Gründung einer Reichsstelle für Gemüse und Obst. 235
bar, weil sie sich nur auf Brotgetreide der Ernte des Jahres 1014 erstreckte. Die Folge
des Mangels gesetzlicher Zestimmungen über den Grünkern war eine durch Uetten-
bandel vermehrte sehr erhebliche Hreislreiberei. Während der Friedenspreis für lo0 kg
des fertigen Grünkerns 8 bis 60 M. beträgt, stieg der Hreis im Kriege bis zu 225 M.
Die Landwirte erhielten für ihre Ware 80 bis 120 M., es wurden also ganz außer-
ordentlich bobe Handelsgewinne erzielt.
Um derartige Hreissteigerungen zu verhüten, war es nötig, den Derkehr mit
Grünkern gesetzlich zu regeln. Dies ist gescheben durch die Bek. v. 3. Juli 1016 (RGl.
6440). Die neue V0. zentralisiert den Derkehr mit Grünkern; sie lehnt sich eng an die
VO. über Buchweizen und Hirse und über Hülsenfrüchte an. Bei Bemessung des vor-
gesehenen Höchstpreises ist berücksichtigt, daß die Herstellung des Grünkerns eine er-
bebliche Arbeit erfordert, daß durch das Trocknen des Grünkerns eine starke Berab-
minderung der Menge eintritt, und daß mit der Grünkerngewinnung ein wesentlicher
Verlust von Stroh verbunden ist. Der Hreis darf go M. für den Doppelzentner nicht
übersteigen und gilt für Lieferung ohne Sack. Für leihweise UÜberlassung der Säcke
darf eine im übrigen näher bestimmte Sackleihgebühr berechnet werden.
Die Bewirtschaftung des Grünkerns ist auf Grund des § 1 der oben angeführten
Bek. und des & 1 der Zek. über die Errichtung eines Kriegsernährungsamts v. 22. Mai
rlote (&BUl. 402) vom Hräsidenten des Kriegsernährungsamts der Reichsgetreide-=
stelle übertragen worden durch die Bek. v. 15. Juli lolé (Re#B1. 755).
VIII. Gemüse und Obst.
Inhaltsübersicht.
1. Gemeinsames.
Bek. über die Gründung einer Reichssielle für Gemüse und Obst v. 18. Mai d1016 (RGBI. 3914) 2531
2. Gemüse.
2) VO. über die VDerarbeitung von Gemüctc. v. 5. Augqust 1016 (RGhbl. oah) 232
b) Bek. über den Einfaus von UNohlrüben und Grünsohl v. 25. Aug. 1906 (RNGnl. 9670) 2356
ec) VO. über den A#lbsatz von Weißkohl v. 21. Oft. 1946 (Rönl. 11822. 258
5. Obst.
. über die Derarbeitung von Obst v. 5. Aug. 1916 (MG3l. 3170 249
4. Hreise für Gemüse und Obst.
»a) Velt. über die Regelung der Hreise für Gemüse und Obst v. 11. Nov. 1913 (RG Bl. 732) mit
der Anderung v. 24. Februar 1916 (Rc Bl. 10— 254
»b) Bet. über die Hrelse für Gemüse, Swiebeln und Sauerlrtaut v. 8. Upril 1010 (ReOSl. 257) 255
c) D#. über Höchstpreise für Swiebeln o. d. Nou. 1916 (BsSl. 125) 255
„d) DO. über Höchstpreise für Rüben o. 26. Olt. 1916 (RGBl. 1200) 257
Hierzu:
"Hreuß. Ausführungsanwmeisung v. 1#4. Mou. 1916 (mll. 400)0)00 258
5) Bef. über Höchstpreise für Swetschen v. 29. Ang. 1916 (RGRl. 97))0 258
Dierzutr
* Hreuß. Ausführungsanweisung v. 5. Sept. 1916 (Om Sl. 23.550 259
) v. über Höchstpreise für LUpfel v. 7. Oft. l916 (Röntl. 1uuscc5550 260
# Bef. über die Regelung der Hreise für Obstmus und sonstige Kctiersatzstofse als Brotaufstrich
u. 11. Nov. 1915 (RÖhl. 75t)40 »................... 260
Hierzu:
* Bef. über die Hreise von Marmeladen v. [aA. Dez. 1015 (RöBl. 231122 261
. Gemeinsames.
Bek. über die Gründung einer Neichsstelle für Gemüse und Obst.
" Vom 18. Mai 1916. (RGBl. 391.)
IBN.] § 1. Es wird eine Reichsstelle für Gemüse und Obst mil einer Verwallungsab-
leilung und einer Geschäftsabteilung gebildet. Die Aussicht führt der Reichstkanzler.
§& 2. Die Berwaltungsabteilung ist eine Vehörde. Der Vorsitzende, die stellver-
tretenden Vorsitzenden und die Mitglieder werden von dem Reichskanzler ernannt.