390 4. Verwertung der Rohstoffe us. XXV. Tabak.
für ld im deutschen Sollgebiete 74,50 M., in den einzelnen Direktiobezirken 33, 10 m
für 1dz. Als niedrigster Durchschnittspreis erscheint in diesem Seitabschnitte für das
deutsche Follgebiet im Betrage von 50,10 M. und in den kinzelnen Direktivbezirken
der Betrag von 32 M. für 1 dG#z.
Nach den Dorbemerkungen zur Tabakstatistik baben sich in den Erntejahren 100)
bis lol# die Hreise für die einzelnen Tabaksorten in folgenden Grenzen bewegt:
Obergttt:t: la bis 155 M. für 1 az,
Sendblat 5 „ 135 „ „ 1 „
Grummdmhen: 5 „ 60 „ „ 1 „
Geie 1 „ 36 „ „ 1 „
Demgegenüber müssen die festgesetzten Hreise für
Grumpen . 50 bis 70 M. für 50 kg, loo bis 140 M. für 1# ar,
Geize von . . 30 „ 40 50 „„ 60 „80
übrigen Rohtabak 70 „ 130 „ „ 50 „ 140 „ 260 „ „ 1 „
so ausreichend erscheinen, daß die Pflanzer hiervon zweifellos neben der Deckung für
erböbte Anbaukosten eine entsprechende Entlohnung finden können. Bei den gepflogenen
Herhandlungen haben allerdings die Vertreter der Hflanzer für den übrigen Rohtabat
Böbere Hreisgrenzen, nämlich 120— 160 M. für 50 kg, 250—320 M. für 1## geforderl!.
Diese Forderung erschien aber auch durch die gegenwärtigen VDerhältnisse nicht begründet:
abgesehen davon, daß höhere auf Spekulation beruhende Angebote der in Aussicht
genommenen Zegelung keinesfalls zugrunde gelegt werden können, würden auch durch
höhbere Hreise, als sie im Entwurfe vorgesehen sind, die billigen Tabakerzeugnisse in einer
weise verteuert, daß einerseits dem Reiche für die Dersorgung des Heeres ein bedentender
Mehraufwand erwachsen, anderseits der übrige Derbrauch eine Einschränkung erfahren
würde, der die Derhältnisse des Tabakgewerbes und der darin beschäftigten Arbeiter
auf das nachteiligste beeinflussen müßte. .
Innerhalb der vorgeschlagenen Hreisgrenzen hat der bei der Tabakhandelsgesell-
schaft, Abteilung Inland, gebildeten Hreisausschuß, in dem die Hflanzer in gleicher
Sahl wie die Tabakfabrikanten und Tabakhändler zusammen vertreten sind, Richtpreise
für die einzelnen Tabakarten festgesetzt und durch Gewährung der im § 6 Abs. a der VO.
vorgesebenen Suschläge die auf Derbesserung des Tabakbaues gerichteten Zestrebungen
begünstigt und gefördert.
Der Derarbeitung des Rohtobaks ist zuerst der Seitraum vom 1. Jannar bls
zum 31. Juli 10 16 zugrunde gelegt worden. Die Ungewißheit der künftigen Fufuhr
von Cabak und die sich hieraus ergebende WUotwendigkeit, mit den vorbandenen Vor-
räten gegebenenfalls auch noch auf lange Seit zu reichen und unter allen Umständen
den Seercsbedarf sicherzustellen, hat es mit sich gebracht, daß mit Wirkung oom 1. Februar
9 17 ab die Derarbeitung weiter eingeschränkt werden mußte (Bek. v. 50. Dezember 1910).
Im Einvernehmen mit der Tabakindustrie und der Tabakarbeiterschaft ist bei der Sigarren=
berstellung auf die ersten sieben Monate des Jahres lols zurückgegriffen worden.
Dasselbe ist bei Kau= und Schnupftabak geschehen. Beim Rauchtabak, bei dem der große
Beeresbedarf erst nach dem Juli lols im wesentlichen eingesetzt hatte, mußte dagegen
ein anderer Maßstab zugrunde gelegt werden. Es ist beim Rauchtabak daher durch den
Durchschnitt der Verarbeitung in den ersten sieben Monaten des Jahres lo 7 lediglich
ein verhältnismäßiger Abschlag gemacht worden. Zu gleicher Seit ist bestimmt worden,
daß den Anforderungen der deutschen Zentrale für Mriegslieferungen von Cabak-
erzeugnissen stattgegeben werden muß. ·
DacinTeildcrTabakesowohlzukHersteclungvonzigarkcn,Rauch-,Kavsund
Schnupftabak einerseits als auch zur Herstellung von Sigaretien anderseils verwendbar
ist und die Higarcttenindustrie im Laufe des Krieges hauptsächlich wegen der Hrels-
Keigerung für orientalische Tabake mehr zur Derarbeitung von überseeischen Tabaken
übergegangen war, war ein Ausgleich der Interessen dieser beiden Indnustriegruppen
erforderlich. Der Ausgleich ist in die Hände des Rll. gelegt worden 12 der v.).
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