L. Wiederherstellung vernichteter Standesregister,
Grundbücher und Grundbuchblätter.
Verordnungen verschiedenen Inhalts.))
Übersicht.
I. Bek. über die Erneuerung vernichteter Standesregister, v. 25. November 1915
(Raßl. 79999
Hier zu:
Ausführungsbestimmungen v. 12. April 1916 (REBl. 299595
II. Berordnung, betr. die Wiederherstellung der durch Brand zerstörten Grund-
bücher des Amtsgerichts in Nordenburg, v. 19. Januar 1915 (GS. 9)
III. Verordnung, betr. die Wiederherstellung der gelegentlich des russischen Ein-
falls zerstörten oder abhanden gekommenen Grundbücher der Amtsgerichte
in Arys, Bialla, Johannisburg, Lyck, Marggrabowa, Pillkallen und Stallu-
pönen, v. 31. August 1915 (GS. 12202020
IV. Verordnung, betr. die Wiederherstellung der gelegenllich des russischen Einfalls
zerstörten oder abhanden gekommenen Grundbuchblätter des Amtsgerichts in
Wischwill, v. 31. August 1915 (GS. 11)0
V. Beurkundung von Sterbefällen und Geburen
1. Verordnung über die Beurkundung der Sterbefälle von Militärpersonen,
die im Inland weder einen Wohnsitz gehabt haben, noch dort geboren sind,
v. 7. September 1915 (Ré#l. 56)))
2. Verordnung über die Beurkundung der Sterbefälle von Militärpersonen,
v. 18. Mai 1916 (Rhl. 4c000000
Hier zu:
a) Bek. des Reichskanzlers über die Zuständigkeit zur Beurkundung der
Sterbefälle von Militärpersonen, die im Inland weder einen Wohnsitz
gehabt haben, noch dort geboren sind, v. 11. Sept. 1915 (ReBl. 584)
b) Bek. des Reichskanzlers über die Zuständigkeit zur Beurkundung der
Sterbefälle von Militärpersonen der Kalserlichen Marine, die im In-
lande weder einen Wohnsitz gehabt haben, noch dort geboren sind,
v. 23. Mai 1916 (Röal. 4000))0;
n 3. Bek. über die Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen Deutscher
im Ausland v. 18. Januar 1917 (RGBl. 55544444 ...
"4. Bek. über die Eintragung der Legitimation unehelicher Kinder von
Kriegsteilnehmern in das Geburtsregister v. 18. Januar 1917 (RBl. 57)
VI. Anrechnung von KriegsiahenX::
1. Allerhöchster Erlaß, betr. die Anrechnung der Jahre 1914 und 1915 als
Kriegsjahre, v. 7. September 1915 (RBl. 599)
2. Allerhöchster Erlaß, betr. die Anrechnung des Jahres 1916 als Kriegsjahr,
v. 24. Januar 1916 (RGBl. 85). g g .....-
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837
f) Das Zeichen in der Übersicht bedeutet, daß der vierte Band Worklaut oder Er-
läulerungen der betreffenden Verordnung enthält. Die Fundstellen der übrigen Verord-
nungen ergeben sich aus dem Verzeichnis der Kriegsgesetze nach der Zeitfolge S. IXffnK
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