Full text: Kriegsbuch. Sechster Band. (6)

748 F. Beschaffung u. Verteilung d. Arbeitskräfic. Arbeiterschutz. Kriegswohlfahrlspflege usw. 
als nur irgend möglich der Landwirtschaft zu erhalten. Danach wird die Aufgabe der 
Kriegswümter von diesen Stellen bei planmäßiger Zusammenarbeit eine wesentlicht 
Unterstützung erlaugen. Insbesondere muß die Hauptfürsorgeorganisation bei der Be. 
schaffung geeigneten Ersatzes aus der Reihe der Kriegsbeschädigten für vom Heeresdienst 
zurückgestellte Landwirte und landw. Arbeiter weitgehend herangezogen werden. Da- 
gegen können beim Kriegs-Arbeits-Amt in derarligen Fällen Kriegsbeschädigte nicht an- 
gefordert werden. 
Soweit der Bedarf an dienstentlassenen Kriegsbeschädigten für die landw. Betriebe 
des dortigen Bezirks nicht durch Zusammenarbeiten mit der Hauptfürsorgeorganisation 
gedeckt werden kann, werden in vielen Fällen die vom Kriegsmin, herausgegebenen 
nstellungs.Nachrichten bei der Zurückführung der vom Lande stammenden Kriegsbe- 
schädigten und damit bei der Versorgung der Landw. mit Arbeitskräften Dienste leisten 
können. Dieses Blatt erscheint seit 1. Juli d. J. täglich, und zwar ist seine Herstellung wie 
bei anderen Tageszeitungen jetzt derartig beschleunigt worden, daß es bereits tags zuvor 
eingegangene Stellenangebote bringen kann. Da diese zeilschrift allen Lazaretten, Ersatz. 
truppenteilen, Bezirkskommandos und Fürsorgestellen im Deutschen Reiche zugesiellt 
wird, mithin fast jedem Kriegebeschädigten zugänglich ist, so wird gerade hierdurch die 
Möglichkeit geboten, eine rechtzeitige und erschöpfende Heranziehung aller in Betracht 
kommenden Kriegsbeschädigten zu bewirken. Wie bekannt, werden in diesem Organ 
Stellenangebotc jeder Art für Kriegsbeschädigte und ebenso auch Stellengesuche dieser 
Personen kostenfrei ausgenommen, wenn sie zu diesem Zwecke der Fürsorge Abteilung 
des Kriegsministeriums, Berlin W 9, Bellevuestraße 12a, zugehen. Den Kriegswämtern 
wird in Zulunft diese Zeitschrift regelmäßig von Amts wegen zugeleitet werden. 
Das Ziel muß sein, unter Ausnutzung aller in Betracht kommenden Möglichkeiten 
in jedem Falle dem vom Lande stammenden und zur Enklassung aus dem Heere bestimmten 
Kriegsbeschädigten sofort nach Abschluß des mil. Heilverfahrens wieder einc den ihm ver- 
bliebenen Kräflen angepaßte Beschäftigung in der Landw. zu verschaffen. Nach Ziff. 90 
Eba (Entlassungsbeschleunigungsanweisung vom 12. April 1917 Nr. 1529/4. 17. M) 
soll grundsätzlich jeder sicher als kriegsunbrauchbar Anerkannte und daher zu Entlassende 
sowie jeder sonst zur Verw. in der Kriegswirtschaft (also auch in der Landwirtschaft) in 
Aussicht genommene Lazarektkranke nach Abschluß der für das Kriegsunbrauchbar= oder 
Bersorgungszeugnis erforderlichen ärztlichen Untersuchung im Einverständnis mit dem 
zuständigen Ersatztruppenteil unmittelbar vom Lazarett aus mit den zuständioen Ge- 
bührnissen (AVBl. 1916 S. 546ff. insbesondere Ziff. 8) beurlaubt werden. 
2. Genesende Mannschaften. 
Durch den in der Anlage beigefügten Erlaß K vom 2. Febr. 1917 Nr. 110/1. 17. 
As 6 ist auf die möglichst erschöpfende Heranziehung aller genesenden ganz oder teilweise 
arbeitssähigen Mannschaften zur Kriegswirtschaft hingewirkt worden. Auf Grund der 
darin gegebenen Richtlinien sind entsprechende Anordnungen seitens aller stellv. Gen Kom- 
ergangen. Demzufolge stehen für die in der Nähe von Lazaretten und Ersatztruppenteilen. 
gelegenen landw. Betriebe zahlreiche genesende Mannschaften, die mit landw. Arbeiten 
vertraut sind, zur Verfügung. Wenn eine Beschäftigung der Genesenden in kricgswichtigen 
gewerbl. Betrieben wegen der örtl. Lagec des Lazaretts usw. nicht oder nur beschränkt 
möglich ist, so sind in solchen Fällen vielfach auch die nicht mit landw. Arbeiten vertrauten 
Mannschaften mit Erfolg zu Hilfeleistungen in der Landw. (z. B. Hofdienst, Erntehilfe, 
Hilfs-Feldhüter usw.) herangezogen worden. Zumeist wird allerdings aus ärztlichen Rück- 
sichten die Beurl. oder Kommand. Genesender zu landw- Arbeiten nur für die Dauer von 
Stunden oder Arbeit' schichten möglich sein, wobei der betrefsende Mann also beim Ersastz- 
truppenteil oder Lazarett zu übernachten hat. Immerhin sind in einzelnen Korpsbezirten 
gute Erfahrungen gemacht mit mehrtägiger, auch wochenweiser Beurlaubung seilens der 
Chefärzte der Reservelazarette, soweit die Bedingungen dazu gegeben waren. Als zweck- 
mähbig haben sich endlich auch besondere Sammellazaretle für landw. Arbeiter (von 25
	        
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