Verordnung über Bucheckern. 585
Muster A.
Kriegsausschuß für pflanzliche und tierische Ole und Fette.
Berlin W 8, Maunerstraße 53.
a In
(Kome des Landwirts) (Adresse des Landwirts)
hat an den Kriegsausschht ... koese.e......4t
(Olfruchtgattung) «
abgeliefert
GegenBetztchtaufdenOltücklicfckmcgsanspkukhsmdtbm......................
.................... belassen worden.
(Olfruchtgattung)
Ott und Datum . . ...... ..... .. . ... . ... .. . . . . ..
Unterschrift des Kommissioniss
Master B.
Drereen m................................
(Name des Landwirts) (Adresse des Landwirts)
wird von der unterzeichneten Ortsbehörde bescheinigt, daß er im Jahre 1917 in eigener
Wirtschft angebaut und abgeerntet und hierfür.
(Olfruchtgattung)
reine Erlaubnis zum Schlagen von Olfrüchten?)
----- erhalten hat.
bisher nur eine Erlaubnis zum Schlagen v0.# kg Olfrucht
Ort und innnnn
Unterschrift und Amtssiegel der Ortsbehöden . . . ...
P) Das Unzutressende ist zu durchstreichen.
Muster C.
Nr.
Kommunalverbanannddd . . . . ...
(Name ist einzusetzen)
..................................... in
(Name des Landwirts) 4 (Adresse des Landwirts)
ist berechtigt, gegen Ablieferung dieses Erlaubnisscheins in der Olmühle vv#
......................... -in.
........................ kgauäschlagenzulasseu
(Olfruchtgattung)
Ort und Datum . . ... .. ... . . ...... ....... . . ...
Unterschrift und Amtssiegel des Leiters des
Kommunalverbandes oder seines Beauftrattn . ..
Zue)
V. über Bucheckern. Vom 41. Oktober 1917. (REl. 890.)
Wortlaut in Bd. 6, 340.
Begründung. (D. N. XI 73.)
Durch die VO. v. 4. Ott. 1912 (RBl. 890) hat der Staatssekr. des KEl. die
D. über Bucheckern v. l##. Sept. 1016 (Rel. 1027) anßer Kraft gesetzt. Den Anlaß