Full text: Kriegsbuch.Vierter Band. (4)

398 4. Verwertung der Rohstoffe usw. XVII. Gerste, Malz und Hefe. 
Für den gewerbsmäßigen Aufkauf von Eiern wurde Erlaubnispflicht vorge- 
schrieben. Die Aufkäufer sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit an die Weisungen der 
Derteilungsstellen gebunden. 
Die Regelung des Derbrauchs von Siern erfolgt durch die Llommunalverbände 
unter GOberleitung der Derteilungsstellen. Der Derbranuch der Geflügelhalter soll mit 
Rücksicht auf die Erhaltung und Förderung der Hroduktion und wegen der Unmöglich- 
keit der Uberwachung nicht beschränkt werden. Aus denselben Gründen wurde von der 
TFestsetzung eines Ablieferungszwangs gegen sie abgeseheen. Die Erhaltung der Geflügel= 
bestände und die Eiererzengung soll im neuen Wirtschaftsjahr durch Bereitstellung 
größerer Mengen von Geflügelfutter möglichst gefördert werden. In Ausführung der 
soeben behandelten VO. wurde durch die Bek. v. 25. August l###6 (RGBl. 970) die 
2edachte Stelle in Berlin errichtet. — Durch die DO. v. 51. August lolé (Re#l. 901) 
wurde das volle Inkrafttreten der Derordnung über Eier auf den la. eptember 1916 
hinausgerückt. — Die Reichsverteil ungsstelle für Eier (Reichseierstelle) bat ihre Tätig- 
keit in der ersten Hälfte des September anfgenommen. Die erste Arbeit der Reichs- 
eierstelle kat darin bestanden, auf Grund der vorhandenen statistischen Unterlagen 
Berechnungen über die voraussichtlich für den Derbrauch zur Verfügung stehenden 
Eiermengen anzustellen. Dabei hat sich ergeben, daß auch nach vollständiger Durchführung 
der zur Erfassung der Erzeugung geplanten Organisation in der nächsten Feit mit be- 
sonderer Sparsamkeit gewirtschaftet werden muß. Demgemäß hat die Reichscierstelle 
zunächst angeordnet, daß vorläufig an die Derbraucher in keiner Gemeinde mehr als. 
ein Ei pro Kopf und Woche unter Einschluß des Derzehrs in Gastwirtschaften usw. 
abgegeben werden darf. Weitere Grundsätze zur Herbeiführung einer möglichst über- 
einstimmenden Regelung des Eierverbrauchs im ganzen Reiche befinden sich in der 
Dorbereitung. Am 12. und 14. September haben dann grundlegende Uonferenzen 
mit den Dertretern der Hrovinzial- und Landesbehörden bzw. der von ihnen errichteten 
Unterverteilungsstellen stattgefunden. Nach diesen Besprechungen wird es möglich sein, 
in nächster Seit einen Derteilungsplan für das gesamte Reichsgebiet aufzustellen. Einst- 
weilen sind die Kommunalverbände aufgefordert worden, mit dem Einsammeln der 
Eier unverzüglich zu beginnen. 
XVII. Gerste, Malz und gefe. 
Inhaltsübersicht.]) 
*1. vO. über die Malz- und Gerstenkomingente der Bierbrauereien sowic den Malzhandel v. 7. Ok. 
tober 1916 (RGBl. 1395990))9)000 § „ 5399 
Hierzu: Bek. zur Ausführung des #1 der (zZu 1 genannien) D. v. 8. Deʒember 1916 (RGBlI. 
———————.—IXtI. ((ITI7(747 40 
2. Bek. über Gerste ans der Erutc 1916 o. 0 Juli 1916 (ASch Bl. 659) und der neuen Fassung o. 22. 
Juli J016 (SGBl. 798120 "................... 101/5 
bierzu: 
Bek zur Durchführung der DO. über Gerste u. 5. August 1016 (RNe Bl. 9244t33 40“ 
d) Zek. (derselben Zezeichnung) v. 13. Sepfember 1916 (RBl. 109133)) ..- 406 
"*½c) Hreuß. Ausführungsbestimmungen v. 31. Juli 1916 (ml. 200)0 4 
*5. Bek. über den Derkehr mit (Srotgetreide und) Wintergerste zu Saatzwecken v. 27. Juli 1916 
—————- )) 411 
»4. VO. über Höchstpreise für Gerste v. 27. Juli 1016 (RGGl. 824) mit der Anderung o. 18. Sep- 
tember 1916 (RGBl. 1000999999)9)9)9)9)„; 2411 
*5. DoO. über Hoöchstpreise für Hafer und Gerste v. 1. Dezember 1916 (30B1. 1527) 112 
„6. Bekf. über Höchstpreise für Gerstengraupen (Rollgerstc) und Gerstengrüße v. 9. September 1916 
(dcbl. olsilslogogooo 112 
Hierzu: Hreußische Ausführungsaonweisung v. 20. September 1016 (Lm Sl. 25 1s15 
*?7. DO. über die Einschränkung der Malzverwendung in den Bierbrouereien v. 16. Dezember 1916 
(86S5Sl. 1coh;;;;;;; 428 
»8. VO. über Vierhefe u. 10. Dezember 1916 (RöBl. 155511111))000 .. ⁊29 
  
1) Weitere Verordnungen aus dem Jahre 1917 im Nachtrag.
	        
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