Full text: Kriegsbuch. Sechster Band. (6)

Bek. Ud. d. freiwilllge Gerichtsbarkeit u. andere Rechisangelegenheiten in Heer u. Marine. 619 
Beschwerde im Felde dadurch sachgemäß erleichtert, daß zur formgerechten Aufnahme 
des Rechtsmittels auch geeignete militärische Dienststellen für zuständig erklärt werden. 
  
Leonhard, JW. 17 761. Die rückwirkende Kraft der Formerleichterung auf 
die vom 2. S. 14 bis 10. 3. 17 errichteten ordentl., eigenh. Feldtestamente kann sich nur auf 
solche Verfügungen beziehen, mit denen der Erblasser ein Testament dieser Art errichten 
wollte, aber aus Rechtsirrtum oder militärischen Rücksichten der damals erforderlichen 
Form nicht genügt hatte. Ein solches Testament war bis zum 10. 3. 17 sormungülltig, 
obwohl es der für ein priv. Testament ausreichenden Form genügte, wenn der Erblasser 
ein solches Testament nicht errichten wollte. Umgekehrt aber bleiben die früher errichteten 
priv. Verfügungen, die als solche errichtet werden sollten, von der Anderung der Gesetz- 
gebung troß deren rückwirkender Kraft unberührt, weil diese sich bloß auf formungültige 
ordentliche, nicht aber auf sormgültige priv. Testamente bezieht. Nicht etwa werden diese 
bisher formgültig errichteten privil. Testamente nunmehr zu ordentlichen, die ohne zeit- 
liche Begrenzung wirksam sind (a. M. anscheinend Dronke, JW. 17 500). Diese An- 
sicht wird widerlegt durch den Grundsay, daß schon nach bisherigem Rechte auch bei Er- 
füllung sämtlicher für belde Arten vorgeschriebenen Voraussetzungen die Rechtsnatur 
des Testaments vom Willen des Erblassers bestimmt wird. Die Rückwirkung soll nur 
Formmängel heilen, nicht aber den gewollten Inhalt sormgültiger Geschäfte umgestalten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.