Full text: Kriegsbuch.Vierter Band. (4)

VO. über Futtermittel. 469 
63. 
64. 
66. 
66. 
67. 
69. 
70. 
72. 
73. 
Zu 73: 
Der Preis gilt für Ware, die nicht gröber als auf 
3 mm gemahlen ist, und nicht mehr als 2 v. H. Sand 
oder andere erdige Bestandteile enthält. Feder Hundert- 
teil mehr an Sand oder anderen erdigen Bestandteilen 
kommt mit 2,20 M. in Abzug. Bei Ware von gröberer 
Mahlung tritt ein angemessener Preisabschlag ein. 
Preis 
für 1 Tonne 
(1000 kg.) 
Mark 
Blutmehl.. ::::: ... ohne Sack 400 
mit Sack 125 
Zu 63: 
Der Preis gilt für Ware mit einem Mindestgehalte 
von 13 v. H. Stickstoff. Jeder Hundertteil Mindergehalt 
an Stickstoff wird mit 30 M. für 1000 kg in Abzug 
gebracht. 
Fettgreben ohne Sack 330 
mit Sack 365 
Leimgallerte (eingedickte Leimbrühe aus Abdeckereien, 
Schlachthöfen und sonstigen Betriebr) 200 
Zu 65: 
Der Preis gilt für Ware mit einem Mindestgehalte 
von 55 v. H. Protein. Jeder solgende Hundertteil Protein 
wird mit 4,50 M. in Abzug gebracht. 
G. Sonstige Fultermittel. 
Eicheln, waldfrisch, schalentrocgceen ohne Sack 120 
Kastanien, waldfrisch, schalentroken. ohne Sack 90 
Eicheln, lufttrosgwgen ohne Sack 190 
Roßkastanien, lusttrokhkhkhkeen ohne Sark 150 
Zuckerrübenblälter, Zuckerrübenköpfe und Zuckerrüben- 
schwänze, getrockee ohne Sack 240 
mil Sack 285 
Zu 70: 
Der Preis gilt für Ware milt höchstens 1v. H. Sand- 
gehalt. Jeder Hundertteil mehr an Sand kommt mit 
1½ v. H. des Preises in Abzug. 
u. Brennesselblätter, getrochkhke:e:e:e ... ohne Sack 240 
mit Sack 285 
Obsttrester, getrocktt::: ohne Sack 200 
mit Sack 230 
Zu 72: 
Der Preis gilt für Ware mit einem Trockengehalte 
von wenigstens 88 v. H. und einem Gehalt an Sand 
oder anderen erdigen Bestandteilen von höchstens 3 v. H. 
Jeder fehlende Hunderttell Trockengehalt kommt mit 
3 M., jeder Hundertleill mehr an Sand oder anderen 
erdigen Bestandteilen mit 2 M. in Abug 
Kleeheumhell. ohne Sack 270 
mit Sack 295
	        
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