Full text: Kriegsbuch.Vierter Band. (4)

658 5. Übergangswirtschaft. 
trete, sondern nur innerer Kräftigung der Unternehmen diene. Es scheint dem Redner 
auch, daß bei der Auswahl der Persönlichkeiten der neuen Stelle, ohne ihnen persönlich 
zu nahe zu treten, einseitig das Großkapital berücksichtigt worden sei; die Zusammen- 
setzung des Kriegsernährungsamts sei glücklicher. Redner empfiehlt seinen Antrag, in 
den Beirat für die Überführung der Kriegs= in die Friedenswirtschaft Vertreter mehrerer 
a0rbeiter= und Angestelltenverbände zu berufen, Berufung nur eines Einzelnen komme 
bei den Organisationsverhältnissen nicht in Betracht. Die Begründung anderer Teile 
seines Antrags behält er sich für später vor. Uber die Kleinwohnungs= und Kleinhausfrage 
habe der Staatssekretär sich nicht geäußert; sicher habe er auch dort ein positives um- 
fassendes Programm, das er aber wohl in dem Wohnungsausschuß des Relchstags dar- 
legen wolle. Mit solchen Ausnahmen spricht der Redner die Hoffnung aus, daß sich unser 
Ausschuß zu einem Ausschuß über die Fragen, die dem Reichsamt des Innern vorbehalten 
sind, ausgestalten möge. 
Der Staatssekretär erwidert demgegenüber, daß der Aufgabenkreis des Reichs- 
kommissariats für die Übergangswirtschaft doch ein ganz anderer sei als derjenige für 
das Kriegsernährungsamt. Bei dem Kriegsernährungsamt komme es darauf an, die 
Bersorgung der Bevölkerung und die Verteilung der Nahrungsmittel sicherzustellen. 
Dann brauche er den Detaillisten, den Angestellten und den Arbeiter. Wenn es sich aber 
darum handle, wie wit Baumwolle und Kupfer, Häute und Felle aus den Vereinigten 
Staaten von Amerika wieder herüberbekämen und wie wir die Valuta in einer Zeit man- 
gelnden Exports und größeren Imports, der infolge unserer Aushungerung nötig werde, 
aufrechterhielten, dann könne er hierzu nur Persönlichkeiten gebrauchen, die auf diesem 
Gebiete praktische Arbeit zu leisten vermöchten. Er bäte deshalb, von der Zuziehung 
von Arbeitern und Angestellten bei dem Reichskommissariat Abstand zu nehmen. 
Ein Mitglied weist darauf hin, daß die Frage der künftigen Handelsverträge im 
engsten Zusammenhange mit den von der Kommission zu leistenden Fragen stände, da 
diese Frage wahrscheinlich schon im Friedensvertrage gelöst werden müsse. Er erörterte 
hierbei die Frage der Errichtung eines Reichshandelsamts, gegen die er Bedenken 
zum Ausdruck bringt. Notwendig sei es, daß dem Ausschuß vom Reichstag das gesamte 
Material überwiesen werde, das zur Bearbeitung der Frage notwendig sei. 
Der Staatssekretär weist gegenüber den Ausführungen des Redners darauf hin, 
daß er sich für die Errichtung eines Reichshandelsamts auch seinerseits nicht aussprechen 
könne, da sonst Dinge auseinandergeschnitten würden, die zusammengehörten. Er erachte 
die Frage der Handelspolitik für im engsten Zusammenhange mit den großen Aufgaben 
des Reichsamts des Innern auf anderen Gebieten stehend und sei deshalb seinerseits 
gegen die Ablrennung eines solchen Amtes. 
Ein Mitglied stellt die Frage, aus Grund welches Ermächtigungsgesetzes das Reichs- 
kommissortat für die Übergangswirtschaft gebildet worden sei. Die vom Reichstag ausge- 
sprochene Ermächtigung an den Bundesrat gelte doch nur für die Dauer des Krieges, 
während das Reichskommissariat seine Haupttätigkeit gerade entfalten solle, sobald der 
Krieg beendet sei. 
Gegen die Anregung, auch die gesamten Fragen des Reichsamts des Innern und 
namentlich das Gebiet allgemeiner Sozialpolilik mit dem Ausschuß zu behandeln, habe 
er große Bedenken. Man könne weder die künftige Sozialpolitik, noch die künftige Wirt- 
schaftspolitik mit der Übergangswirtschaft verquicken. Am besten werde der Ausschuß 
arbeiten, wenn sie sich in dem Fortgang der Arbeiten im Reichskommissariat für Über- 
gangswirtschaft anlehne und den dort geförderten Arbeiten ihrerseits folge. Er halte für 
notwendig, daß Unterausschüsse für die Behandlung der einzelnen Fragen gebildet 
werden und jedenfalls eine Teilung der Materie einträte. 
Der Staatssekretär bemerkt gegenüber dem letzten Redner, daß die dem Bundes- 
rat gegebene Ermächtigung zu Recht beslehe, wenn der Reichstag sie nicht aufshebe. Später 
werde entweder ein neles Gesetz gegeben werden müssen oder das Reichskomm sssariat 
werde mit seinen Kosten in den Etat eingesetzt werden.
	        
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