Full text: Kriegsbuch. Sechster Band. (6)

Überführung der Kriegs= in die Friedenswirtschaft (Reichstagsbericht). 533 
Auf Grund der Vorarbeiten kann den Truppenteilen die namentliche Liste der sofort 
zu Entlassenden sogleich zugestellt werden. Somit blieben in den Truppenteilen noch die 
zu versorgen, die keine feste Arbeitsgelegenheit gefunden haben. Um dies zu erreichen, 
lind die Zentralauskunftsslellen angewiesen, die offenen Stellen ihres Bezirks in so viel 
Exemplaren den Kriegsamtsstellen zur Verfügung zu stellen, daß diese Mitteilungen 
jeder Kompagnie in mehreren Exemplaren zugängig gemacht werden können. Ebenso 
sollen gleich eine ausreichende Anzahl von Arbeitsformularkarten den Kompagnien zu- 
estellt werden, damit den arbeitsuchenden Soldaten das Anbringen ihrer Gesuche mög- 
sichst erleichtert wird. 
In den Kompagnien wird der Kompagnieführer selbst verantwortlich sein für die 
Besorgung der Arbeitsvermittlung. Daneben werden in jeder Kompagnie ein bis zwei 
gewandte Leute bestimmt werden, dic lediglich den arbeitsuchenden Soldaten behilflich 
sein und mit ihnen gleich das Aussüllen der Arbeitslarten vornehmen sollen. 
Berücksichtigt ist auch noch die Schwierigkeit, die zweifellos dadurch entsteht, daß 
znfolge der Länge des Krieges der Ersatz der Truppenteile so durcheinandergeworfen ist, 
daß nicht mehr damit gerechnet werden kann, daß die Mannschaften eines Truppenteils, 
der aus einem bestimmten Korpsbezirt seinen Ersatz planmäßig zu erhalten hätte, nun 
auch wirklich aus diesem Korpsbezirk stammen. Um dieser Schwierigkeit zu begegnen, 
werden den Leuten nicht nur die offenen Stellen des betreffenden Korpsbezirks, sondern 
auch die Stellen ihres eigenen Heimatsbezirks zugänglich gemacht werden und die Zentral- 
auslunftsstellen werden ihrerseits durch sofortigen Ausgleich der nicht in ihren Bezird 
jollenden Meldungen die Vermittlung sicherstellen. Die Heeresverwaltung glaubt, daß 
sich, wenn in solcher Weise die Vorarbeiten der Kriegsamtsstellen und Kriegswirtschafts 
ämter in Zusammenarbeit mit den Behörden, Korporationen und Organisationen er- 
ledigt werden und wenn die eigentliche Arbeitsvermittlung in enger Zusammenarbei: 
zwischen Kriegsamtsstelle, Zentralauskunftsstelle und Truppenteil stattsindet, der Rück- 
strom der Arbeitsuchenden, soweit es eben bei den vielen Millionen, um die es sich handelt, 
möglich ist, in schneller und einfacher Weise in die richtigen Kanäle leiten lassen wird. 
2. Kommissar des Reichs-Marineamts. 
(Drucks. Nr. 749 S. 10.) 
In den grundlegenden Richtlinien schließt sich der Plan für die Demobilmachung 
der Marine eng an den Demobilmachungsplan des Heeres an. Das ist schon deshalb ge- 
boten, weil die militärischen Interessen und Verhältnisse innerhalb der Marine bezüglich 
der Demobilmachung im großen und ganzen mit denen des Heeres übereinstimmen. Es 
entspricht aber auch dem Grundsatze der Billigkeit, daß eine gleichartige Behandlung des 
Personals der Marine mit dem des Heeres vorgesehen wird, wenn die besonderen Ver- 
hältnisse einen Zwang zu Abweichungen nicht auferlegen. 
Speziell für die Ubergangswirtschaft sind auf dem Gebiete der Demobilmachung 
folgende drei Punkte von Interesse: erstens die Schaffung minenfreier Wege für die 
Handelsschiffahrt und ihre ständige Kontrolle, bis die Räumungsarbeiten in unseren Ge- 
wässern weit genug zum Abschluß gebracht sind; zweitens die Rückgabe der für Kriegs- 
zwecke von der Marine in Anspruch genommenen Handelsschisse, Fischdampfer, Logger 
umd Motorboote an die Reedereien und Eigentümer und drittens die Entlassung der Mann- 
schaften des Landsturms und des Beurlaubtenstandes. 
Zu Punkt 1, also zur Schaffung minenfreier Wege, darf ich ausführen, daß 
die Säuberung unserer Gewässer von eigenen und feindlichen Minen eine außerordentlich 
umfangreiche, verantwortungsvolle und schwierige Aufgabe darstellt, die nur dann mit 
Erfolg durchgeführt werden lann, wenn alle für diesen Zweck vorhandenen Mittel sowohl 
materieller wie personeller Nalur dafür eingesetzt werden. Es ist deshalb in Aussicht ge- 
nommen, nicht nur allc Minenräum-= und Minensuchdivisionen der Marine in den Dienst 
dieser Aufgabe zu stellen, sondern auch die zurzeit dem gleichen Zweck dienenden Hilfs-
	        
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