verwaltungsbezirken des
Deutschen Reiches eine geregelte Versorgung der Schwer= und Schwerstarbeiter, bei
denen ein besonderes Reinigungsbedürfnis vorliegt, zu bewirken. Die vom Kriegsaus-
schuß für Ole und Fette den einzelnen Verwaltungsbezirken zugewiesenen Seisenmengen
werden durch Vermittlung zentraler Verteilungsstellen den Kommunalverbänden zuge
führt, die ihrcrseits die Seife an die einzelnen Industriebetriebe weiterleiten.
Mit Rücksicht auf die Knappheit an Seise und Seifenpulver wurden, soweit der Zweck
auch durch fettfreie Waschmittel erreicht werden konnte, ausreichende Mengen von fett-
losen Waschmitteln und Soda beschafft. Der Kriegsausschuß für Ole und Fette hat die
erforderlichen Mengen von Rohstoffen, nämlich Seisenfett und Soda, für den Zweck der
Arbeiterversorgung auf mehrere Monale gesichert, so daß die in Angriff genommene Ver-
sorgung der Industriebezirke mit Waschmitteln forllaufend in geregelter Weise erfolgen wird