Full text: Kriegsbuch.Vierter Band. (4)

670 5. ũbergangswirtschaft. 
die durch die bestehenden Gesetze gegeben seien. Sowohl in der allgemeinen Eingabe, 
als in einer besonderen Eingabe des Deutschnationalen Handlungsgehilfenverbandes 
werde die Einschränkung der Beschäftigung von Frauen und Mädchen in höheren Berufen 
gefordert. Namentlich solle verhindert werden, daß bei Behörden männliche Angestellte 
weibliche Vorgesetzte haben. Diese Frage sei zwar nicht erst durch den Krieg entstanden, 
sie wurde früher auch schon oft erörtert, namentlich splele sie eine große Rolle bei der 
Lehrerschaft, als man weibliche Oberlehrer zur Leitung höherer Mädcheuschulen einsetzte. 
Es sei aber nicht außer Betracht zu lassen, daß nach dem Kriege häufiger als sonst Frauen 
in leitende Stellung einrücken. Dieses werde namentlich dort eintreten, wo Inhaber 
von Geschäften gefallen seien und die Frau des Gefallenen das Geschäft fortsetze und 
selbst die Leitung übernehme. 
Man werde die bis jetzt eingegangenen Bittschriften als Material betrachten können. 
Sie enthielten eine sehr große Anzahl von Anregungen. Die gesetzgeberische Wertung 
des Materials werde man noch etwas verschieben müssen. Noch fehle fast völlig das Ma- 
terial aus den Arbelterkreisen und man werde mit Recht annehmen können, daß aus diesen 
Kreisen noch sehr viel Wünsche und Anregungen kommen. Der Krieg werde auf vielen 
Gebieten umwälzend wirken und diesen neuen Verhältnissen müßten die Gesetze ange- 
paßt werden.
	        
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