24 2. Beschaffung der Rohstoffe usw. II. Einfuhrerleichterungen.
Sommer übliche Erhöhung der Hreise erfolgen. Um die Berstellung von gedarrtem
und gemahlenem Ammoniak zu ermöglichen, wurden die Hreise auch für diese Ware
etwas erhöht. Die Hreise für Nalkstickstoff konnten demgegenüber ermäßigt werden.
Alle diese Erhöhungen wurden durch die Bek. v. 5. Juni und die v. 4. Juli 1016 Berbei-
geführt. Die allgemeine Hreiserhöhung für Gewobesäcze bedingte eine Erböhung der
Dreise auch für Düngemittelsäcke gegenüber den Zestimmungen der D#. v. II. Januar
1916, die durch die Zek. v. 23. Juni lolé herbeigeführt wurde.
II. Einfuhrerleichterungen.
Inhaltsflbersicht.
1. Die deutsche Seeversicherungs- Gesellschaft 101#4 (AUc)
2. Gesetz, betr. vorübergelende Einfuhrerleichterungen, v. Au. August 0#d4 (Rörl. 338)
a) Bek., beir. (denselben Gegenstand), v. ⁊. August 1914 und a. März 1915 (RGBl. 352/135)
b) Bek., betr. vorübergehende Einfahrerleichterungen für Fleisch, v. 4. August 1914 (RGBl. 380)
a. Beschluß des Bundesrats, betr. die Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen, v. 2. August
E
6. Bek., betr. die Gebühren für die Untersuchung des in das Sollinland eingehenden Fleisches,
v. 12. Dezember 1914 (56 SBl. 6t01100
7. Bek., betr. vorübergehende Erleichlerung der Untersuchung von Schlachtvich, v. 21. Jannar
10 (EGSl. t3333)))))2 ;„;;;
. Bek., betr. vorübergehende Einfuhrerleichterungen für frisches Fett und Festsetzung einer
Untersuchungsgebühr, v. 21. Jaonuar 1915 (RGöl. 33333)
#. Eimnfuhr von Schweinemaooamennn
c) Bel., bett. die vorübergchende Sollerleichlerung, v. 8. März 10915 (Rl. 135, Diehfutter)
d) Bek., betr. Sollerlaß für Gerstenmalz, r. 15. Oftober 1914 (Rcnl. 13323
e) Bel., betr. vorübergebende Einfuhrerleichterung für Jutesäcke, v. 3. Seplember 1914 (R #l.
sys)......................................
Z.Bck.,bctt.21nwendungderVertragszollsöge,v.25.Feh:uakx9xö(RGBl.-t23)......
C.Bek.übek21awendongderVertragszolliäßeanfbelgiichesObeo.LJulixIlSUIGBLUO.
Os.Bek.,bctt.21nwendungdetVetttagszoclfätzcaufmfsifchcsBcuiundUutzholz,v.22.Nooembek
LAZMGVLWU................................. 24
*6. Bek., betr. Anwendung der Dertragszollsäve, v. 50. März 1016 (BGBl. 24-0 .. 25
2. Bek. über vorübergehende Sollerleichterungen v. 12. Mai 1945 (RGBI. 227) . . . . . ..
*6. Bek. ũber (denselben Gegenstand) v. 6. Januar 1916 (RGBlI. 7æ)........ . .... 25
*0. Bek. über (denselben Gegenstand) v. 22. Juli 1946 (NGBI. 4553). .... . ... 26
»10. Bel., betr. Sollerleichterungen für Waren aus den besetzten feindlichen Gebieten, v. 12. Oftober
4%6% (aSBl. 1222B . . ..... 26
L1. Bek. über vorübergehende Einfukrerleichterung v. 27. Mai 1915 (RGBl. 31122
12. Bek., betr. Sollerleichterung für Waren, die zur Derarbeitung auf feite Gle bestimmt sind, o.
21. Dezember 1oe (deaödl. 1d4idpdoooooooooogoggga 26
(Abschnitt 1 bis 4 in Bd. 1, 543f.)
5. Bek., betr. Anwendung der Vertragzzollsätze auf russisches Bau-
und Nutzholz. Vom 25. November 1915. (R#l. 781.)
[BR.] I. Auf in Rußland erzeugtes Bau= und Nutzholz der Nummern 74 bis 76, 80,
83, 84, 85 des Zolltarlfs finden bei unmittelbarer Einfuhr aus den besetzten Teilen Ruß-
lands bis auf weiteres die Vertragszollsätze Anwendung.
II. Diese Verordnung trilt mit dem Tage der Verkündung 126. 11.) in Krafk. Der
Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttreiens.
Begründung. (D. N. VIII 98.)
Seit längerer Seit haben Handels= und gewerbliche MKreise, neuerdings besonders.
dringend auch beteiligte Behörden, darüber geklagt, daß die Zek. v. 25. Februar 1015
nicht ausreiche, den Holzreichtum der von uns besetzten Teile Rußlands in einem unseren
Bedürfnissen entsprechenden Maße nutzbar zu machen. Den nicht der Heeres= oder
der Marineverwaltung zuzuzählenden Behörden steht nach dem Wortlaut der Bekannt-
machung die daselbst gewährte Dergünstigung nicht zu. Die Einfuhr durch gemein-