Ve. ub. d. Errichlung v. Hersrellungs= u. Vertriebsgesellschaften usw. v. 17. März 1917. 701
4. Bek. Üüber weitere Anderung der Bek. v. 23. Sept. 1917 (bezüglich des Verbots der
Lerstellung und des Bertriebs von Sohlenschonern und Sohlenbewehrungen, die ganz
oder zum Teil ans Leder bestehen). BVom 22. Dezember 1917.
(Reichsanzeiger 1918 Ar. 1.)
LSohlenschoner Auss#eft. 4. 1./1. B./ 7. 11. 17.] Art. I. An die Stelle des 3 3 (Vertriebs-
verbot) der Bek. der Ersatzsohlen-Gesellschaft m. b. H. v. 23. Sent. 1917 mit Anderung
p. 22. Nov. 1917 treten die folgenden Vorschriften:
Der Vertrieb der in & 1 bezeichneten Sohlenschoner und Sohltenbewehrungen ist
v. 1. Januar 1918 an verboten, insoweit sie nicht aus kernigem Blank. oder Bodenleder
ausgestanzt sind und nicht eine Stärke von wenigstens 2 mm besitzen. Nur der Vertrieb
solcher Soblenschoner und Sohlenbewehrungen, die aus kernigem Blank. oder Boden-
leder ausgestanzt sind und eine Stärke von wenigstens 2 mm haben, ist noch bis zum 28.
Februar 1918 gestattet, unter der Bedingung, daß die Kleinverkaufspreise für das Stück
a) bei einer Länge von 2 bis zu 33en 4 Pf.,
h) bei einer Länge von mehr als 3 em. . . ... 5 5
nicht überschreiten.
Aufwendungen für Verpackung, Kartons und ähnliches dürfen nicht besonders be-
rechnet werden.
Art. II. Diese Bestimmungen treien am 1. Januar 1918 in Krast. Gleichzeitig tritl
der § 3 (Vertriebsverbot) der Bek. der Ersatzsohlen-Gesellschaft v. 23. Sept. 1917 außer
Kraft, ebenso der § 4 (Meldepflicht), insoweit er sich auf die in Art. 1 Abs. 2 dieser Bet.
verbotenen Sohlenschoner und Sohlenbewchrungen bezicht. Im übbrigen sind die in § 4
vorgeschriebenen Meldungen binnen 10 Tagen nach Eintritt des Vertriebsverbots (spä-
testens also am 10. März 1918) zu erstatten.
127.)°) Bek. über die Errichtung von Herstellungs- und Vertriebs-
gesellschaften in der Schuhindustrie. Vom 17. März 1917.
(RGBl. 236.)
Wortlaut in Bd. 5, 239.
Begründung. (D. N. XI 95.)
Die deutsche Schuhindustrie, in der bei Beginn des Jahres lol? noch etwa 1600
Betriebe tätig waren, war durch die fortschreitende Knappheit an LTeder, insbesondere
an Bodenleder, in ihrem Fortbestand aufs tiefste gefährdet. Ebenso wie das Schuh-
macherhandwerk wird die Industrie aus den TLedermengen gespeist, die die Beeres-
verwaltung nach Deckung des eigenen Bedarfs für den Bedarf der Sivilbevölkerung
freigibt. Die auf die Schuhindustrie entfallende Menge hat im Laufe der Jahres lol#
eine ständige Derminderung erfahren und war zuletzt auf dem Stande angelangt,
der eine auch nur die Unkosten deckende Wirtschaft der vielen damals noch arbeitenden
Betriebe ausgeschlossen erscheinen ließ. Frcilich war zu erwarten, daß durch die all-
mählich sich bessernde Möglichkeit der Zeschaffung von Ersatzmitteln eine gewisse Er-
leichterung geschaffen werden konnte, jedoch durfte dem ausschlaggebendes Gewicht
nicht beigelegt werden, da auch die Ersatzsohlenerfeugung bei der gespannten allgemeinen
Wirtschaftslage gewisse Grenzen nicht übersteigen kann und überdies dem noch dringen-
deren Zedarf an Sohlenmaterial für die Ausbesserung von Stiefeln Rechnung getragen
werden mußte. Selbst bei günstigster Entwicklung der Ersatzsohlenerzeugung konnte
mit einer auch nur einigermaßen rationellen Wirtschaft der gesamten Schubfabriken
nicht gerechnet werden. Der Beschäftigungsgrad der einzelnen Betriebe würde niemals
über einen ganz geringen Bruchteil des Friedensbeschäftigung hinausgekommen sein.
5) Zisser der UÜbersichi in Bd. J, 112.