Full text: Kriegsbuch.Vierter Band. (4)

Ktiegsausschuß für Kafsee, Tee und deren Ersatzmittel. 309 
Rohstoffe für Kaffeeersatzmittel aus der neuen Ernte an die Kaffeeersatzindusttie ver— 
teilen und mit sämtlichen Fabrikanten, denen Rohstoffe freigegeben oder geliefert wer- 
den, über die Derkaufspreise vertragliche Abmachungen treffen, die dem Hräsidenten 
des Kriegsernährungsamts bereits zur Genehmigung vorliegen. Im allgemeinen hat 
der Kriegsausschuß alles Erforderliche veranlaßt, um die Derbraucher unter allen Um- 
ständen mit einem warmen Getränk zu versorgen. 
Der Kriegsausschuß für Uaffee, Tee und deren Ersatzmittel hat sich im übrigen 
bemüht, durch permittlung der Hresse dahin zu wirken, daß alle Bevölkerungskreise 
sich der schwierigen Sachlage möglichst anpassen und beim Verbrauch der beschränkten 
Warenmengen möglichst zweckmäßig verfahren und die zur Verfügung stebenden, bis- 
her vielfach noch nicht hinreichend gewürdigten einheimischen Ersatzpflanzen sachgemäß 
benutzen. 
Bek. des Kriegsausschusses für Kaffee, Tee und deren Ersatzmittel. 
a) Dom 5. 5. 16 Reichsanzeiger Nr. 02). 
Der Ktegsausschuß usw. gibt durch „W. T. B.“ bekannt, daß von den ordnungs- 
mäßig angemeldeten und bei ihm verbuchten Beständen an Rohkaffee vorerst eine Quote 
von insgesamt 10 v. H. jeder einzelnen Sorte zum Verkauf und zur Röstung unter fol- 
genden Bedingungen freigegeben wird: 
1. An den Verbraucher darf Kaffee nur in geröstetem Zustande verkauft werden. 
2. In jedem einzelnen Falle darf nicht mehr als ½ Pfund gerösteter Kaffee ver- 
kauft werden. Der Verkauf ist nur gestattet, wenn gleichzeitig an denselben 
Käufer mindestens die gleiche Gewichtsmenge Kaffeersatzmittel abgegeben wird. 
3. Der Preis für ½ Pfund gerösteten Kassee und ½ Pfund Kaffee-Ersatzmittel darf 
zusammen 2,20 M. nicht übersteigen. 
4. An Großverbraucher (Kafseehäuser, Hotels, Gastwirtschaften, gemeinnützige An- 
stalten, Lazaretle usw.) darf an Kaffee nur die Hälfte desjenigen Quantums in 
wöchentlichen Raten verkauft werden, das ihrem nachweisbaren wöchentlichen 
Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Betriebsmonate entspricht; es muß auch 
in diesem Falle mindestens die gleiche Menge Ersatzmittel verkauft werden. 
5. Fertige Mischungen von geröstetem Kassee mit Ersatzmitteln müssen mindestens 
die Hälfte Kaffee--Ersatzmittel enthalten. Der Preis für diese Mischungen darf, 
wenn sie 50 v. H. Kaffee enthalten, 2,20 M. für das Pfund nicht übersleigen. 
Enthalten die Mischungen einen geringeren Prozentsatz Bohnenkaffee, so ist der 
Verkaufspreis dementsprechend niedriger zu stellen. 
Denjenigen Verkäufern von Kaffee, Kassee-Ersatzmitteln und sonstigen Mischungen, 
die dic obigen Bedingungen nicht einhalten, wird durch den Kriegsausschuß ihr gesamter 
Vorrat an Kaffee abgenommen werden. 
Der Kriegsausschuß für Kaffee, Tee und deren Ersatzmittel G. m. b. H. macht ferner 
bekannt, daß die angemeldeten Bestände an grünem Tee unter der Bedingung freige- 
geben werden, daß der Verkaufspreis im Groß= und Kleinhandel 2,50 M. für ½ kg ver- 
zollt nicht übersteigt. 
b) Dom 8. 5. 16 (Reichsanzeiger Ur. 108). 
Der Kriegsausschuß usw. macht einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge bekannt, 
daß Aussicht besteht, den Kafsee-Groß-Röstereien, deren Betriebe infolge der neuen Ver- 
hältnisse stilliegen, ersatzweise Getreide zum Rösten zuzuleilen. Voraussetzung für die 
Zuwelsung von Getreide zur Herstellung von Kaffee-Ersatzmitteln ist, daß die hierzu not- 
wendige technische Einrichtung vorhanden ist. Kaffeeröstereien, die eine solche Einrich- 
tung nachweisen können, wollen einen entsprechenden Antrag an den oben genannten 
Kriegsausschuß (Berlin, Bellevuestr. 14) richten.
	        
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