überführung der Kriegs= in die Friedenswirtschaft Meichstagsbericht). 541—
V. Arbeitsnachweis.
1. Unterstaatsfekretär im Reichsamt des Junern.
(Drucks. Nr. 749 S. 5.)
Den Herren ist bekannt, daß in lbereinstimmung mit dem Kriegsamt und den
sonstigen militärischen Stellen die Ausgestaltung des Arbeitsnachweiswesens auch im Kriege
sehr lebhaft betrieben ist. Es ist durch die Verfügung des Reichsamt des Innern den
Landeszentralbehörden die Möglichkeit gegeben, überall öfsentliche Arbeitsnachweise,
auch im Zwangswege einzurichten, und wo unsere Gesetzgebung im Frieden versagt hat,
hat jetzt im Kriege viel die militärische Hand eingegriffen, und wir haben dadurch auf
diesem Gebiete manche erfreulichen Fortschritte erzielt.
Es sind neuerdings 100000 M. zur Förderung des Arbeitsnachweiswesens zur Ver-
fügung gestellt worden, und außerdem ist den Herren bekannt, daß im Etat des Reichs-
amts des Innern der Betrag von 50000 M. als fortlaufende Jahresbeihilfe für den Ver-
band deutscher Arbeitsnachweise ausgeworfen ist.
2. Kommissar deß Preußischen Kriegsministerlums.
(Drucks. Nr. 875 S. 22.)
Ich möchte lurz darlegen, in welcher Weise während des Krieges militärischerseits
eine Einwirkung auf den Ausbau des Arbeilsnachweiswesens stattgefunden hat. Die
Heeresverwallung ist sich ganz genau der außerordentlichen Bedeutung einer straff und
sückenlos durchgeführten Organisation des Arbeitsnachweiswesens bewußt. Diese Organi-
sation hat schon während des Krieges eine bedeutende Rolle gespielt, sie wird bei der De-
mobilmachung eine der Hauptträgerin der wirtschaftlichen personellen Demobilmachung
sein, und sie kann für eine künftige Demobilmachung gar nicht mehr entbehrt werden. Die
Gründe dafür liegen klar zutage, denn es handelt sich nicht mehr darum, für die Heeres-
verwallung während eines Krieges allein den Ersatz für das Kriegsheer sicherzustellen,
sondern ebensosehr für das Arbeitsheer. Aus diesem Grunde heraus hat die Heeresver-
waltung in engem Einvernehmen mit dem RAJ. und den beteiligten anderen Ministerien
folgende Maßnahmen ergrissen.
Zunächst lam es darauf an, die bestehenden Arbeitsnachweise zu gemeinsamer Arbeit
zusammenzufassen. Bis vor dem Krieg waren in Deutschland nebeneinander entwickelt
die sog. öffentlichen Arbeitsnachweise und die Arbeitsnachweise der verschiedenen Inter-
essentengruppen. Von diesen waren einige zum Teil recht gut ausgebaut. Das allgemeine
Bild aber war ein Konkurrenzkampf unter den einzelnen Arbeitsnachweisen, der sich teil-
weise bis zur offenen Feindschaft gesteigert hatte. Das Ziel, diese Arbeitsnachweise zu
einer gemeinsamen Arbeit zusammenzufassen, ist erreicht. Als besondere Merksteine aus
den Maßnahmen zum Ausbau des Arbeitsnachweiswesens erwähne ich zunächst die Ein-
führung des Meldezwanges (festgelegt im Erlaß der Kricgsministeriums vom 31. Januar
1916 Nr. 61. 1. 16 A2), burch den alle nicht gewerbsmäßigen Arbeitsnachweise gesetzlich
verpflichtel wurden, dem von einer Gemeinde, einem weiteren Kommunalverbande oder
von einem Bundocsstaat errichteten Arbeitsnachweis wöchentlich zweimal die Zahl der
Arbeitsgesuche und offenen Stellen mitzuteilen, die sie nicht erledigen konnten. Ebenso war
in diesem Erlaß die Entzifferungspflicht vorgeschrieben. Durch einen Erlaß vom 14. No-
vember 1916 Nr. 99. 10. 16 A2s wurde die Einrichtung von Zentral- und Bezirks-Aus-
kunftsstellen festgelegt. Der Zweck dieser Maßnahme war, alle an der Versorgung des
Arbeitsmarktes beteiligten Stellen zu erfassen, damit sie ihr gesamtes Arbeitsmaterial
zugunsten des Arbeitsmarktes möglichst restlos verwerten könnten.
In diesem Erlaß waren die Zentralauskunftsstellen als Organe der öffentlichen
Arbeitsnachweisverbände eingesetzt und somit den öffentlichen Arbeitsnachweisen eine
gewisse Vormachtstellung eingeräumt. Bei der Wahl der Beiräte war nur allgemein
gesagt worden, daß Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer berüclsichtigt, nicht aber