Full text: Kriegsbuch. Sechster Band. (6)

534 8. übergangswirsschaf t. 
formationen, die sich aus Fischdampfern und Motorbootenzusammeissetzen, hierfür zu. 
nächst zurückzuhalten. Welche Zeit die Räumungen in Anspruch nehmen werden *7 
sich noch nicht übersehen. Sie hängt von den Wetterverhältnissen und der Jahreszelt ab 
in der die Demobilmachung stattfindet, und von dem Gesamtumfang der Minenverseuchu « 
in unseren Gewässern, der sich bis zum Kriegsende noch erheblich verschieben kann. 
Die Räumungsarbeiten setzen ein sehr großes Maß von scemännischem Geschick und 
praktischen Erfahrungen voraus, nicht nur bei den Offizieren, sondern auch bei den Mann 
schaften. Die Besatzungen der Fahrzeuge für den Minenräumdiens setzen sich deshalb 
auch zum erheblichen Teile aus Seeleuten von Beruf und Fischern zusammen, und es liegt 
nicht nur im Interesse der Arbeiten, sondern auch besonders im Interesse der Sicherheit 
des Personals, daß die miteinander eingefahrenen und eingearbeiteten Besatzungen ihrer 
gefahrvollen Aufgabe geschlossen beisammen bleiben. Es wird desbalb voraussichtlich nol- 
wendig sein, einen Teil des sonst zur Entlassung gelangenden Personals für diesen Zweck 
zurückzuhalten. Um aber der Entlassung des nicht mehr dienstpflichtigen Personals nach 
Möglichleit die Wege zu ebnen, wird schon jetzt darauf hingewirkt, daß die Besatzungen 
dieser Fahrzeuge, soweit es die personellen Mittel gestatten, mit berufs- und dienstpflich- 
tigem Personal im Austausch gegen Entlassungsberechtigte aufgefüllt werden. Welchen 
Erfolg diese Bestrebungen zeitigen werden, läßt sich zurzeit nicht übersehen. Unsere per- 
sonellen Kräfte sind leider nur sehr beschränkt. Es wird aber das Möglichste getan werden 
um die Zahl der festzuhaltenden Leule niedrig zu gestalten. " 
Zu den Schiffen möchte ich noch bemerken, daß die Marine selbst eine größere 
Zahl von Fischdampfern für diesen Dienst in Bau gegeben hat, die später, nach der De- 
mobilmachung und nachdem die Räumarbeiten beendet sind, an die Fischereigesellschaften 
abgegeben werden können. 
Bezüglich der Rückgabe der Han delsschiffe an die Reedereien und Eigentümer 
möchte ich ausführen, daß für sie bereits ein Abrüstungsplan aufgestellt ist, der für jedes 
Schiff Abrüstungsort und Abrüstungswerft vorsieht. 
Es ist Ihnen wohl bekannt, daß die Schiffe, die wir von den Reedercien übernommen 
haben, für die Marinc besonders ausgerüstet worden sind. Sie tragen zum Teil Bewass- 
mung und andere Einrichtungen, die für Fricdenszwecke nicht nötig sind. Letztere müssen 
etst ausgebaut werden, bevor die Handelsschisfe zurückgegeben werden können, und das 
ersordert seine Zeit. Damit aber diese Abrüstung möglichst schnell durchgeführt und die 
Handelsschiffe ihrem eigentlichen Zweck wieder übergeben werden lönnen, ist eine An- 
ordnung dahin getroffen, daß die Handelsschisse in der Abrüstung allen Kriegsschiffen 
vorangehen, und daß nicht nur die Kaiserlichen Werften, sondern auch die leistungsfähigen 
Privatwerfteu mit dieser Abrüstung betraut werden. 
Bezüglich der Entlassung des Personals wird sich die Marine aus den elngangs 
bereils erwähnten Gründen den Anordnungen des Kriegsministeriums anschließen. Den 
Seeleuten und Fischern ist dabei eine bevorzugte Stelle eingeräumt worden; sie sollen 
möglichst frühzeitig entlassen werden, um für die Handelsschiffahrt, die dringend der Per- 
sonalzuführung bedürsen wird, frei zu werden. 
Die Reihensolge der Entlassungen werde bei der Marine in derselben Weise erfolgen 
wic bei der Heeresverwaltung. 
Bei der Zurückhaltung der Leute handelt es sich nicht um Landsturmpflichtige. Die 
Landsturmpflichtigen werden ebenso wie beim Heere entlassen werden, sobald die Aller- 
höchste Verordnung über die Entlassung des Landslurms ergangen ist. Wenn über die 
altiven Jahresklassen hinaus Leute zurückbehalten werden mussen, wird davon nur der 
Beurlaubtenstand berührt. Es besteht die Bestimmung, daß sowohl Offizierc wie Mann- 
schaften des Beurlaubtenstandes zurückbehalten werden können, wenn die dienstlicher 
Interessen es erfordern; diese Zurckhaltung wird den Leuten als eine Ubung angerechnet. 
Die Zurückhaltungen werden sich voraussichtlich nicht über 4 Monate erstrecken, sondern 
sich in der Mehrzahl der Fälle auf einc erheblich kürzere Zeit beschränken lassen können.
	        
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