Üüberführung der Krlegs= in die Friedenswirtschaft (Reichstogsberich.). 543
Verbändc, die bis vor dem Kriege teilweise im schärssten Kampf einander gegenüber-
standen, in dankenswerter Weise im Interesse einer einheitlichen Arbeitsvermittlung zu
einem Kriegsausschuß der technischen Verbände zusammengeschlossen und den Zentral-
auskunftsstellen unterstellt haben. Das gleiche trifft zu für die kaufmännischen Verbände
und für die weiblichen Verbände.
Das ist in großen Zügen das Bild der Arbeitsvermittlungsorganisation, wle sie
augenblicklich besteht und sich nach allen vorliegenden Meldungen gut einspielt. Wenn Sie
daneben noch das halten, was ich gestern über die vorsorglichen Maßnahmen dargelegt
habe, die bei den Truppenteilen getroffen sind, um den Arbeitsuchenden behilflich zu sein,
so haben Sie die Maßnahmen der Heeresverwaltung, um die sehr schwierige personelle
wirlschaftliche Demobilmachung, die Überleitung der Millionen von Arbeitsuchenden in
die Frledenswirtschaft, glatt durchführen zu können.
VI. Beschäftigung von Frauen und Ingendlichen.
Unterstaatssekretär im Reichsamt des Innern.
(Drucks. Nr. 749 S. ö.)
Die Frage der Beschästigung der Frauen und der Jugendlichen isi schon im Haus-
haltsausschuß erörtert worden, und es ist dort von einer Seite der Wunsch laut geworden,
daß wir womöglich schon in Kriegszeiten die Arbeiterschutzgesetze in vollem Umfang wieder
in Kraft treten lassen sollen. Das geht bei den gegenwärtigen Verhältnissen natürlich
nicht an.
In diesem entsehlichsten aller Kriege, in dem unsere Truppen so gewallige Lei-
stungen zu vollbringen haben, müssen wir hinter der Front alle Kräfte anspannen, um
den Truppen zu geben, was sie für ihre schweren Kämpse an Wassen und Munition un-
bedingt nötig haben, und es müssen daher jetzt auch die Frauen in ganz anderer Weise
herangezogen werden, als man dies in Friedenszeiten auch nur geahnt hat. Es ist gewiß
nicht zu verkennen, daß in dieser ganzen Entwicklung etwas Bedenlliches liegt. Wenn
man heutzutage die Frauen ansieht, wie sie in allen diesen schweren Diensten tätig sind,
die Frauen in den Munitionsfabrilen, auf dem Kutscherbock, bei der Straßenreinigung,
da muß man manchmal scharf hinblicken, um zu sehen, ob man eine Frau oder einen Mann
vor sich hat. Durch diese Beschäftigung der Frauen in den männlichen Berufen wird eben
der ganze weibliche Organismus und die ganze weibliche Sinnesrichtung in andere Baynen
gedrängt, und das prägt sich schließlich auch äußerlich aus. Es wird mit allem Erust darauf
Bedacht genommen werden müssen, davon wieder loszukommen. Das wird nicht immer
cganz leicht sein. Die Frauen haben cine sehr lohnende Beschäftigung in den verschiedenen
Betrieben gefunden, sie befinden sich darin im übrigen vielfach sehr wohl, und es wird
daher Schwierigkeiten haben, sie aus diesen Beschäftigungen wieder herauszubringen.
Und doch muß dies im Interesse unseres Volkswohls erstrebt werden, zugleich auch im
Interesse der männlichen Arbeiter. Es wird da also einerseits mit aller gebotenen Vor-
sicht, andererseits aber auch mit der nötigen Energie vorzugehen sein.
Zu diesem Behuse werden die jetzt mehrfach im Ausnahmemeg außer Krast gesepten
Arbeiterschutzbestimmungen allmählich wieder in Kraft gesetzt werden, vor allen Dingen
die Nachtarbeit der Frauen wieder beseitigt werden müssen. Desgleichen werden da.
wo die Frauen jetzt über die durch die GewO. — ich glaube, es isi § 137 — vorgesehene
Arbeitszeit hinaus beschäftigt werden, die Bestimmungen der GewO. wieder voll in Kraft
zu setzen sein. Das wird, wie gesagt, erst im Laufe einer gewissen Übergangszeit gescheben
können, die aber so kurz wie irgend möglich zu bemessen sein wird.
Das gleiche gilt für die Arbeit der Jugendlichen, die jetzt auch vielsach in welterem
Umfange zur Arbeit in Fabriken und Bergwerken berangezogen sind, als das in Friedens-
zeiten erlaubt war.