532 6. übergangswirtschoft.
wirtschaftsämier in engster Zusammenarbeit mit den Zentralauskuchtsstellen und dem
ihnen angeschlossenen System der Hilfsdienstmeldestellen und Arbeitsnachweisen une-
Art. Zunächst muß Vorsorge dafür getrosfen werden, daß die Personalfrage bei *
Kriegsamtsstellen und Kriegswirtschaftsämtern durchaus befriedigend gelöst isi. Es dürfen
nur durchaus sachverständige Leute dorthin kommandiert werden. Sie müssen schon jeht
anfangen, sich einzuarbeiten, dürfen demgemäß nicht abgelöst werden und müssen min-
destens 3 bis 4 Monate nach Friedensschluß noch in ihrer Stellung verbleiben, damit an
diesen wichtigsten Stellen keinerlei Wechsel in den Personen der Bearbeitenden eintritt
Die Arbeit felbst wird in der Hauptsache in zwei große Abschnitte zu treunen sein:
I. die vorbereitenden Maßnahmen, die schon möglichst frühzeitig beginnen müssen
um jederzeit, wenn die Demobilmachung ausgesprochen wird, abgeschlossen zu
sein, und
2. die Maßnahmen, die sich auf Grund der Vorarbeilen mit dem Augenblick er.
geben, wo die Demobilmachung einsetzt.
Die vorbereitenden Maßnahmen werden ihrerseits wieder hauptsächlich sich darauf
zu erstrecken haben, daß einmal diejenigen Persönlichkeiten, die nach den grundlegenden
Richtlinien des Demobilmachungsplans sofort zu entlassen sind, namentlich bei den Kriegs-
amtsslellen listlich gefaßt sind, und zweitens darauf, daß die Belriebe angehalten werden
beizeiten sich darüber llar zu sein, wie sie nach Friedensschluß weiter zu arbeiten gedenken.
Die erste Frage, also die namentliche Erfassung der sofort zu Entlassenden, wird verhält.
nismäßig nicht allzu schwer sein. Bei den unselbständigen wirtschaftlichen Existenzen wird
sie herbeigeführt werden durch die Anforderungen der Betriebe aller Art, bei den selb.
ständigen wirtschaftlichen Existenzen, besonders also bei dem gewerblichen Mitteistand
in Stadt und Land, werden teils Behörden, teils die Handwerkskammern, Innungen usw.
die nötigen Mitteilungen geben müssen.
Schwieriger wird sich die Lösung der zweiten Frage gestalten, in welchem Umfang
die einzelnen Betriebe künftig arbeiten, d. h. für die personelle Demobilmachung ihre
Arbeiterschaft vergrößern, verkleinern oder umstellen wollen. Naturgemäß wird die Be-
antwortung dieser Frage den Betrieben fast nirgends ohne Vorbehalt möglich sein. Die
Frage, inwieweit die notwendigen Rohstoffe für die Produktion zur Verfügung stehen,
wird dabei ebenso mitsprechen als die anderc Frage, inwieweit die Rüstungsindustrie
zunächst noch weiter von der Heeresverwaltung in Anspruch genommen werden muß.
Hierzu werden die Kriegsamtsstellen und Kriegswirtschaftsämter die nötigen Unterlagen
seinerzeit vom Reichsamt des Innern, von dem Kommissar für die Übergangswirtschaft,
Wumba und K R. erhalten. Notwendig ist ferner die Mitarbeit der berusenen Korpo-
rationen, der Handelskammern, Handwerkskammern, der gewerkschaftlichen Organiso-
tionen usw. Ein solcher Uberblick ist für die Kriegsamtsstellen notwendig, damit sie auf die
Betriebe wegen Beibehaltung oder Abstoßung der bisherigen Hilfskräfte an Kriegsbe-
schädigten, Hilfsdienstpflichtigen, Frauen, Jugendlichen usw. einwirlen können. Beson-
deres Augenmerk werden die Kriegsamtsstellen hierbei auf die Unterbringung der Kriegs-
beschädigten richten müssen, da selbstverständlich an dieser außerordentlich wichtigen so-
zialen Frage die Heeresverwaltung auch ein ganz besonderes Interesse hat. So sehr alles
vermieden werden soll, um den Auschein zu erwecken, als wolle die Heeresverwaltung
auch nach Kriegsschluß in das Wirtschaftsgetriebe mit Vorschriften eingreifen, so muß
doch darauf gesehen werden, daß bei der ersten Regelung des Zurückströmens der Ent-
lassenen cine einigermaßen zweckmäßige, den Bedürfnissen der gesamten Wirtschaft ent-
sprechende Verteilung erfolgt.
Das dürften in groben Umrissen die hauptsächlichsten vorbereitenden Aufgaben sein.
Mit dem Moment der Demobilmachung tritt nun die eigentliche Uberleitung der Arbeits-
kräfte hervor. Von nun an müssen innig zusammenwirken Kriegsamtsstellen, Kriet
wirtschaftsämter, die Zentralauskunftsstellen mit dem angeschlossenen Netz der Arbeits-
nachweise und die Truppenteile. Praktisch wird sich von nun an die Arbeitsvermittlung
ctwa so entwickeln: