658 5. Übergangswirtschaft.
trete, sondern nur innerer Kräftigung der Unternehmen diene. Es scheint dem Redner
auch, daß bei der Auswahl der Persönlichkeiten der neuen Stelle, ohne ihnen persönlich
zu nahe zu treten, einseitig das Großkapital berücksichtigt worden sei; die Zusammen-
setzung des Kriegsernährungsamts sei glücklicher. Redner empfiehlt seinen Antrag, in
den Beirat für die Überführung der Kriegs= in die Friedenswirtschaft Vertreter mehrerer
a0rbeiter= und Angestelltenverbände zu berufen, Berufung nur eines Einzelnen komme
bei den Organisationsverhältnissen nicht in Betracht. Die Begründung anderer Teile
seines Antrags behält er sich für später vor. Uber die Kleinwohnungs= und Kleinhausfrage
habe der Staatssekretär sich nicht geäußert; sicher habe er auch dort ein positives um-
fassendes Programm, das er aber wohl in dem Wohnungsausschuß des Relchstags dar-
legen wolle. Mit solchen Ausnahmen spricht der Redner die Hoffnung aus, daß sich unser
Ausschuß zu einem Ausschuß über die Fragen, die dem Reichsamt des Innern vorbehalten
sind, ausgestalten möge.
Der Staatssekretär erwidert demgegenüber, daß der Aufgabenkreis des Reichs-
kommissariats für die Übergangswirtschaft doch ein ganz anderer sei als derjenige für
das Kriegsernährungsamt. Bei dem Kriegsernährungsamt komme es darauf an, die
Bersorgung der Bevölkerung und die Verteilung der Nahrungsmittel sicherzustellen.
Dann brauche er den Detaillisten, den Angestellten und den Arbeiter. Wenn es sich aber
darum handle, wie wit Baumwolle und Kupfer, Häute und Felle aus den Vereinigten
Staaten von Amerika wieder herüberbekämen und wie wir die Valuta in einer Zeit man-
gelnden Exports und größeren Imports, der infolge unserer Aushungerung nötig werde,
aufrechterhielten, dann könne er hierzu nur Persönlichkeiten gebrauchen, die auf diesem
Gebiete praktische Arbeit zu leisten vermöchten. Er bäte deshalb, von der Zuziehung
von Arbeitern und Angestellten bei dem Reichskommissariat Abstand zu nehmen.
Ein Mitglied weist darauf hin, daß die Frage der künftigen Handelsverträge im
engsten Zusammenhange mit den von der Kommission zu leistenden Fragen stände, da
diese Frage wahrscheinlich schon im Friedensvertrage gelöst werden müsse. Er erörterte
hierbei die Frage der Errichtung eines Reichshandelsamts, gegen die er Bedenken
zum Ausdruck bringt. Notwendig sei es, daß dem Ausschuß vom Reichstag das gesamte
Material überwiesen werde, das zur Bearbeitung der Frage notwendig sei.
Der Staatssekretär weist gegenüber den Ausführungen des Redners darauf hin,
daß er sich für die Errichtung eines Reichshandelsamts auch seinerseits nicht aussprechen
könne, da sonst Dinge auseinandergeschnitten würden, die zusammengehörten. Er erachte
die Frage der Handelspolitik für im engsten Zusammenhange mit den großen Aufgaben
des Reichsamts des Innern auf anderen Gebieten stehend und sei deshalb seinerseits
gegen die Ablrennung eines solchen Amtes.
Ein Mitglied stellt die Frage, aus Grund welches Ermächtigungsgesetzes das Reichs-
kommissortat für die Übergangswirtschaft gebildet worden sei. Die vom Reichstag ausge-
sprochene Ermächtigung an den Bundesrat gelte doch nur für die Dauer des Krieges,
während das Reichskommissariat seine Haupttätigkeit gerade entfalten solle, sobald der
Krieg beendet sei.
Gegen die Anregung, auch die gesamten Fragen des Reichsamts des Innern und
namentlich das Gebiet allgemeiner Sozialpolilik mit dem Ausschuß zu behandeln, habe
er große Bedenken. Man könne weder die künftige Sozialpolitik, noch die künftige Wirt-
schaftspolitik mit der Übergangswirtschaft verquicken. Am besten werde der Ausschuß
arbeiten, wenn sie sich in dem Fortgang der Arbeiten im Reichskommissariat für Über-
gangswirtschaft anlehne und den dort geförderten Arbeiten ihrerseits folge. Er halte für
notwendig, daß Unterausschüsse für die Behandlung der einzelnen Fragen gebildet
werden und jedenfalls eine Teilung der Materie einträte.
Der Staatssekretär bemerkt gegenüber dem letzten Redner, daß die dem Bundes-
rat gegebene Ermächtigung zu Recht beslehe, wenn der Reichstag sie nicht aufshebe. Später
werde entweder ein neles Gesetz gegeben werden müssen oder das Reichskomm sssariat
werde mit seinen Kosten in den Etat eingesetzt werden.