Full text: Kriegsbuch. Sechster Band. (6)

Bek., betr. weitere Bestimmungen z. Ausführung d. 8 7 d. Ges. üb. d. vaterl. Hilfsdienst. 809 
mit einer Ordnungsstrafe bis zu einhundert Mark und, wenn die Geldstrafe nicht beizu- 
treiben ist, mit Haft bis zu drei Tagen bestraft werden. 
Auf die Beitreibung und die Verwendung der Geldstrafe sindet 3 12 der Verord- 
nung vom 21. Dezember 1916 (RGBl. 1411) Anwendung. 
Gegen die Festsetzung der Strafe findet Beschwerde an die beim Kriegsamt er- 
richtete Zentralstelle statt; die Beschwerde hat ausschiebende Wirkung. 
§ 16. Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend 
Mark wird bestraft, wer in einer Meldung, Mitteilung oder Auslunfterteilung nach den 
## # 2, 4, 6 bis 10 dieser Verordnung oder in einer Mitteilung nach § 11 der Verordnung 
vom 30. Januar 1917 (RG#Bl. 85) wissentlich unrichtige oder unvollständige Augaben macht. 
Die gleiche Strafe trifft den Anstaltsleiter oder seinen Vertreter, der in einem Falle 
des # 5, des § 8 Abs. 4 oder des z 9 Abs. 4 wissentlich unrichtige oder unvollständige An- 
gaben macht, sowie den Meldepflichtigen selbst, der in einem solchen Falle dem Anstalts- 
leiter oder seinem Vertreter gegenüber derartige Angaben macht. 
5 17. Mit Geldstrase bis zu zehntausend Mark oder mit Haft wird bestrast, wer 
als Arbeitgeber unrichtige Angaben, die in einer Meldung, Mitteilung oder Auskunft- 
erteilung nach den s 2, 4 bis 8, 5 9 Abs. 1, 4 dieser Verordnung oder in einer Mitteilung 
nach § 11 der Verordnung vom 30. Januar 1917 (RBl. 85) der Ortsbehörde, dem Ein- 
berufungsausschusse, seinem Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter gemacht werden, 
einer dieser Stellen oder Personen gegenüber durch seine Unterschrift oder in anderer 
Weise bestätigt, obwohl er die Unrichtigkeit kennt oder kennen muß. 
8 18. Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung (15. 11.] in Kraft. 
Mit dem gleichen Tage tritt die Verordnung vom 1. März 1917 mit Ausnahme des § 10 
außer Kraft. 
  
Anlage. 
Meldekarte für Hilfsdienstpflichtige 
Staait:: ... . . ... „Gemeinde: .... . . .. ... .. . ...... .. .. ... . .. . .... 
Bezirk-...................................................................... 
1.Familienname:..................... ,Votuame:............................ 
2.Wohnung:Gemeinde:.............. ,................ StraßeNr.......... 
Z.Gebotenam(Tag,Monat,Jahk):.............. in(Qrt,Kreisuiw.)...»..» 
4. Bei Angehörigen der österreichisch-ungorischen Monarchie: Heimatzuständigkeit (Ort, 
Bezirk) und Militärverhältnise :: 
Familienstand: ledig, verheiratet, verwitwet, geschieden. Zurreffendes unterstreichen.) 
Bahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 15 Jaheten . . ... 
uWelche Berufstätigkeit üben Sie gegenwärtig aas .. .. .. .. . .. ... 
Haben Sie in Heer oder Marine gedient? ...... .... Truppenieil? .. . .. . .. . ... 
Stellung im Berufe: selbständig, Betriebsinhaber, Meister, Hausgewerbetreibender, 
— — 
(Zutreffendes unterstreichen.) 
10. Wieviel Tage der Woche und wieviel Stunden des Tages nimmt Ihre jetzige Haupt- 
tätigkeit durchschnittlich in AnspruihmdNNN⅝..... 
(Von Reichs- und Staatsbeamten nicht zu beantworten.) 
11. Art und Name des Betriebs (Geschäfts usw.):):: 
12. Sitz des Betriebs (Geschäfts usw.): Gemeinde . „ Straße Nr. 
13. Tag des Eintritts in diesen Betrieb (Geschäft usw.)): . .. . . . . . .. 
14. Gelernter Brizzz:z:: KK 
15. Besondere FachkenntniseK.„ 
16. Besondere Sprachkenntniseee . . ... .
	        
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