Full text: Kriegsbuch. Sechster Band. (6)

A. Das Sonderrecht der Kriegsteilnehmer. 
Übersicht. 
Das Sonderrecht der deutschen Kriegsteilnehmer. 
Geset, betr. den Schutz der infolge des Krieges an Wahrnehmung ihrer Rechte be- 
hinderten Personen, v. 4. August 1914 (RGl. 320 611 
Bek. über die Erstreckung von Anfechtungsfristen gegenüber Kriegsleilnehmern, 
v. 5. Juli 1917 (RBl. 900090 614 
Bek. über die Vertretung der Kriegstkeilnehmer in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, 
v. 14. Januar 1915 (RGBl. 1700 ; 614 
Bek. Über die freiwillige Gerichtsbarkeit und andere Rechtsangelegenheiten in Heer 
und Marine, v. 8. März 1917 (Reßl. 2199)9)) 617 
Das Souderrecht der deuischen friegsteilnehmer. 
I1. Gesetz, betr. den Schutz der infolge des Krieges an Wahrneh- 
mung ihrer Rechte behinderten Personen. Vom 4. August 1914. 
(Rö#l. 328.) 
Wortlaut und Begründung in Bd. 1, 1ff. 
§ . 
(in Bd. 1, 16; 2, 1.) 
2. 
Tetzte IMalisübersichtk in Pck. 5, 2. 
A. DBie Voranesetzungen der Uuterbrechung. 
Bürgerliche Rechtsstreitigkeifen. 
Die einzelnen Verfahrensarten. 
— Zu vgl. Bd. 1, 21; 2, 4; 3, 3; 5, 3. —— 
1 1. Leipz S. 17 1193 (Braunschweig I). Die Aussetzung des Ehescheidungs. 
prozesses auf Grund des § 620 Z3 PO. schließt die Aussetzung nach Maßgabe des KTch G. 
aus. 
2. Leipz Z. 17 1192 (Hamburg III). Das Versahren belr. Erteilung eines wei- 
teren Vollstreckungsbefehls wird durch die Kricgsteilnahme nicht unterbrochen. 
Allerdings fällt auch das Mahnverfahren unter den Begriff der bürgerl. Rechtsstreitigkeit 
i. S. der Kriegsgesetze, so daß das Verf. als unterbr. anzusehen ist. Nach § 249 Abs. 2 
88O sind die während der Unterbr. von einer Partei in Ansehung der Hauptsache vorgen. 
Prozeßhandlungen der anderen Partei gegenüber ohne rechtl. Wirkung. Unter diesen 
Begriff der Prozeßhandl. lönnen aber nur solche Alte fallen, welche dem Fortgange des 
Rechtsstreits selbst dienen, nicht aber solche, welche, wie hier, nur zur Vorbereitung der 
Zwangsvollstreckung vorgen. werden und den Rechtsstreit als solchen unberührt lassen. 
4) Letzte Hauptübersicht über den Abschnitt A des Werkes in Bd. 5, 1. 
*) Zifser der Übersicht Bd. ö, 1. 
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