Full text: Kriegsbuch.Vierter Band. (4)

Preise und sonstige Vergütungen über Krastfuttermittel. 475 
b)Vom 6. Januar 1916. (RG#l. 2.) 
[VR. 886, 6 Krafts V. 28. 6. 15.] I. Den im §5 1 der Bekanntmachung genannten 
Gegenständen treten hinzu: 
Preis für 1 Tonne 
(1000 Kilogramm) 
Pelusckken 350 Mark, 
Hülsenfrüchte, die für die menschliche Ernährung nicht geeignet « 
find....................... ,.350» 
Gemenge von Gerste mit Hülsenfrüchen 300 „ 
Abfälle der Buchweizenmüllerei (Buchweizenschalen und Kleie) 48 „ 
Rizinusmehl, entgistteet. 240 „ 
Futler, das durch Verarbeilung des Heidekrauts auf Futtermehl 
hergestelltit: . 25 „ 
Eicheln, lufttroena 190 „ 
Eicheln, ganze, gedörrt (nicht mehr als 15 vom Hundert Wasser 
enthaltnd 340 „ 
Eicheln, gedörrt (nicht mehr als 15 rom Hundert Wasser ent- 
haltend) und geschllltt . •440 „ 
Roßkastanien, lufttrkeen 150 „ 
Roßkastanien, gedörrt (nicht mehr als 15 vom Hundert Wasser 
enthaltend) und gequetscht... 280 „ 
II. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung [7. 1.] in Kraft. 
e) Vom 26. März 1916. (&0l. 197.) 
I&K.] I. Die Liste der im § 1 der genannten Verordnung aufgeführten Gegenstände 
wird wie folgt ergänzt oder geändert: 
Preis für 1 Tonne 
(1000 Kilogramm) 
7a. Gemenge von Brotgetreide mit Hülsenfrüchten 300 Mark, 
7b. Runtkelrübensamen (Zuckerrüben-- und Futterrübensamen) 250 „ 
11a. Kakaoschalen, Kakaoschalenpulker 48 „ 
12. Haferkleie.. .... ... 1301) , 
14. Haserfuttermehl... . 130 „ 
19. Kartoffelpülpe, ge: rodnet.. .... 150 „ 
19a. Kartoffelpülpe, nKKKK .... — 
20. Getreidelreber, getrocknet (Schlempe . . . . .. 200 „ 
20 a. Kartoffelschlempe, getrockel:l: 125 „ 
22. Biertreber, getrocknet... 260 „ 
25. Hefe, gelrocknet (als Viehsuttrtrn 500 „ 
51. Tierkörpermehl, Kadavermehl, deutsches Fleischsutter- 
mehl... . 2402) „ 
58. Blume....:: 400 „ 
60. Ist zu streichen. 
1) Haserkleie darf höchstens 25 vom Hundert Rohfaser enthalten. Bei einem Mehr- 
gehalt an Rohfaser gilt die Ware als Haserspelzen. 
2) Der Preis gilt für nasse Kartoffelpülpe, welche mindestens 25 vom Hundert Trocken- 
substanz enthält. 
:) Der Preis gilt für Ware mit einem Mindestgehalt von bb vom Hundert Protein 
und Fett und einem Höchstgehalt an Asche von 20 vom Hundert. Jeder Hundertteil Minder- 
gebalt an Prorein und Fett wird mit 4,86 Mark, jeder Hundertteil Mehrgehalt an Asche 
mit 3,00 Mark für 1000 Kilogramm in Abgang gebracht. «
	        
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