Verkehr mit Cumaronharz. 376
reit, Papier und Papiergewebe wasserfest zu machen, was um so wichtiger ist, als es an
ähnlichen Mitteln zur Befriedigung des Heeresbedarfs zurzeit fehlt.
Die Harzabgabe an die Lackindustrie ist völlig eingestellt worden, da diese Industrie
mit Cumaronharz befriedigt werden konnte. In gleicher Weise lonnte die Buch- und Stein-
oruckfarbenindustrie durch Cumaronharz von dem Verbrauch von Baumharz unabhängig
gemacht werden. -
.DabeidenBrauereicnundBkauerpechfabkikendieBcständeanBrauekpechteile
weise zur Neige gehen, die Brauereien jedoch in umfangreichem Maße zu Heeresliefe-
rungen herangezogen sind, so wurde auch hier eine erhebliche Rationierung durchgeführt
und durch die sparsame Bewirtschaftung des Brauerei-Auslaufpeches eine gan, erhebliche
Ersparnis an Harz zur Herstellung von Vrauerpech bewirkt.
Ebenfalls ist es gelungen, einen harzfreien Siegellack herzustellen. Besonders er-
freuliche Erfolge haben die Bestrebungen zur Harzersparnis bei der Kabelherstellung er-
geben. Im Einvernehmen mit einem aus den führenden Elektrizitätsfirmen zusammen-
gesetzten Ausschuß wurde beschlossen, nur noch Harz für Hochspannungskabel über 3000
Volt freizugeben. Da diese zurzeit nur einen Bruchteil der gesamten Kabelfabrilation
darstellen, so ist durch diese Maßnahme der Harzverbrauch in der Eleltrizilätsindustrie
sehr herabgemindert worden. 1
Die Harzverhältnisse können nunmehr als derart geregelt angeseben werden, daß
unser wirtschaftliches Durchhalten auf diesem Gebiet gesichert ist. «
e) Bek. ũber den Verkehr mĩt Cumaronharz.“ Vom 5. Oktober 1916.
El. 1123.)
Wortlaut in Bd. 4, 547.
Hierzu:
Ausführungsbestimmung v. ö. Ottober 1916, REBl. 1123 in Bd. 4, 548.
Bek. zur Ergänzung der Ausführungsbestimmungen zu der D0.
über den Verkehr mit Cumaronharz v. ö. Oktober 1916 (REBl. 1125).
Vom 13. August 1917. (Rl. 710.)
In . 8 9 CumaronharzB. 5. 10. 16.) Art. I. Im 85 2 Abs. 1 wird folgende Nummer 34
eingefügt:
34. für cumaronharzhaltige Rückstände, technisch frei von Phenolnatron, mit einem
Harzgehalte von 20 bis 35 v. H. und einem Wassergehalte von höchstens 3,5
v. H. des Gesamtgewichhtttts 70 Mark.
Art. II. Die Bestimmung tritt mit dem 20. August 1917 in Kraft.
Begründung. (D. N. X 95.)
Zei dem Mangel an Barz haben sich die Harz verbrauchenden Indnustrien, ins-
besondere die Hapierindustrie, die Lack- und Farbenindustrie und die Druckfarben-
industrie in sieigendem Maße der Derwendung von Harzersatzstoffen zugewandt. Als
wichtigstes Harzersatzmittel wird zurzeit das in der Kokerei als Mebenprodukt anfallende
Cumaronharz verwandt. Während im Frieden Cumaronharz nur in beschränktem
Umfang und in mangelhafter Beschaffenheit hergestellt wurde, hat der Krieg dazu ge-
führt, ein bislang wenig geachtetes Erzeugnis durch Weiterbehandlung cheniisch zu
verfeinern und einen wertvollen Ersatzstoff daraus herzustellen. In den besten hellen
springharten Arten kommt Tumaronharz dem echten amerikanischen Horze nahe und
bietet bei seiner Derwendung in der Lack= und Farbenindustrie noch den Vorteil, daß
es den Gusatz von Ol unnötig macht. Die geringeren Arten des Cumaronharzes finden
aunter anderem bei der herstellung von künstlichem Gummi und bei der Schmieröl-
industrie Derwendung. Infolge der starken Nachfrage nach Cumaronharz als Harzerfatz