450 4. Verwertung der Rohstosse usw. XXXI. Brennstoffe und Veleuchtungsmittel usw
der Neldepflichtige Brennstoffe aus den Gebieten mehrerer Amilicher Ver-
teilungsstellen, so sind an alle diese Amtlichen Verteilungsstellen gleichlautende
Meldekarten einzusenden;
4. an den Lieferer des Meldepflichtigen. Bestellt der Meldepflichtige bei meh-
reren Lieferern, so ist an jeden Lieferer eine besondere Meldekarte zu richten
Bezieht er von einem Lieferer Vrennstosse aus mehreren Herkunftsgebieten.
so hat er diesem Lieferer soviel gleichlautende Karten einzureichen, wie Her-
kunftsgebiete in Frage kommen. Für die von einem im Ausland wohnenden
Lieferer unmittelbar bezogenen böhmischen Kohlen sind die Meldekarten
nicht an den ausländischen Lieferer, sondern (soweit es sich um nicht im König.
reiche Bayern gelegene Vetriebe handelt) an den Kohlenausgleich Dresden
(siehe 3 6 Ziff. 7) zu senden, und zwar mit der Aufschrift: „Auslandskohle-
Für Betriebe, die im Königreiche Bayern liegen, sind diese Meldelarten an
die für ihren Bezirk zuständige Kriegsamtstelle bzw. Kriegsamtnebenstelle zu
senden, und zwar mit derselben Ausschrift.
II. Sämtliche Meldekarten sind gleichlautend auszufüllen.
III. Für Gaskoks, für böhmische nach Bayern eingeführte Kohle sowie für die im
rechtsrheinischen Bayern, in den Revieren Ibbenburen, Barsinghausen, Obernkirchen
und in den sonstigen in der Nähe des Deisters gelegenen Zechen geförderte Kohle fallen.
die unter Abs. 1 Ziff. 3 genannten, an die Amtlichen Verteilungsstellen zu richtenden
Meldekarten fort.
§ 0. Amtliche Verteilungsstellen.
Amitliche Verteilungsstellen sind:
1. Für Steinkohle !1) aus Ober- und Niederschlesien:
Amtliche Verteilungsstelle für schlesische Steinkohle in Berlin W 8, Unter
den Linden 32.
2. Für rheinisch-westfälische Steinkohle ):
Das Rheinisch-Westfälische Kohlen-Syndikat in Essen.
3. Für Steinkohle ) aus dem Aachener Revier:
Amtliche Verteilungsstelle für die Steinkohlengruben des achene: Revlere
in Kohlscheid (Bez. Aachen).
Für Steinkohle 1) aus dem Saarrevier, Lothringen und der bayerischen Pfalz:
Amtliche Verteilungsstelle für das Saarrevier in Saarbrücken 2 (Königliche
Bergwerksdirektion).
. Für Braunkohle ?) aus dem Gebiete rechts der Elbe:
Amtliche Verteilungsstelle für die Braunkohlenwerke rechts der Elbe in Ber-
lin NW 7, Reichstagsufer 10.
6. Für mitteldeutsche Braunkohles) (links der Elbe) mit Ausnahme der unter 7
genannten:
Amtliche Verteilungsstelle für den mitteldeutschen Braunkohlenbergbau in
Halle a. S., Landwehrstraße 2.
7. Für Braunkohle?) aus dem Königreiche Sachsen links der Elbe und dem Herzog-
tume Sachsen-Altenburg sowie für böhmische nach Deutschland (außer Bayern) einge-
führte Kohle und für sächsische Steinkohle ?):
Kohlenausgleich Dresden, Linienkommandantur E, Dresden.
8. Für rheinische Braunkohle ?), Braunkohle) der Grube Gustav bei Dettingen
und Braunlohle ?) aus dem Dillgebiete, dem Westerwald und dem Großherzogtume Heisen:
Amtliche Verteilungestelle für den rheinischen Braunkohlenbergbau in Cöln,
Unter Sachsenhausen 5/7.
* 7 Auch Steinkohlenbrifetis, Echlammkohle und Kols.
—
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7) Auch Steinkoblendrifetts und Koks.
Auch Braunkohlenbriketis, Naßpreßsteine und Grudekoks.