Bek., betr. weitere Bestimmungen z. Ausführung d. 8 7 d. Ges. üb. d. vaterl. Hilfsdienst. 809
mit einer Ordnungsstrafe bis zu einhundert Mark und, wenn die Geldstrafe nicht beizu-
treiben ist, mit Haft bis zu drei Tagen bestraft werden.
Auf die Beitreibung und die Verwendung der Geldstrafe sindet 3 12 der Verord-
nung vom 21. Dezember 1916 (RGBl. 1411) Anwendung.
Gegen die Festsetzung der Strafe findet Beschwerde an die beim Kriegsamt er-
richtete Zentralstelle statt; die Beschwerde hat ausschiebende Wirkung.
§ 16. Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend
Mark wird bestraft, wer in einer Meldung, Mitteilung oder Auslunfterteilung nach den
## # 2, 4, 6 bis 10 dieser Verordnung oder in einer Mitteilung nach § 11 der Verordnung
vom 30. Januar 1917 (RG#Bl. 85) wissentlich unrichtige oder unvollständige Augaben macht.
Die gleiche Strafe trifft den Anstaltsleiter oder seinen Vertreter, der in einem Falle
des # 5, des § 8 Abs. 4 oder des z 9 Abs. 4 wissentlich unrichtige oder unvollständige An-
gaben macht, sowie den Meldepflichtigen selbst, der in einem solchen Falle dem Anstalts-
leiter oder seinem Vertreter gegenüber derartige Angaben macht.
5 17. Mit Geldstrase bis zu zehntausend Mark oder mit Haft wird bestrast, wer
als Arbeitgeber unrichtige Angaben, die in einer Meldung, Mitteilung oder Auskunft-
erteilung nach den s 2, 4 bis 8, 5 9 Abs. 1, 4 dieser Verordnung oder in einer Mitteilung
nach § 11 der Verordnung vom 30. Januar 1917 (RBl. 85) der Ortsbehörde, dem Ein-
berufungsausschusse, seinem Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter gemacht werden,
einer dieser Stellen oder Personen gegenüber durch seine Unterschrift oder in anderer
Weise bestätigt, obwohl er die Unrichtigkeit kennt oder kennen muß.
8 18. Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung (15. 11.] in Kraft.
Mit dem gleichen Tage tritt die Verordnung vom 1. März 1917 mit Ausnahme des § 10
außer Kraft.
Anlage.
Meldekarte für Hilfsdienstpflichtige
Staait:: ... . . ... „Gemeinde: .... . . .. ... .. . ...... .. .. ... . .. . ....
Bezirk-......................................................................
1.Familienname:..................... ,Votuame:............................
2.Wohnung:Gemeinde:.............. ,................ StraßeNr..........
Z.Gebotenam(Tag,Monat,Jahk):.............. in(Qrt,Kreisuiw.)...»..»
4. Bei Angehörigen der österreichisch-ungorischen Monarchie: Heimatzuständigkeit (Ort,
Bezirk) und Militärverhältnise ::
Familienstand: ledig, verheiratet, verwitwet, geschieden. Zurreffendes unterstreichen.)
Bahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 15 Jaheten . . ...
uWelche Berufstätigkeit üben Sie gegenwärtig aas .. .. .. .. . .. ...
Haben Sie in Heer oder Marine gedient? ...... .... Truppenieil? .. . .. . .. . ...
Stellung im Berufe: selbständig, Betriebsinhaber, Meister, Hausgewerbetreibender,
— —
(Zutreffendes unterstreichen.)
10. Wieviel Tage der Woche und wieviel Stunden des Tages nimmt Ihre jetzige Haupt-
tätigkeit durchschnittlich in AnspruihmdNNN⅝.....
(Von Reichs- und Staatsbeamten nicht zu beantworten.)
11. Art und Name des Betriebs (Geschäfts usw.):)::
12. Sitz des Betriebs (Geschäfts usw.): Gemeinde . „ Straße Nr.
13. Tag des Eintritts in diesen Betrieb (Geschäft usw.)): . .. . . . . . ..
14. Gelernter Brizzz:z:: KK
15. Besondere FachkenntniseK.„
16. Besondere Sprachkenntniseee . . ... .