Full text: Kriegsbuch.Vierter Band. (4)

770 C. Handelssachen und Gewerbliches Eigentum. 
Durchschnittsergebnisse der Samen-Kontrollstationen unter Berücksichtigung der dies- 
jährigen Ernteverhältnisse baldmöglichst festzustellen und bekanntzugeben. 
Gründet sich der Vorwurf der Höchstpreisüberschreitung auf 
Nichterfüllung der Seidebedingungen oder 
der zahlenmäßigen Garantien für Reinheit und Keimkraft oder 
des Ursprungs, 
so entscheidet allein und endgültig die ständige Kommission über die Triftigkeit der Gründe- 
und die Weiterverfolgung des Falles. 
Anlage II. 
Höchstpreise. 
Stufe I1. Stufe II. Stufe III. Stufe IV. 
öchst- Höôchst. ÖHschsteinkaufspreis Obchn. 
— wertoulserelen. vonderh Länder . ziurn K. 
an Händier Verkauf an Hündier t Lündter 
Verbraucher akus, Verkaul!“ und deim Einlauf Produzenten 
1. Serradelllaa 55,— 49.— 44—1 40,— 
2. Rotklee, seidefrei, mittel.- 
europässsch 190.— 178.— 170,— 162— 
3. Weißklee, seidefrel 156,— 146.— 138.— 132.— 
4. Schwedisch-Klee, seibefrei. 166.— 156.— 148.— 142— 
5. Gelbklec, enthülst, seidefrei 78.— 70.— 65.— 60,— 
6. Inkarnatklee, seidefrei 90.— 82— 75.— 70,— 
7. Luzerne, seidefrei, überjährig 
asiatisceee 120.— 112,— 105, — 97— 
europäische 155.— 147.— 140.— 132.— 
8. Englisches und italienisches 
Raygrsss ... 110— 100,— 92,— 86.—— 
9. Westerwoldisches Raygras. 88.— 80.— 74.— 70,— 
10. Wiesenschwinlel 115.— 105.— 97.— 91,— 
11. Timothe, seidesren 82— 75, — 70,.— 65.— 
12. Knaulgrnrnrss 80.— 72— 66, — 60.— 
13. Schafschwinsgeel. 37.— 32,.— 28.— 25,.— 
14. Esparseltte ... 58.— 52,.— 47½u— 43— 
15. Wundklk .. . .... 150.— 140.— 132.— 126.— 
Anlage III. 
Erlaubnisschein für den Handel mit Sämereien. 
Dem (Derrry ... (Name oder Firma))))) .. ... 
ist gemäß der Berordnung über den Handel mit Sämereien vom 15. November 1916 
(Röl. 1277) die Erlaubnis erteilt worden . . ... (Zeit- 
angabe: bis auf weiteres; bis zum . . . . . . . . ) ·.- 
in(tm)........................ (Gebietsbezeichnung)»...................... ·..... 
............. -...............denHandelmitfolgendenSämekeien 
----------------------------------------------------------------------------- 
OOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOO 
zu betreiben. 
Die Erlaubnis kann jederzeit wieder entzogen werden. 
Der Vorsitzende 
der zur Entscheidung über die Erteiluno und Entziehung der Erlaubnis etrichteten Stelle
	        
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