Full text: Kriegsbuch.Vierter Band. (4)

308 4. Verwertung der Rohstoffe usw. XIII. Kaffee, Tee und Kakao. 
wie für Kaffee erfolgt durch die Bek. über Tee v. ö. April 1916 (ROBl. 252). Auch 
hierbei handelt es sich darum, mit den vorhandenen Teebeständen möglichst hausbälterisch 
zu wirtschaften. 
Für die Herstellung von Ersatzmitteln für Kaffee kommt in erster Linie die Gichorie 
in Frage. Für ihre Bewirtschaftung wurde durch die bereits oben erwähnte Bek. v. 
4. April 1916 (R3l. 233) die rechtliche Grundlage geschaffen. Die Zeschlagnahme 
und Bewirtschaftung selbst erfolgte durch die Zek. v. 6. April 1016 (RGBl. 254). Sie 
lehnt sich an die entsprechenden DO. für Kaffee und Cee an. 
Auf Grund der Derordnungen des Bundesrats über Kaffee, Tee und Kasco v. 
I1. Uovember 1915 (achBl. 250, 285) ist durch die Bek. v. 10. Juni i916 (RGBl. 
4. April 1016 
50) eine Bestandsaufnahme von Rohkakao, Kakaomasse, Kakobutter, Kakaopreß= 
butter, Kaka#schrof, Nakaopulver, Schokoladenmasse und Schokolade aller Art ange- 
ordnet worden. Hierbei wurde bestimmt, daß die bezeichneten Waren nur von den 
Fabriken der Deutschen Kakao= und Schokoladenindustrie oder von Firmen oder Her- 
sonen, soweit sie von der Kriegskakaogesellschaft m. b. 5. in Hamburg dazu ermächtigt 
worden sind, oder von Kleinhändlern abgesetzt werden dürfen, und daß diese über ihre 
Derkäufe Buch zu führen haben. Die Bestandsaufnahme ergab im Hinblick auf die 
Anforderungen des Heeres die Motwendicgkeit, auch den Aakao und die Makaoprodukte 
zu bewirtschaften. 
Das ist, in ähnlicher Weise wie bei Kaffee und Tee, durch eine Beschlagnahme 
der vorhandenen Bestände zugunsten der Kriegskakaogesellschaft m. b. H. in HBamburg 
geschehen. 
Zur Bewirtschaftung von Uaffee, Tee und deren Ersatzmitteln ist der Kriegs- 
ausschuß für Kaffee, Tee und deren Ersatzmittel G. m. b. 5. in Berlin am 6. April 
lolê begründet. An diesem Tage wurde zugleich eine Anzeigepflicht für Uaffee und 
Tee angeordnet. Das Ergebnis der Bestandsaufnahme war, daß der Kriegsausschuß 
alle Mengen an Uaffee unter 600 kg und an Tee unter 75 kg dem Oerkehr freigeben 
konnte, so daß dem Uleinhandel die weitere Tätigkeit ermöglicht war. Größere Be- 
stände blieben dem Handel in solchem Umfange zur freien Derfügung, daß den in Frage 
kommenden Betrieben ebenfalls die Weiterarbeit gewährleistet wurde. 
Die vom Kriegsausschuß selbst übernommenen Mengen an Kaffee und Tee 
wurden den von der Regierung bezeichneten Stellen zur Derfügung gestellt. Damit 
wurde erreicht, dah die Kreise, die in erster Linie laffee und Tee benötigten, auf lange 
Seit damit ausreichend versorgt waren. 
Durch sachgemäße Regelung der Hreise hat der Kriegsausschuß dafür Sorge 
getragen, daß die dem freien Handelsverkehr überlassenen Mengen von Kaffee, Tee 
und deren Ersatzmitteln zu Hreisen abgegeben werden konnten, die in Anbetracht der 
Sachlage als erträglich bezeichnet werden konnten. Sugleich mußte auf eine zweck- 
mäßige Streckung der verfügbaren Dorräte Zedacht genommen werden. Die in Rich- 
tung getroffene Regelung hat sich im allgemeinen durchaus bewährt. · 
Um29.Mai1916wurdeinHamburgeineZweigniederlassungdeSKriegsauss 
schusses errichtet, welche die Aufgabe batte, die im Auslande zur Ausfuhr noch zuge- 
lassenen Mengen an Uaffee und Tee zu Hreisen einzuführen, die den durch den Kriegs- 
ausschuß aufgestellten Richtpreisen enisprachen. 
Esterreich und Ungarn haben sich dem deutschen Vorgehen angeschlossen und 
die grundlegenden Bedingungen gutgebeißen, die von seiten des Kriegsausschusses 
für die Einfuhr vorgeschlagen wurden. 
Der Kriegsausschuß hat ferner seit seiner Zegründung erhebliche Mengen Roggen 
und Gerste an die Getreidekaffeeindustrie und die Uaffeegroßröstereien verteilt. Auch 
ist ihm die Bewirtschaftung der beschlagnahmten Sichorienwurzeln übertragen worden. 
Der NKriegsausschuß wird demnächst die erforderlichen Mengen Getreide und andere 
 
	        
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