VO. über Futtermittel. 469
63.
64.
66.
66.
67.
69.
70.
72.
73.
Zu 73:
Der Preis gilt für Ware, die nicht gröber als auf
3 mm gemahlen ist, und nicht mehr als 2 v. H. Sand
oder andere erdige Bestandteile enthält. Feder Hundert-
teil mehr an Sand oder anderen erdigen Bestandteilen
kommt mit 2,20 M. in Abzug. Bei Ware von gröberer
Mahlung tritt ein angemessener Preisabschlag ein.
Preis
für 1 Tonne
(1000 kg.)
Mark
Blutmehl.. ::::: ... ohne Sack 400
mit Sack 125
Zu 63:
Der Preis gilt für Ware mit einem Mindestgehalte
von 13 v. H. Stickstoff. Jeder Hundertteil Mindergehalt
an Stickstoff wird mit 30 M. für 1000 kg in Abzug
gebracht.
Fettgreben ohne Sack 330
mit Sack 365
Leimgallerte (eingedickte Leimbrühe aus Abdeckereien,
Schlachthöfen und sonstigen Betriebr) 200
Zu 65:
Der Preis gilt für Ware mit einem Mindestgehalte
von 55 v. H. Protein. Jeder solgende Hundertteil Protein
wird mit 4,50 M. in Abzug gebracht.
G. Sonstige Fultermittel.
Eicheln, waldfrisch, schalentrocgceen ohne Sack 120
Kastanien, waldfrisch, schalentroken. ohne Sack 90
Eicheln, lufttrosgwgen ohne Sack 190
Roßkastanien, lusttrokhkhkhkeen ohne Sark 150
Zuckerrübenblälter, Zuckerrübenköpfe und Zuckerrüben-
schwänze, getrockee ohne Sack 240
mil Sack 285
Zu 70:
Der Preis gilt für Ware milt höchstens 1v. H. Sand-
gehalt. Jeder Hundertteil mehr an Sand kommt mit
1½ v. H. des Preises in Abzug.
u. Brennesselblätter, getrochkhke:e:e:e ... ohne Sack 240
mit Sack 285
Obsttrester, getrocktt::: ohne Sack 200
mit Sack 230
Zu 72:
Der Preis gilt für Ware mit einem Trockengehalte
von wenigstens 88 v. H. und einem Gehalt an Sand
oder anderen erdigen Bestandteilen von höchstens 3 v. H.
Jeder fehlende Hunderttell Trockengehalt kommt mit
3 M., jeder Hundertleill mehr an Sand oder anderen
erdigen Bestandteilen mit 2 M. in Abug
Kleeheumhell. ohne Sack 270
mit Sack 295